Hallo, ich bin neu hier und habe schon die erste Frage.
Habe nun meine erste Erhöhung meines Indexmietvertrages erhalten. Der Vermieter hat jedoch meine gesamte Miete inkl. Nebenkosten erhöht.
Auf meine Nachfrage hin bekam ich die Antwort dass alles seine Richtigkeit habe. Er redete, für mich unverständlich, von Nettokaltmiete,Bruttokaltmiete,etc. Ich glaube aber, dass bei einer Mieterhöhung bei indexierten Mietverträgen nur die Netto-Kaltmiete erhöht werden darf, konnte aber nicht belegen wo dies schwarz auf weiß rechtsverbindlich steht. Wer kann sachkundig helfen?
Danke!
Afra
Indexmietvertrag - Erhöhung inkl.Nebenkosten?
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afra1223 -
25. Juni 2013 um 11:22 -
Erledigt
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Hallo afra1223
Habe nun meine erste Erhöhung meines Indexmietvertrages erhalten. Der Vermieter hat jedoch meine gesamte Miete inkl. Nebenkosten erhöht.
Wir wurden diese BK denn im MV vereinbart?
Pauschal, Vorauszahlung oder Teilinklusiv?VG Syker
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Unsinn. Die Erhöhung betrifft nur die Nettokaltmiete. Über die Nebenkosten muss abgerechnet werden, wurde zuviel gezahlt erhalten Sie Geld zurück, wurde mehr verbraucht müssen Sie nachzahlen. Der neue Abschlag ergibt sich dann ca. aus der NK Summe des Vorjahrs / 12.
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Im MV steht monatliche Nebenkostenvorauszahlung.
afra -
Wir wurden diese BK denn im MV vereinbart?
Pauschal, Vorauszahlung oder Teilinklusiv?klar ein Vermieter der einen Indexmietvertrag hinbekommt vereinbart Pauschal ...
@afra wie gesagt NK werden nach Abrechnung angepasst, nicht über die Indexmiete
über die NK muss jährlich abgerechnet werdenDie Erhöhung tritt übrigens nicht automatisch ein sondern muss fristgerecht in Schriftform erklärt werden und das jedes Jahr,
verpeilt das der VM tritt sie nicht in Kraft. -
Hallo Vermieter
klar ein Vermieter der einen Indexmietvertrag hinbekommt vereinbart Pauschal ...
Das war als Hilfestellung für den M gedacht um zu erfahren wie die BK vereinbart wurden,
bei Teilinklusiv würden die BK da inklusiv eben mit erhöht werden.Da der TE mittlerweile Vorauszahlungen bestätigt hat,
ist deine Antwort aus Beitrag #3 natürlich richtig.Bei der Indexklausel wird hier nur die Nettokaltmiete angepasst,
die BK-Vorauszahlung kann von den Vertragsparteien nach eine Abrechnung angepasst werden.VG Syker
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Syker deine Nachfrage war ja durchaus berechtigt um diesen speziellen Fall auszuschliessen
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Ist ja alles sehr interessant.Ich nehme an in einer Teilinklusivmiete werden dann kalte Betriebskosten inkludiert und dann als Bruttokaltmiete ausgewiesen. Wenn das so ist, unterliegt dann die gesamte Bruttokaltmiete der Indexierung bei einer Mieterhöhung?
Afra -
Ich denke ja. Die Miete setzt sich aus der Kaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammen und bildet somit eine Einheit.
Das ist dann die Indexmiete. Die warmen Betriebskosten gehen natürlich extra und bedürfen der jählichen Abrechung -
Quintessenz ist m.M. (bitte berichtigt mich): Der VM kann die Nettokaltmiete (versuchen zu) erhöhen, jedoch die BK-Vorauszahlungen erst nach einer Jahresabrechnung anpassen.
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Ohne genauen Wortlaut stochern wir hier weiter im Trüben.
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Hallo Berny
Der VM kann die Nettokaltmiete (versuchen zu) erhöhen,
Das "versuchen zu" kann gestrichen werden,
und erhöhen durch "anpassen" ersetzt werden.Da für eine Erhöhung die Zustimmung des M nötig ist,
spricht man bei Indexmiete von Anpassung.
Das ist dann gewissermaßen eine einseitige Willenserklärung.jedoch die BK-Vorauszahlungen erst nach einer Jahresabrechnung anpassen.
Anpassung der Vorauszahlung durch Erklärung in Textform von beiden Vertragsparteien (also auch vom M) nach Abrechnung möglich.
Oder wenn neue BK entstehen.VG Syker
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