Wer trägt durch Reparaturen verursachte Stromkosten? Bitte Hilfe!

  • Hallo,

    ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    In der Wohnung meiner Freundin wurde im Bad ein Wasserschaden festgestellt (Nicht durch meine Freundin/ihre Mitbewohnerin verursacht). Nachdem die Kacheln abgenommen wurde, sagte der Monteur, dass das Loch noch offen liegen müsse, weil die Feuchtigkeit dort drinn noch zu hoch wäre, als es wieder abzudichten.

    Folglich hat die Mitbewohnerin meiner Freundin den Heizlüfter im Badezimmer über mehrere Stunden täglich eingestellt um der Anweisung/Empfehlung des Handwerkers nachzkommen.

    Leider liegt jetzt die Stromabrechnung gut 200 € höher als die letzten Jahre.

    Hat der Vermieter die Pflicht die durch eine Reparatur verursachten Kosten zu übernehmen?

    Ich wäre um jede Hilfe dankbar!

  • Nein, diese Pflicht hat er nicht. Diese Pflicht hat/hätte der Verursacher des Wasserschadens, bzw. seine Haftpflichtvwrsicherung.

    Aber der Mehrverbrauch von 200,- Euro scheint mir nicht plausibel. Ein normaler Heizlüfter hat einen Anschlußwert von 2 kWh, d.h. pro Sunde verbraucht der für rund 40 Cent Strom. Für 200,- Euro könnte der Lüfter also 500 Stunden laufen und heizen. Hat er das gemacht?

  • Ich weiss nicht wer den Wasserschaden verursacht hat. Ich denke ehrlich gesagt niemand. Alte Rohre und irgendwann waren sie zu lädiert und es hat rums gemacht.

    Ich weiß nicht genau wie viel Kw der Heizlüfter verbraucht, ich weiß nur, dass meine Freundin vor vielen Jahren in Unwissenheit im Winter diesen welchen benutzte und die Stromrechnung auch im Bereich von 300 € bummelte. Ich denke, dass der Heizlüfter etwa 100 Stunden lief. Ist aber auch nur eine grobe Schätzung meinerseits.

    Wie kommst du darauf, dass der Vermieter nicht zahlen muss?

    Danke auf jeden Fall für die schnelle Antwort.

  • Wenn Handwerker diese Arbeiten gemacht haben, dann sind die doch von jemandem beauftragt worden. Und dieser Auftraggeber, der diesen Schaden sicherlich von einer Versicherung regulieren lässt, wäre auch anzusprechen mit der Stromrechnung.

    Sie können ja den Verbrauch anhand des Typenschildes (da steht die Leistungsaufnahme) und der Laufzeit des Heizlüfters berechnen. Das ist dann besser zu begründen, als zu sagen, die Rechnung ist um 200,- Euro höher als im Vorjahr.

  • Öhm... ich denke, dass ich vergessen habe zu erwähnen, dass die Handwerker vom Vermieter beauftragt worden sind.

    Aber ich werde mal genau nach schauen, wie viel KW der Heizlüfter verbraucht, das auf die Stunden umrechnen und dann eine Summe haben. Sie haben sicherlich Recht eine Summe von 200 € zu nennen, sehr schwer zu begründen ist.

    Vielen Dank!