Handelt der Vermieter wie es das Gesetz verlangt?

  • Guten Morgen,

    ich bräuchte dringend einen Rat, bevor ich mich zum Anwalt begebe.

    So, nun zu meiner "Geschichte":

    Ich liege derzeit 4 Mieten im Rückstand. Für die Vermieterin war dies bis vor kurzem okay,
    da sie meine Lage (Probleme mit drogensüchtigen Eltern etc.) verstanden hat.
    Ich besuche derzeit noch eine Abendschule (bin 20 Jahre alt) und lebe von Bafög und Kindergeld.
    Durch meine Eltern gab/gibt es Probleme mit Bafög und Kindergeld und ich lebe dadurch
    nun schon seit 4 Monaten OHNE einen Cent. Näher möchte ich auf die finanzielle Lage nicht eingehen.

    Seit Ende April/Anfang Mai "wohne" ich bei meinem Freund, da ich in meiner Wohnung keinen Strom mehr habe.
    Die Vermieterin wusste das, es war okay für sie. Gegen Ende Mai schrieb sie mir eine Mail, in der stand, dass sie dringend mit mir reden müsse wegen der Mietrückstände. Gesagt getan.
    Am 01.06.13 trudelte dann bei mir (via E-Mail) die fristlose Kündigung bis zum 20.06.13 ein.
    Die darauffolgenden zwei Wochen habe ich mich nicht bei ihr gemeldet (Sie wusste dennoch, wo ich war).
    Ab dem 18.06. versuchte ich sie telefonisch zu erreichen, es ging nie jemand dran, bis zum Abend des 20.06.
    Dort erklärte sie mir, dass sie die Wohnung von der Polizei hat öffnen lassen, aufgrund des Verdachtes, das ich darin Tod liegen könnte. Desweiteren ließ sie noch VOR Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Schloss einbauen, sie ließ verlauten, dass es nicht anders ging, da sie keinen Ersatzschlüssel besitzt. Diese Aussage stimmt aber leider nicht, sie hatte mich sogar öfter darauf hingewiesen, dass sie einen weiteren hat, falls ich mich ausschließen sollte.
    Ich hätte meine Wohnung also schon vor dem 20.06. nicht mehr ausräumen können.

    Weiter geht's:
    Gestern, nachdem ich sie endlich am 20.06. erreichte, war ich bei ihr zwecks Gespräch, wie es weiter geht.
    Sie erzählte mir, dass sie ein weiteres Mal in meiner Wohnung gewesen ist (ohne Beisein der Polizei o.ä bevollmächtigter Person) und persönliche Papiere von mir eingesammelt habe und diese
    nun in ihrer Wohnung stehen. Die Vermieterin meinte, sie habe die Papiere lediglich eingesammelt um Telefonnummern zu finden, um mich erreichen zu können. Da aber meine nirgends stand, meinte sie, würde sie eine der anderen Nummern von Freunden wählen, die sie in den Unterlagen gefunden hat. Problem: Ich habe die Papiere durchgeschaut, es waren KEINE Nummern von Freunden, der Familie in den Unterlagen vorhanden, dafür aber Verträge von mir, Kontoauszüge, sogar der Zettel mit meinem PIN für die Bank.

    Da ich, wie schon gesagt, im Mietrückstand bin, hat sie das Pfandrecht wirksam gemacht. Außerdem verweigert sie mir den Auszug (trotz Kündigung) jetzt bis mindestens 31.07., ich darf die Wohnung trotzdem nicht ohne ihre Erlaubnis betreten (und schon gar nicht darin wohnen), habe auch keinerlei Schlüssel mehr, selbst den Briefkastenschlüssel hat sie mir weggenommen. Trotzdem will sie das ich auch für Juli noch die gesamte Miete zahle.

    Ich weiß, es sind sehr viele Informationen. Ich habe es allerdings schon versucht zu kürzen.
    Nun meine Fragen:

    1. Darf Sie, obwohl sie wusste wo ich bin, aufgrund des angeblichen Verdachtes, dass ich tot in der Wohnung liege, die Polizei einschalten? Es ist ja eigentlich Irrsinn, da Sie wusste, wo ich mich gegenwärtig aufhalte.

    2. Darf Sie noch vor dem Ablauf der Kündigungsfrist einfach so das Schloss der Wohnungstür austauschen?

    3. Darf Sie einfach so persönliche Papiere von mir einsammeln, bei sich aufbewahren und durchlesen?

    4. Darf Sie das Pfandrecht - ohne gerichtlichen Beschluss (oder ähnliches) - überhaupt geltend machen?

    5. Darf Sie mir den kompletten Schlüsselsatz (Haustür, Wohnungstür, Briefkastenschlüssel) verwehren, obwohl sich meine Möbel etc. gegenwärtig noch in der Wohnung befinden?

    6. Darf Sie mich "zwingen" noch in der Wohnung zu bleiben, obwohl die Kündigungsfrist abgelaufen ist, obwohl es mir untersagt ist, dort drin zu wohnen (kein Schlüssel, siehe Frage 5)?

    7. Muss ich trotzdem für den gesamten Monat Juli die Miete zahlen?

    Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich bin wirklich verzweifelt. Und bitte sagt mir jetzt nicht "Man muss halt seine Miete zahlen" - ich weiß das und hätte die Wohnung nie angemietet, wenn ich gewusst hätte, wie hinterhältig die Vermieterin sein wird, Sie wusste nämlich, dass es dauern wird, bis die Mietzahlung(en) vollständig kommen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von MissCeleste (24. Juni 2013 um 06:15)

  • Bemühen Sie einen Anwalt. Als mittellos beantragen Sie beim Gericht einen Beratungsschein.

    Auf alles Andere muß ich mich nur dahingehend äußern, das das säen von Wind Sturm ernten kann.
    An allen ist die Vermieterin schuld und es ist Ihnen noch nicht mal eingefallen, die Ursachen bei Ihnen selbst zu suchen bzw. den Versuch eine positive Änderung herbeizuführen.

  • Natürlich weiß auch ich, dass nicht nur Sie daran Schuld ist.
    Mir geht es hier auch nicht um Schuld/nicht Schuld, sondern darum zu Erfahren, ob sie gehandelt hat,
    wie es das Gesetz verlangt oder nicht. Ich weiß, dass ich nicht gehandelt habe, wie ich soll,
    nämlich die Miete pünktlich und komplett zu zahlen. Für sie war es okay, plötzlich nicht mehr,
    ich verstehe das, aber trotzdem gibt es ihr nicht das Recht (evtl.) gegen Gesetze zu verstoßen
    und zum Beispiel meine privaten Unterlagen zu durchstöbern oder mir noch vor Ablauf der Frist den
    Zutritt zur Wohnung zu versperren.

  • Hallo MissCeleste


    ich bräuchte dringend einen Rat, bevor ich mich zum Anwalt begebe.

    Das ist dir in deinem Fall unbedingt zu empfehlen!


    Am 01.06.13 trudelte dann bei mir (via E-Mail) die fristlose Kündigung bis zum 20.06.13 ein.

    Diese Kündigung wird unwirksam sein,
    da "Schriftform" zwingend vorgeschrieben ist.
    eMail ist aber nur "Textform"

    zum 20.06.2013 war dann wohl die Räumungsfrist,
    genaugenommen würde bei einer fristlosen Kündigung der MV sofort beendet werden.

    Dort erklärte sie mir, dass sie die Wohnung von der Polizei hat öffnen lassen, aufgrund des Verdachtes, das ich darin Tod liegen könnte.

    Daran wird im Grunde nichts auszusetzen sein.
    Solltest du nachweisen können das die VM von deinem Aufenthaltsort wusste,
    solltest du damit zur zuständigen Polizei gehen,
    denn dann muss die VM den Polizeieinsatz bezahlen.


    Desweiteren ließ sie noch VOR Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Schloss einbauen, sie ließ verlauten, dass es nicht anders ging, da sie keinen Ersatzschlüssel besitzt.

    Kündigungsfrist ist nicht bei fristloser Kündigung,
    die VM wird dir aber die neuen Schlüssel aushändigen müssen.
    Für die Zeit wo du wegen der nicht vorhandenen Schlüssel nicht in die Wohnung konntest brauchst du dann auch keine Nutzungsentschädigung zahlen.



    Diese Aussage stimmt aber leider nicht, sie hatte mich sogar öfter darauf hingewiesen, dass sie einen weiteren hat, falls ich mich ausschließen sollte.

    Selbst wenn du das beweisen könntest nutzt dir das nichts.



    Gestern, nachdem ich sie endlich am 20.06. erreichte, war ich bei ihr zwecks Gespräch, wie es weiter geht.
    Sie erzählte mir, dass sie ein weiteres Mal in meiner Wohnung gewesen ist (ohne Beisein der Polizei o.ä bevollmächtigter Person) und persönliche Papiere von mir eingesammelt habe und diese
    nun in ihrer Wohnung stehen.

    Hier könnte eine Straftat (Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)) vorliegen.


    sogar der Zettel mit meinem PIN für die Bank.

    Solche Papiere sind zu vernichten (steht i.d.R. auch ausdrücklich darauf),
    wenn dadurch ein Schaden entstehen sollte haftest du allein.


    VG Syker


  • Auf alles Andere muß ich mich nur dahingehend äußern, das das säen von Wind Sturm ernten kann.
    An allen ist die Vermieterin schuld und es ist Ihnen noch nicht mal eingefallen, die Ursachen bei Ihnen selbst zu suchen bzw. den Versuch eine positive Änderung herbeizuführen.

    Gut gebrüllt Löwe!

  • Erstmal vielen Dank, Syker, dass wenigstens Sie auf meine Fragen geantwortet haben.
    Das hat mir schon mal viel geholfen. Nochmals vielen, vielen Dank!

    Kolinum und anitari hingegen sollten vielleicht mal schauen, ob sie im richtigen Forum sind,
    wenn sie nicht helfen, sondern belasten wollen. Das Forum heißt "mietrecht-hilfe" und meines Erachtens nach ist das keine Hilfe.
    Ich kann verstehen, wenn man "Mitleid" mit dem Vermieter hat, der auf sein Geld wartet. Ich finde es auch nicht toll, dass ich nicht zahlen konnte, aber es gibt immer mal einschneidende Momente im leben, wo einem solche Dinge passieren können.
    Was ich vielleicht nochmal verdeutlichen sollte: Die Vermieterin wusste, dass es ein wenig dauern wird, bis das Geld (wieder) kommt. Ich musste Bafög neu beantragen, dies erweist sich als recht schwierig, denn wenn man unter 25 ist verlangt das Gesetz, dass BEIDE Elternteile einen Zettel ausfüllen und einen Einkommensnachweis aus dem vorletzten Kalenderjahr aufbringen. Ist es nicht möglich, die Papiere aufzutreiben -weiß aber wo die Eltern wohnen- hat man laut Gesetz keine Chance davon "befreit" zu werden. Es muss also ein Antrag gestellt werden, der viele Monate dauert, wie auch in meinem Fall. Dies gilt genauso beim Kindergeld.
    Darüberhinaus wurde mir von der Vermieterin immer wieder Versichert "So lange sie mir belegen können, dass das Geld beantragt ist, brauchen sie sich keine Gedanken zu machen.", den Beweis/den Antrag hatte Sie vorliegen und habe mich immer gut mit ihr verstanden, wir waren per Du, ich war öfter bei ihr.

  • Sie scheinen ja bei Ihrem Freund untergekommen zu sein und die Wohnung nicht mehr zu benötigen.
    Statt über irgendwelche Verfehlungen des Vermieters zu philosophieren sollten Sie versuchen den von Ihnen angerichteten Schaden möglichst gering zu halten. Gehen Sie auf den Vermieter zu und räumen Sie schnellstmöglich die Wohnung, sodass diese neu vermietet werden kann. Spart ihnen die Kosten für Räumung, Lagerung, Zwangsversteigerung und reduziert ggf. noch Ihre Mietschulden.
    Bedenken Sie dass diese Schulden Ihnen die nächsten 30 Jahre noch nachhängen, dh. wenn sie mal nen Job haben, kommt es richtig gut wenn gleich mal eine Lohnpfändung eintrudelt.
    Dann sind ihre wichtigen Papiere auch in Ihrem Einflussbereich.
    Über die Fehler die Sie gemacht haben und die gewisse Naivität müssen wir denke ich nicht diskutieren. Liegt vielleicht auch am Alter. Aber versuchen Sie einfach durch Mitwirken den Schaden zu reduzieren, sonst ist der Start in Ihr Leben gleich noch mehr belastet.
    Kommt auch beim Vermieter besser an wie Kopf in den Sand und sich verpissen.

  • Wie ich oben schon geschrieben habe, war ich vor kurzem bei ihr.
    Sie jedoch erlaubt nicht, dass ich meine Wohnung ausräume, damit keine weiteren Mietschulden entstehen.
    Also was kann ich tun? Ich verstehe, wenn sie Dinge vorerst einbehalten möchte wie Elektrogeräte,
    die einen (wenn auch geringen) Wert haben. Aber ich darf nicht ausziehen, obwohl die Frist schon abgelaufen ist (am 20.06.),
    in der ich es hätte tun soll. Sie meint ich muss bis zum 31.07. drin bleiben bzw. mehr oder weniger, ich darf ja nicht rein.
    Ich muss also für einen weiteren Monat zahlen, obwohl ich nicht die Möglichkeit habe darin zu wohnen
    oder an meine Gegenstände zu gelangen.
    Im Klartext: Sie lässt mich nicht ausziehen um so weitere Schulden verhindern zu können.

    3 Mal editiert, zuletzt von MissCeleste (24. Juni 2013 um 14:08)

  • Hat Sie ihnen fristlos gekündigt?

    Dann haben wir hier die Problematik mit dem Vermieterpfandrecht, verweigert Sie den Zugang zur Wohnung kann sie auch keine Miete mehr verlangen.

    Wenn sie nicht klamm wären, würde ich dringend einen Anwalt empfehlen.

  • Das hatte ich Ihr schon gestern empfohlen. Aber mit Wutschaum vorm Mund muß Sie das wohl überlesen haben.

    "Bemühen Sie einen Anwalt. Als mittellos beantragen Sie beim Gericht einen Beratungsschein."

  • Hallo Vermieter


    Hat Sie ihnen fristlos gekündigt?

    Nach Aussage der TE ja aber per eMail,
    also strenggenommen unwirksam.



    Dann haben wir hier die Problematik mit dem Vermieterpfandrecht, verweigert Sie den Zugang zur Wohnung kann sie auch keine Miete mehr verlangen.

    Ggf. verstößt die VM hier auch gegen § 246 StGB Unterschlagung.


    VG Syker

  • Ggf. verstößt die VM hier auch gegen § 246 StGB Unterschlagung.

    ich glaube die Vermieterin hat hier mit dem Vermieterpfandrecht etwas völlig falsch verstanden.

    ich kann zwar das Pfandrecht geltend machen, darf aber nichts aus der Wohnung entfernen. Der Mieter aber auch nicht.
    Trotzdem sollte der Mieter dort weiterhin wohnen dürfen. Schwierig.
    Ich würde schriftlich sehr kurzfristig Frist setzen wegen Zugang zur Wohnung, verweigert sie diesen fristlos kündigen.

    Denn BGB § 535
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

    selbst wenn der Mieter gegen BGB § 535 (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
    verstösst.

    Also Herausgabe des Schlüssels verlangen.

  • Hallo Vermieter


    Ich würde schriftlich sehr kurzfristig Frist setzen wegen Zugang zur Wohnung, verweigert sie diesen fristlos kündigen.

    Das ist m.E. eine gute Idee.
    Der M muss nur aufpassen das seine Kündigung dann den Formvorschriften entspricht
    und im Zweifelsfall die Zustellung rechtssicher Nachweisbar ist.


    VG Syker

  • Kolinum, danke für den Link.
    Das bedeutet also, ihre Pfändung war/ist nicht wirklich in Kraft, denn ich habe nichts schriftliches erhalten. Dort steht, dass der Vermieter es dem Mieter mündlich sagt, aber aus Beweissicherung ebenfalls schriftlich abgeben sollte. Das ist in meinem Fall nicht passiert, sie hat mir lediglich in einer Mail geschrieben (und einmal mündlich gesagt), dass sie ihr Pfandrecht geltend macht.
    Aber ich habe nichts förmliches erhalten. Auch in der Kündigung steht nichts davon, dass sie ihr Pfandrecht gelten macht.

  • Auch wenn ich es ungern schreibe, die Vermieterin würde ich hier sowas von an den Eiern packen .. ups .. geht ja garnicht .. naja

    guckstdu hier Vermieterpfandrecht wirksam durchsetzen

    da ist erklärt wie man es als Vermieter richtig macht.

    und was der Vermieter nicht darf ...
    suchen Sie einen Anwalt auf... wie oben gesagt gibt es dazu Beratungsscheine vom Amt

    mir wiederstrebt es solchen Mietern auch noch Tipps zu geben, aber alles kann man sich vom Vermieter auch nicht gefallen lassen

  • Noch eine Ungereimtheit, die mir aufgefallen ist: Im Kündigungsschreiben (per Mail) hat sie geschrieben, dass der Mietrückstand 3300€ beträgt. Als ich dann gestern bei ihr war, sagte sie zu mir, als ich nachfragte, weshalb der Betrag "nur" noch 2700€ beträgt, dass sie sich geirrt habe. Ist die Kündigung eigentlich noch in wirksam, wenn ein falscher Betrag drauf steht?
    Ich muss noch hinzufügen, dass die 2700€ bereits die Miete für Juli enthält. Eigentlich eine Frechheit..

    Einmal editiert, zuletzt von MissCeleste (24. Juni 2013 um 17:52)

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