Kanalreinigungskosten nach Verstopfung

  • Ja, ich weiß, Thread ist schon ein bisschen älter, aber kommt mir gerade gelegen. ;)

    Also, gleiches Problem, aber um auf die frage (Wer hat die Verstopfung verursacht?) zu antworten:

    Das Haus ist in etwa 15 Jahre alt und laut Aussage der Vermieterin ist noch nie etwas an dem Abwassersystem gewesen, geschweige denn eine Reinigung fällig gewesen. Es sind also, auch wie der nette Herr mit dem Hochdruckspülwagen sagt, Fettablagerungen, welche völlig normal sind nach 15 Jahren, die das verursacht haben.

    Wir wohnen erst sein einem guten 3/4 Jahr dort.

    Darf diese Rechnung von ca 70 € jetzt, da es ein Haus mit drei Mietparteien ist, jeweils zu 33,333% auf die Nebenkosten aller Mieter umgelegt werden?

    Ich denke nicht, weil keiner von uns Mietern es grob fahrlässig oder gar mutwillig verstopft hat. Sehe ich das richtig? :confused:

  • [QUOTE=Patrick.Tils:

    "Das Haus ist in etwa 15 Jahre alt und laut Aussage der Vermieterin ist noch nie etwas an dem Abwassersystem gewesen, geschweige denn eine Reinigung fällig gewesen. Es sind also, auch wie der nette Herr mit dem Hochdruckspülwagen sagt, Fettablagerungen, welche völlig normal sind nach 15 Jahren, die das verursacht haben."
    Latürnich ist der nette Herr nett...
    In dem von mir verwalteten über 100-jährigen Haus hat es m.W. noch nie eine Abwasserkanalverstopfung gegeben.

    "Darf diese Rechnung von ca 70 € jetzt, da es ein Haus mit drei Mietparteien ist, jeweils zu 33,333% auf die Nebenkosten aller Mieter umgelegt werden?"
    Ja, falls ein Einzelverursacher nicht feststellbar ist und diese Kosten im MV als auf die Mieter umlegbar deklariert sind.

  • Hi, schonmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Klar ist kein Einzelverursacher feststellbar, es hat ja auch keine Einzelperson etwas in die Toilette geworfen oder so, was dort nicht hineingehört, sondern, wie auch der "nette Herr" :) sagte "Ablagerungen". Er sagte ausserdem noch, dass das Abwassersystem nicht genug gefälle hätte. Das könnte wohl damit zusammenhängen.

    Bin ich als Mieter für die Instandhaltung des Hauses und der dazugehörigen Versorgungs- bzw. Entsorgungsanschlüsse verantwortlich?

    Müssen wir bezahlen, was sich 15 Jahre vor uns in den Abwasserrohren abgelagert hat ?

    Mir scheint das ein wenig suspekt.

    Wäre jetzt ein Tampon o.Ä. dafür verantwortlich gewesen, dann könnte ich das nachvollziehen, da auch keiner sagen kann, wo dieses herkommt, bzw. es keiner zugeben würde.

    Übrigens, ich bin kein Paragrahpenreiter und es geht zwar nur um rund 23 €, aber da unsere Vermieterin äußerst exzellente Nehmerqualitäten hat, geht es mir rein um das Prinzip.

  • Patrick.Tils:

    "... wie auch der "nette Herr" :) sagte "Ablagerungen". Er sagte ausserdem noch, dass das Abwassersystem nicht genug gefälle hätte. Das könnte wohl damit zusammenhängen."
    Das wäre ein Mangel am Bau: --> VM.

    "Bin ich als Mieter für die Instandhaltung des Hauses und der dazugehörigen Versorgungs- bzw. Entsorgungsanschlüsse verantwortlich?"
    Nein, sondern der VM (§ 535 BGB), Instandhaltung im Mietrecht

    "Müssen wir bezahlen, was sich 15 Jahre vor uns in den Abwasserrohren abgelagert hat ?"
    Njet.

    "Übrigens, ich bin kein Paragrahpenreiter und es geht zwar nur um rund 23 €, aber da unsere Vermieterin äußerst exzellente Nehmerqualitäten hat, geht es mir rein um das Prinzip."
    Ähem, es dreht sich hier prinzipiell darum, dass Paragrafen anzuwenden sind...:cool:

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