Abrechnung nach MEA

  • Hallo zusammen,

    nun wollte ich meine Abrechnung kontrollieren.

    Die kosten sind nach den Miteigentumsanteilen ermittelt. Das ist falsch, aber da sind wir noch im Streit mit der VM. Die MEA's kann ich ja auf qm umrechnen.

    Aber welche nehmen ich denn? Die MEA's mit Garagen und so oder nur die Wohnungen?

    Also es gibt zwei auflistungen:


    MEA Gesamt 772 Anteile von 10.000 Anteilen
    MEA Wohnungen 772 Anteile von 9.344 Anteilen

    Meine Wohnung hat 47 m². Rechen ich nun aus, wieviel die 10.000 oder die 9.344 sind?

    Danke für eure Hilfe und sorry, falls ich doof ausgedrückt habe, was ich eigentlich will :confused:

  • die MEA kannst du nicht so einfach auf qm umrechnen
    die Abrechnung der WEG und des Vermieters mit Dir ist unabhängig voneinander
    die WEG Abrechnung beinhaltet auch nicht umlegbare Kosten wie Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Rücklage ...
    es gelten die Schlüssel die im Mietvertrag für die NK vereinbart wurden
    wurde nichts vereinbart gilt die Abrechnung nach qm
    Heizkosten sind zwingend nach Heizkostenverordnung abzurechnen
    ohne Kenntnis des Mietvertrags bezgl. Verteilerungsschlüssel und oder der Abrechnung, kann man wenig über die Korrektheit sagen.

    Es ist durchaus möglich im Mietvertrag Miteigentumsanteile für einzelne Positionen als Verteilungsschlüssel anzugeben.
    Dann ist dies auch korrekt. Dies geht aber nicht für alle.

  • Genau das habe ich der VM auch gesagt bzw ihrem anwalt. Sie hat auch nur die posten auf ihrer abrechnung fur uns markiert. Nun sagt der anwalt das mehr bei rauskommt was wir nachzahlen muessen, wenn die nach qm abrechnen. Kann das sein? Haben keine Garage oder so. Nur die 47 qm Wohnfläche. Danke fuer die Antwort!!

  • Sie hat auch nur die posten auf ihrer abrechnung fur uns markiert.

    Und keine an Dich gerichtete Abrechnung? Wenn dem so ist, kannst das Ding in den Papierkorb schmeißen. Das ist keine korrekte Abrechnung.

    Deine Vermieterin macht sich das ziemlich einfach.

    Was ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart?

    Selbst wenn Du eine Garage hättest, für Die Abrechnung zählt nur die Wohnraumfläche. Nebenräume außerhalb der Wohnung nicht.

  • Ja es kann durchaus sein, dass Du nachzahlen musst wenn Du die Verteilerschlüssel anzweifelst.
    Denn es müssen dann ggf. alle nicht vereinbarten NK Schlüssel nach qm abgerechnet werden.

    Wir haben aktuell den Fall, dass ein Mieter sich mit der Forderung mit Hoffnung auf 70 Euro Gutschrift eine 250 Euro Nachzahlung eingehandelt hat, denn nicht nur die Position, die ihm zum Vorteil gereicht hätte wurde dann nach qm abgerechnet, sondern auch alle anderen. Eigentor.

    Genaueres kann man aber nur mit Einsicht in den MV Abschnitt zu den NK und Verteilerschlüsseln sowie in die Abrechnung sagen.
    Alles andere ist Glaskugel.

    Bei Abrechnungen sind Hobbyvermieter recht kreativ, da habe ich schon einiges erlebt, einschließlich Abrechnung nach Wirtschaftsplan, komplett alles an Kosten umgelegt, umlegbar oder nicht .. sogar die Rücklage ... herrlich...

  • Und keine an Dich gerichtete Abrechnung? Wenn dem so ist, kannst das Ding in den Papierkorb schmeißen. Das ist keine korrekte Abrechnung.

    Genau das habe ich ihr auch gesagt. Sie versteht es aber nicht.

    Auf meine Frage nach den gesamten qm des Hauses schickte mir ihr Anwalt nur die Daten, welche in der Heizkostenabrechnung stehen. Das sind ja auch nicht die kompletten.

    In meinem Vertrag ist nichts geregelt, also muss sie ja nach qm umrechnen. Das hat der Anwalt auch langsam begriffen. Seine Antwort war einfach, dass dann höhere Beträge rauskommen, wenn ich das so will, soll ich ihm das mitteilen.

    Wie kann ich denn nun Ausrechnen, was rauskommen würde, wenn sie nach qm umrechnet?

    Wenn sie mir jetzt eine Abrechnung nach qm stellt, und da kommen höhere Beträge raus, hab ich mir ja ins eigene Knie geschossen.

  • Habe die ganze Angelegenheit auch schon bei Mieterverein. Nur gestern kam halt wieder ein Schreiben von dem Anwalt und ich wollte es ganz schnell ausrechnen, bevor ich echt mehr bezahlen muss. Beim Mieterverein muss man min. 1 Woche aufn Termin warten, und ich mag solche Sachen dann im vorraus schon immer gern selber errechnen. Aber hast wohl recht, dann warte ich mal ab und hoffe das beste. Dankeschön!!

  • Versuchen können Sie es, vorallem wenn der Anwalt es Ihnen anbietet ...

    im Sinne einer rechtssicheren Abrechnung für die Zukunft kann es natürlich passieren, dass der VM dann auf einer rechtssicheren Abrechnung besteht. So haben wir es bei dem Oberschlaumeier von Mieter auch gemacht. :cool:

    Schlafende Hunde geweckt.


  • im Sinne einer rechtssicheren Abrechnung für die Zukunft kann es natürlich passieren, dass der VM dann auf einer rechtssicheren Abrechnung besteht. So haben wir es bei dem Oberschlaumeier von Mieter auch gemacht. :cool:

    Was meinen Sie mit einer rechtssicheren Abrechnung? Also nach qm?! Das bestehe ja ich eiglich die ganze Zeit drauf. Nur der Brief, dass dann mehr rauskommt hat mich aus der Bahn geworfen :eek:

  • Einer meiner Angestellten glaubte seine Lohnabrechnung stimme nicht.
    Wir haben dann beide zusammen nachgerechnet und siehe, ich hatte mich selbst betrogen. Aber er war verständnisvoll und nahm es gelassen.
    Das kann also passieren. Nennt man auch....selbst ins Knie g.....t.:cool:

  • Wie gesagt, es kommt darauf an was im MV vereinbart ist.

    Ich kann mir nicht eine Position raussuchen und sagen die hätte ich gerne nach qm abgerechnet wenn es zu meinem Vorteil ist.
    Wenn dann müssen alle nicht explizit ausgehandelten Positionen nach qm abgerechnet werden oder eine von beiden Seiten getroffene Vereinbarung als Zusatz zum Mietvertrag über die Verrechnungschlüssel getroffen werden.

  • Wie gesagt, es kommt darauf an was im MV vereinbart ist.

    Ich kann mir nicht eine Position raussuchen und sagen die hätte ich gerne nach qm abgerechnet wenn es zu meinem Vorteil ist.

    Das weiß ich und war auch überhaupt nicht meine Absicht. Fand es nur amüsant die Abrechnung zu sehen, auf dieser sie einfach die umlegbaren Posten markierte. (Mit nem pinken Textmarker :D) Habe halt direkt Widersprochen da es ja nunmal falsch ist, einfach nach MEA zu berechnen, wenn nichts vereinbart worde. Jetzt habe ich nur angst, das ich mir selber ins Knie geschossen habe und mehr bezahlen muss. Darum ging es mir. Das es nach MEA falsch ist, weiß ich.

    Ich bestehe jetzt erst einmal darauf, dass sie mir die tatsächliche Wohnfläche des Hauses sagt, damit ich mal nachrechnen kann, oder!? Die Gesamtsummen müssen ja trotzdem stimmen. Diese muss ich dann einfach /Gesamtfläche x meine Wohnfläche, gell!?

  • wir drehen uns hier im Kreis

    Sie können eine korrekte Abrechnung verlangen. Die NK Kosten die umlegbar sind, müssen Sie grundsätzlich bezahlen.
    Da spielt es weniger eine Rolle ob in der WEG nach Miteigentumsanteilen umgelegt wird oder nach qm.

  • Eine Frage habe ich noch ;) Wenn da dann mehr rauskommt, soll ich den ganzen Widerspruch zurücknehmen und sagen es ist okay wenn sie nach MEA errechnet?

    Zuerst mal muß sie Dir einen korrekte Abrechnung zukommen lassen. Einfach ihre Hausgeldabrechnung nehmen, die umlegbaren kosten markieren und Dir in die Hand drücken ist keine korrekte Abrechnung. Schon allein deshalb weil sie nicht an Dich gerichtet ist.

    Wenn im Vertrag kein anderer Umlageschlüssel vereinbart ist, dann ist nach Wohnfläche abzurechnen.

    Warum hast Du denn widersprochen? Es gibt doch gar keine, zumindest formell, korrekte Abrechnung.


  • Warum hast Du denn widersprochen? Es gibt doch gar keine, zumindest formell, korrekte Abrechnung.

    Weil Sie eine Nachzahlung verlangt hat und ich sagen wollte "Ne,ne, hömma, die Abrechnung ist nichtig, da es ja für mich keine Abrechnung ist" :rolleyes:

    Ich habe jetzt um eine richtige Abrechnung gebeten. Stellt sie mir diese bis Ende des Jahres nicht zu, muss ich ja eh nichts zahlen,gel!?