Gastherme repariert - Vermieter weigert sich die Kosten zu tragen

  • Hallo zusammen,

    bei der jährlichen Wartung der Gastherme, wurde festgestellt das ein wichtiges Bauteil (=Wasserschalter) defekt ist. Und die Therme daher nicht wieder in Betrieb gehen kann.

    In der Woche der Wartung war der Vermieter in Urlaub. Da nicht nur geheizt sondern auch das Warmwasser benötigt wird und der Vermieter auch telefonisch nicht erreichbar war, wurde die Therme instantgesetzt.

    Nach Rückkehr (10 tage später) wurde der Vermieter informiert, der darum bat die Rechnung ihm zuzuschicken. So weit alles toll.

    Jetzt erhalten wir ein Schreiben:
    "Die Rechnung kann nicht übernommen werden, da diese Massnahme mit uns nicht abgestimmt wurde und mit keinem Gegenangebot verglichen wurde." Den defekten Wasserschalter hat sich der Vermieter in Besitz genommen. Ich habe nur ein Schreiben des Installateurs, das er defentiv defekt war.

    Die Rechnung beträgt 230,42 €, das Ersatzteil kostet allein 178,50 €. Ist das statthaft bzw. was müssen wir tun, damit wir nicht auf den Kosten hängen bleiben.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Wenn der Vermieter während des Urlaubs nicht erreichbar ist, ist das ja okay. Es gibt nun mal Urlaubsorte ohne Telefon. Wenn er aber keine Person benennt, die Entscheidungen das Haus betreffend vornehmen kann, dann ist das mit der Thermenreparatur sein Problem.

  • Ich würde den Vermieter darauf hinweisen, dass ich versucht habe Kontakt aufzunehmen, dass dies nicht möglich war und der VM auch keinen Vertreter benannt hat. Da euch nicht zugemutet werden kann bis zur Rückkehr des Vermieters ohne warmes Wasser auszukommen, war notgedrungen die Reparatur notwendig. Instandsetzung des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung ist nach § 535 BGB Aufgabe des Vermieters. Daher sind die Kosten hierzu vom Vermieter zu tragen. Es steht dem VM frei nachzuweisen, dass hier Kosten entstanden sind die vermeidbar gewesen wären (wenn ihr z.B. extra bis zum Wochenende gewartet hättet mit der Reparatur und dann den Notdienst bestellt hättet oder so) und ggf. Euch oder den Handwerker in Regress zu nehmen.

    Davon unabhängig erwarten sie den offen Betrag von ... € bis ... auf dem Konto XYZ ... Sollte bis dahin das Geld nicht eingegangen sein, sehen sie sich leider gezwungen von der ... Miete den Betrag einzubehalten.
    Wichtig, die Einbehaltung muss 4 Wochen vorher angekündigt werden. Also jetzt z.B. zur August Miete ankündigen.

  • Vermieter:

    "Ich würde den Vermieter darauf hinweisen, dass ich versucht habe Kontakt aufzunehmen, dass dies nicht möglich war und der VM auch keinen Vertreter benannt hat. Da euch nicht zugemutet werden kann bis zur Rückkehr des Vermieters ohne warmes Wasser auszukommen, war notgedrungen die Reparatur notwendig. Instandsetzung [Genauer: Instandhaltung der Mietsache] des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung ist nach § 535 BGB Aufgabe des Vermieters. Daher sind die Kosten hierzu vom Vermieter zu tragen."
    - Richtig. Ausserdem würde ich dem VM mal erklären, dass es nicht erst seit gestern Mobiltelefone gibt, und gaanz geschickte VM teilen ihren Mietern auch ihre MobilTelNrn mit.

    "Davon unabhängig erwarten sie den offen Betrag von ... € bis ... auf dem Konto XYZ ... Sollte bis dahin das Geld nicht eingegangen sein, sehen sie sich leider gezwungen von der ... Miete den Betrag einzubehalten."
    - Das geht so leicht in Richtung unzulässige Rechtsberatung.

    "Hier äussere ich stets nur meine Meinung. Jeder Mensch hat ein Recht auf meine Meinung.
    Die Summe der Intelligenz auf dem Planeten ist eine Konstante. Die Bevölkerung wächst."
    - Schön, dass Du Deinen von mir abkopierten Spruch geändert hast. War aber nicht mehr nötig, denn ich hatte meinen bereits abgeändert.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Juni 2013 um 17:56)


  • "Hier äussere ich stets nur meine Meinung. Jeder Mensch hat ein Recht auf meine Meinung.
    Die Summe der Intelligenz auf dem Planeten ist eine Konstante. Die Bevölkerung wächst."
    - Schön, dass Du Deinen von mir abkopierten Spruch geändert hast. War aber nicht mehr nötig, denn ich hatte meinen bereits abgeändert.

    War mir nicht bewusst dass Du darauf ein Copyright hast, aber nachdem was du so in letzte Zeit postest wollte ich jegliche Verwechslungsgefahr ausschließen. Sorry wenn Du es als "abkopiert" empfunden hast.