Dürfen Öl Restbestände berechnet werden?

  • Hallo zusammen,

    am Öltank unseres Mietshauses, gibt es keine Messmittel mit denen man der Restbestand ermitteln könnte.
    Es wird auch nicht mit Zollstock oder ähnlichem gemessen. Trotzdem steht in den NKA ein Restbestand. Mein Vermieter behauptet, dass dieser irgendwie berechnet wird.

    Gibt es irgend einen Weg solch einen Restbestand zu berechnen? Ich wiederhole es wird nicht gemessen.
    Darf man es überhaupt berechnen, oder muss es gemessen werden.

    Danke schon mal im Voraus

    Ohha

  • Im Mietrecht gibt es keine gesetzliche Regelung, wie Restbestände in Öltanks zu messen sind.
    Zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist lediglich der Verbrauch im Abrechnungszeitraum relevant.

    Denkbar wäre, das bei jeden Auffüllen bis zum Rand des Tanks die eingefüllte Menge dem Verbrauch entspricht, sofern keine anderweitigen Meßeinrichtungen vorhanden sind.

  • Hallo Kolinum,

    danke für deine Antwort.

    die eingefüllte Menge entspricht nicht dem Verbrauch, hier die Rechnung aus der NBK 2011:

    Anfangsbestand 7500l
    Bezug 29.November 4900l vollgetankt
    Zw. Summe 12400l
    Verbrauch 6800l
    Restbestand 5500l

    Das ergibt keinen Sinn. Den im Jahr davor wurde am 6.Dezember 2010 ebenfalls vollgetankt. Also haben wir für einen Zeitraum von (fast) einem Jahr 4900 liter verbraucht. Nur das der Dezember 2011 für den Restbestand irgendwie teoretisch ermittelt wird.

    In den fünf Jahren davor lag der Verbrauch zw. 4600 und 5500 litern, wobei der Restbestand ebenfalls irgendwie ermittelt wurde.

    2010 letzter Bezug 6.Dezember - Restbestand 7500l
    2009 letzter Bezug 18.November - Restbestand 6800l
    2008 letzter Bezug 15.Oktober - Restbestand 6200l
    2007 letzter Bezug 29. August - Restbestand 5500l

    es wurde immer vollgetankt. Tankvolumen 8000l

  • Hallo OHHA,

    in Heizkostenabrechnungen sind die Liter an Öl bzw. m³ weniger wichtig.
    Der Vermieter kann in solchen Fällen rechtssicher ausschliesslich die Beträge umlegen, die er im Abrechnungszeitraum an die Versorger geleistet hat. Dann würde er auch nicht in den Verdacht geraten, evtl. "falsch" gerechnet zu haben (Anfangsbestand, Zutankungen, Endstand, und dann noch die entsprechenden unterschiedlichen Literpreisen dazu).

  • Das Probem ist, dass es hier um eine Menge Öl geht.

    Die beträge wären auch nicht das Problem, wenn er nur die Bezugsmenge berechnen würde.
    Aber er berechnet den Verbrauch und die Diefferenz liegt bei ca 2000l Öl.
    Das sind ein paar Euro!

  • Ja, meine Euronen.

    Mich würde nur interessieren, ob ich es zahlen muß oder nicht.
    Es fühlt sich einfach unrecht an, und der Vermieter ist uneinsichtig.

    Gruß Ohha

  • Mich würde nur interessieren, ob ich es zahlen muß oder nicht.
    Es fühlt sich einfach unrecht an, und der Vermieter ist uneinsichtig.


    Der VM ist verpflichtet, dem M auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalunterlagen zu gewähren.

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