wiederholte Wasserschäden durch Ausbauarbeiten am Dachgeschoss

  • Hallo,
    ich und meine Mitbewohnerin sind seit mitte Feb 2013 bewohner einer berliner Altbauwohnung im 4.OG.
    Seit einigen Monaten sind nun verdammt laute Bauarbeiten im Dachgeschoss... dieses wird gerade zu einem Loft ausgebaut.
    Nun sind seit Wochen klaffende Öffnungen im Dach, die mit etwas Plane und wie wir es nennen "Müllbeutel" abgedeckt sind. Es ist mit der heutigen Nacht schon zum 3. Mal vorgekommen, dass wir Wasserschäden in der küche und in einem der Schlafzimmer haben. Jedes Mal wenn es regnet läuft ein Rinnsal die Decke hinab und es bilden sich Pfützen auf dem Boden. Jedes mal natürlich an der gleichen Stelle und an weiteren neuen Stellen.

    Der Vermieter meint er habe damit nichts zu tun, denn dafür haftet die Bauleitung. Diese haben sich den Schaden nun schon 2 mal angesehen und sagen mir dann "Solche Schäden sind natürlich zu erwarten, wenn man Löcher ins Dach reißt.". Ich finde dieses Verhalten frech, denn wir sind es die jedesmal alle Paar Stunden Nachts aufstehen müssen um den Dielenboden trockenzuwischen. Lebensmittel auf unserem Schrank sind durch die Nässe verdorben. Weiterhin haben wir beim Einzug komplett Tapezieren müssen, das hat Geld und Zeit gekostet. Der Bauleiter will seine Leute einfach nur mal drüberpinseln lassen.

    Wir mussten als Bedingung, dass wir hier einziehen durften beim Mietvertrag mit unterzeichnen, dass wir auf Mietminderung wegen der Bauarbeiten verzichten werden. In unserer Not haben wir dies natürlich auch unterzeichnet.
    "Die Mieter sind darüber informiert, dass im Frühjahr 2013 Ausbauarbeiten am Dachgeschoss des Hauses stattfinden, daraus ergibt sich kein Recht zur Mietminderung."
    Können wir trotzdessen nun eine Mietminderung anfordern? Und wenn ja, in welcher Höhe?

    Die Flecken an der Wand beeinträchtigen uns im Alltag nicht, jedoch sind wir Nachts wie gesagt damit beschäftigt Wasser aufzuwischen, damit der Boden nicht quillt. Dann der Aufwand des damaligen tapezierens und weiterhin muss unsererseits (beide berufstätig) wieder Zeit genommen werden, damit Handwerker hier herumstolzieren und die Wände bepinseln.
    Für diesen Baupfusch habe ich langsam kein Verständnis mehr. Die kennen das Problem seit über einen Monat und sind nicht in der Lage das Dach genügend zu schützen, obwohl sie jeden Tag mit Vorschlaghammer und Kettensäge von 7-17uhr bowling spielen.
    So weit wir wissen waren beim ersten Mal alle 4.OGs hier im Haus betroffen, der Vermieter meinte beim 2. Mal, dass nur wir uns diesmal gemeldet hätten.

    Könnt ihr mir bitte weiterhelfen?
    Gruß, Moos

    Einmal editiert, zuletzt von missmoos (14. Juni 2013 um 03:33)

  • Wir mussten als Bedingung, dass wir hier einziehen durften beim Mietvertrag mit unterzeichnen, dass wir auf Mietminderung wegen der Bauarbeiten verzichten werden. In unserer Not haben wir dies natürlich auch unterzeichnet.
    "Die Mieter sind darüber informiert, dass im Frühjahr 2013 Ausbauarbeiten am Dachgeschoss des Hauses stattfinden, daraus ergibt sich kein Recht zur Mietminderung."

    Diese Bedingung ist meiner Meinung nach rechtswidrig.

    BGB§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

  • Zitat

    "Die Mieter sind darüber informiert, dass im Frühjahr 2013 Ausbauarbeiten am Dachgeschoss des Hauses stattfinden, daraus ergibt sich kein Recht zur Mietminderung."


    Das Problem ist der Teil des Satzes hinter dem zweiten Komma. Hätte der Vermieter auf den letzten Teil verzichtet, dürfte der Mieter nicht mindern, da ihm der Mangel bekannt gemacht wurde. Der erzwungene Verzicht auf eine Mietminderung macht den Satz unwirksam.
    Für Schäden, die in der Wohnung entstehen haftet gegenüber dem Mieter der Vermieter. Wie der Vermieter sich die Kosten für die Behebung der Mängel von seinem beauftragten Bauleiter zurückholt, ist seine Sache.

  • sehe ich genauso wie Dachdeckerin.

    Geschickter wäre es vom VM gewesen eine Mietminderung für die Ausbauarbeiten zu vereinbaren und vom Mieter akzeptieren zu lassen.
    Hier empfiehlt sich aber auf jeden Fall anwaltlische Hilfe, das Ziel sollte auch eher das Abstellen der unhaltbaren Zustände sowie die Behebung der entstandenen Schäden / ggf. Trocknung wie eine Mietminderung sein.

  • "Die Mieter sind darüber informiert, dass im Frühjahr 2013 Ausbauarbeiten am Dachgeschoss des Hauses stattfinden, daraus ergibt sich kein Recht zur Mietminderung."

    Diese Bedingung ist meiner Meinung nach rechtswidrig.

    BGB § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (4) Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.


    Ich schliesse mich der gesetzlichen Regelung an.
    Dem Fragesteller empfehle ich, Protokoll zu führen: Wann ist Was passiert, Wie hat es sich ausgewirkt, Wer ist Zeuge? Beweisfotos mit Datum wären sinnvoll, für weniger hilfreich halte ich die "ausschmückenden" Ausdrücke.

  • hallo ihr lieben,
    vielen dank für eure hinweise/tipps.
    also die schäden werden sicherlich übernommen, allerdings sagt jeder, dass er nicht wirklich dafür zuständig wäre. die vermietung sagt uns wir sollen uns an die bauleitung wenden, der sagt uns, er wäre dafür nicht verantwortlich, würde sich aber darum kümmern, weil er nett ist. keiner wills gewesen sein.
    der bauleitungsmensch hat sich eben telefonisch gemeldet, er will die neuen schäden auch nicht mehr begutachten kommen, er schickt dann einfach wen zum malern runter wenn die oben mit malern fertig sind. das wird wohl noch wochen dauern bis es so weit ist.
    desweiteren haben sie heute über uns nun die erste schicht dach angebracht, was auch immer das heißen mag. es wird wohl nicht mehr dazu kommen, dass zu uns wasser durchdringt, jedoch kann er das nicht zu 100% garantieren, da die ritzen und ecken des neuen daches undicht sind und immerwieder wasser durchgedrückt werden kann.
    Bla bla bla

    ich habe bei ihm und der hausverwaltung eine mietminderung angekündigt. er meint, es wäre meine angelegenheit was ich in der situation mache.
    bei der hausverwaltung sagte man mir dann, dass sie sehr gut verstehen können, dass ich eine mietminderung anfordere... warum die das plötzlich so locker sehen, weiß ich nicht, aber es war auch nur die vertretung da heute.

    ich sehe das unterzeichnete schriftstück nun als mietminderung wegen lärmbelästigung... dazu gehört nicht der stress und zeitaufwandt unsererseits, der durch die wasserschäden verursacht wird.

    wie auch immer, könnt ihr mir vielleicht noch verraten auf welchen zeitraum sich die mietsminderung bezieht?
    von 1. wasserschaden bis 3. wasserschaden... oder von 1. wasserschaden bis frisch tapeziert und gemalert?

    nochmal lieben dank für eure meinung und unterstützung!

    Ps.: ausschmückende umschreibungen lasse ich natürlich bei der vermietung sein. ich habe mich auch nicht ein einiziges mal wegen dem lärm beschwert und werde es auch nicht tun. jedoch lasse ich mir einen gröberen umgangston nicht nehmen, wenn mir die bauleitung einen vorjammert, dass er leider wegen dem ganzen mist nicht fußballgucken konnte. da steht man dann doch mit offenem mund vor einer optisch ruinierten küche.
    fotos und daten existieren zu jedem schaden

    2 Mal editiert, zuletzt von missmoos (14. Juni 2013 um 15:15)

  • missmoos:

    ""die vermietung sagt uns wir sollen uns an die bauleitung wenden, ..."
    - Euer Ansprechpartner ist einzig und allein Euer Vermieter ("Mietvertragspartner").

    "könnt ihr mir vielleicht noch verraten auf welchen zeitraum sich die mietsminderung bezieht?"
    - Unter Vorbehalt: Seit der VM von den aktuellen Minderungsgründen weiss, aber rückwirkend ist auch so 'ne Sache... Vielleicht weiss jemand anders mehr.

  • Achten Sie darauf, das Ihr Vertragspartner der Vermieter ist und Sie nur bei ihm eventuell Mietminderung geltend machen können, nicht bei der Bauleitung, was zu Gelächter führen könnte.
    Obendrein könnte der Vermieter sein tatsächliches Unwissen als Entschuldigung geltend machen.