Belüftung des Abflusses in neuer Küche des Mieters

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Flachdachhaus mit einer alten aber sehr gut funktionierenden Küche vermietet. Der Mieter hat mich daraufhin gefragt, ob er meine Küche ausbauen kann, um daraufhin seine eigene neue Küche einzubauen. Ich habe ihm mitgeteilt, dass er dies tun kann, solange ich mit den Kosten nichts zu tun habe. Er kann die Küche schließlich wieder mitnehmen, wenn er auszieht.

    Nun ergibt sich nach kurzer Zeit, das durch die Physik des Hauses der Abfluss des neuen Spülbeckens in der Küche direkt unter dem Syphon mit einem Belüfter ausgestattet werden muss (weil bei Ablaufen einer größeren Wassermenge oft ein Unterdruck entsteht, der das Wasser nicht ablaufen lässt, dieses wurde mir von einem Fachunternehmen bestätigt).

    Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass die alte Küche einen solchen Belüfter hatte, denn dieses Problem ist vorher nie aufgetreten. Wer muss nun für die Ursachenforschung der des Fachunternehmens sowie die Montage des Belüfters in der Küche zahlen?

    Mein Standpunkt ist, dass ich vorher eine funktionierende Küche vermietet habe. Nun muss er selber dafür sorgen, dass seine neue Küche funktioniert.

    Vielen Dank für die Hilfe! Bernd

  • Wenn der Mieter auf eigene Faust eine modernere Küche einbaut, muß er natürlich auch für den ordnungsgemäßen Betriebszustand sorgen. Ihre Erlaubnis allein verpflichtet Sie dazu nicht.

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