Alleinige Gartennutzung

  • Guten Tag,
    ich habe ein Problem mit meinem Vermieter, der mir die alleinige Nutzung des Gartens einschränken will.
    In meinem Mietvertrag ist die alleine Nutzung des Gartens schriftlich eingetragen. Nun, nach zwei Jahren, kommt der Vermieter und meint, dass der am Haus befindliche überdachte Weg, der aber erst ab der Tür zum Garten beginnt und von mir als Bestandteil des Gartens genutzt und komplett mit Holzdielen ausgestattet wurde. Der Weg führt zum Hintereingang meiner Garage und an dem Eingang zu einem leerstehenden Gewölbekeller vorbei. Zum Zeitpunkt meines Einzuges wurde die Tür zum Garten nur von noch einem weitern Mieter(kleines Appartment)zur Entsorgung des Biomülls genutzt. Dieses Entgegenkommen meinerseits wurde vom Vermieter so gewünscht. Den Garten durfte der Mieter aber nicht betreten. Nun ist der Mitbewohner ausgezogen und der Hauseigentümer hat sich eine Ferienwohnung dort eingerichtet und will sich nun nicht mehr an diese Vereinbarung halten, da er den Gewölbekeller jetzt als Lagerraum für sein Brennholz nutzen will. Für mich ist die Nutzung des Kellers durch den Vermieter kein Problem. Ich würde ihm auch ein Wegerecht einräumen. Was ich aber nicht akzeptieren will ist, daß plötzlich der zum Garten gehörende Weg nicht mehr zum Mietvertrag und somit zur alleinigen Nutzung gehören soll und nach Meinung des Vermieters nie dazugehört hat. Der Text im Vetrtrag lautet aber:
    "Alleinige Nutzung des Gartens" und der Garten beginnt für meine Begriffe an der Hintertür am Haus zum Garten.
    Wer hat Erfahrung mit einem ähnlichen Fall, oder ist juristisch in der Lage mir einen Tipp zu geben. Wenn es sich lohnen würde, wäre ich auch bereit juristisch gegen die Willkür vorzugehen.
    Was vielleicht noch interessant ist: Mein Vormieter, der diese Wohnung vor mir bewohnt hat und auch mich als Nachmieter gefunden hat, kann dieses bestätigen, da er die gleiche Regelung hatte.
    Im Voraus Danke für die Hilfe
    Gruß Kalender


  • "Alleinige Nutzung des Gartens" und der Garten beginnt für meine Begriffe an der Hintertür am Haus zum Garten.

    Gruß Kalender

    Ihrer Meinung nach beginnt der Garten dort, wo Sie es gerne hätten. Warum steht in dem Vertrag nicht, dass auch der Weg zum Garten bereits Bestandteil dieses Gartens ist?

    Setzen Sie Ihre Meinung mit aller Gewalt durch, wenn es sein sollte auch durch höchstrichterliche Urteile!