Reparatur Spülkasten

  • Hallo,
    ich habe folgende Frage an jemanden, der sich mit mit " Kleinkram" auskennt:
    Spülkasten ist undicht und tropft in die Toilettenschüssel. Muss der Mieter sich um die Instandsetzung kümmern oder muß das der Vermieter tun?
    Und,- steht der Mieter in der Pflicht, sich erst einmal selbst zu bemühen, die Kalkablagerungen mit evtl. Essig o.ä. zu behandeln ?
    Falls ein Fachmann zugezogen werden muß, wer trägt die Kosten für die Reparatur?
    Ich bitte um eine Auskunft und bin sicher, diese hier zu erhalten, ich habe schon gute Erfahrungen in diesem Forum gemacht.
    Vielen Dank im Voraus.
    regfue

  • Muss der Mieter sich um die Instandsetzung kümmern oder muß das der Vermieter tun?
    - Der Vermieter ist für die Instandhaltung und -setzung zuständig. Dafür muss diesem der Mangel allerdings erstmal angezeigt werden. Das ist deine Pflicht.

    steht der Mieter in der Pflicht, sich erst einmal selbst zu bemühen, die Kalkablagerungen mit evtl. Essig o.ä. zu behandeln ?
    - Kalkablagerungen in der Toilette zu beseitigen gehört sicherlich zu den üblichen Reinigungsarbeiten. Dabei kann man auch von Zeit zu Zeit eine Entkalkertablette über Nacht in den Spülkasten geben.

    Falls ein Fachmann zugezogen werden muß, wer trägt die Kosten für die Reparatur?
    - Der, der den Fachman bestellt.
    - Evtl. kann der Vermieter die Kosten der Reperatur aber von dir zurück fordern, falls der Schaden unter die Kleinrepaturen fällt und die vertraglich solche übernehmen musst.

  • Hallo,

    ich selbst hatte hier auch schon Erfahrungen. Das kommt auf deinen Mietvertrag an. In meinem stand z.B. drin, dass der Mieter für Kleinstreparaturen an........Gegenständen bis zu einer Höhe von xx €, jedoch höchstens zu x% der Kaltmiete jährlich aufkommen muss. Es hört sich an als ob entweder eine Dichtung defekt ist. Das ist nicht sehr teuer und würde daher bei vorgegangener Klausel unter Kleinstreparaturen fallen.

    Alle Angaben ohne Gewähr ;)

    lg

  • Naja, ich denke eine Dichtung fällt eher nicht unter die Kleinreparaturen. Denn dafür muss das defekte Teil dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Das wäre bei einer Dichtung ja nicht der Fall. Daher müsste man erstmal abwarten was genau kaputtt ist.

    Aber wegen so einen Pfennigbetrag würde ich mich nicht streiten wollen.

  • Es hört sich an als ob entweder eine Dichtung defekt ist. Das ist nicht sehr teuer und würde daher bei vorgegangener Klausel unter Kleinstreparaturen fallen.
    Alle Angaben ohne Gewähr ;)


    Der dem häufigen Zugriff unterliegende Hebel, welcher den Klapperatismus betätigt, fällt unter die Kleinstreparaturklausel.
    Wenn die genannte Kalktablette und auch ein Abkratzen der Dichtung und ihres Sitzes nicht hilft, wäre m.E. der VM dran nach § 535 BGB.

  • Vielen Dank an alle, die mir geschrieben haben. Ich werde es erst einmal selbst mit dem Entkalken versuchen, vielleicht tut sich da was mit dem Spülkasten. Ansonsten muss ich wohl selbst den Klempner bezahlen, denn in meinem Mietvertrag steht, dass ich für eine Reparatur bis 80,--€ , die Kosten selbst tragen muß. Ich denke mal, dass es nicht darüber sein wird.
    Also, herzlichen Dank an Euch und bis zum n ächste Problöem....
    regfue

  • Versuchte Rechtfertigung von mir, weil ich 2 x das gleiche Problem angesprochen habe im Forum. " der-Mieter" und " Berny" haben mich darauf aufmerksam gemacht. Bitte, seht es mir nach. Ich bin 70 + Jahre alt und ich habe mich einfach nicht gut auf der Seite ausgekannt. Ich war mir nicht sicher, ob die 1. Anfrage erfasst wurde, deshalb habe ich noch " einen draufgesetzt". Sorry an alle, die es nicht toll fanden. Ich bin Laie am PC , somit nicht versiert genug, um alles richtig zu machen.
    Trotzdem danke für die Hilfe durch Eure Antworten.
    regfue

  • Ich würde trotzdem den Vermieter informieren, bevor Sie den Klempner beauftragen. Falls doch ein neuer Spülkasten benötigt wird und noch Stundenlohn/Anfahrt des Klempners hinzukommen, besteht die Möglichkeit, dass die Rechnung sogar 80,-€ übersteigt. In diesem Fall müsste der Vermieter dafür aufkommen.

  • Ich würde trotzdem den Vermieter informieren, bevor Sie den Klempner beauftragen. Falls doch ein neuer Spülkasten benötigt wird und noch Stundenlohn/Anfahrt des Klempners hinzukommen, besteht die Möglichkeit, dass die Rechnung sogar 80,-€ übersteigt. In diesem Fall müsste der Vermieter dafür aufkommen.


    Es soll sogar Leute geben, die es schaffen, innerhalb einer halben Stunde einen popeligen Spülkasten selbst auszuwechseln. Die 20 Ocken würde der VM sicher gerne erstatten.

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