475,89 Nachzahlung (6-1/2 Monate)

  • Guten Tag,


    habe mich soeben hier angemeldet und hoffe Hilfe/ Aufklärung zu finden =(
    Heute morgen im Postfach lag die Jahreabrechnung meiner Wohnung.
    Vom 1.1.12 - 31.12.12.
    Eingezogen bin ich am 16.7.12!!


    Muss eine Nachzahlung von 475,89 € zahlen.


    Für die 48qm in der ich alleine Wohne stehen die eigtenlichen Kosten wie folgt.
    250 Km
    75 € Betriebskosten
    50 € Heizkosten.


    Die Miete ist nun von 375 € auf 422 € gestiegen.


    Das kann ich mir leider nicht leisten, habe einen MiniJob gehe zur Schule und habe vor kurzem ALG 2 beantragt der noch in der Warteschlange steht wegen meinem Mietvertrag, da steht eine Freundin mit drein die nicht mir wohnt.
    Die Hausverwaltung möchte sie nur nicht zu deren eigenen Sicherheit rausnehmen, wissen tun sie es aber.


    Das hat aber auch nichts mit der Mieterhöhung zu tun.


    Ich frage mich ist das möglich ??
    In einem halben Jahr aus 475 zu steigen ???


    Habe auch schon nach dem Ruf dieser Hausverwaltung gegooglt, nur negative Rückmeldungen.
    Beschwerden, betrüge, häufiges namenwechsel.
    Anscheinend bin ich nicht die erste die über den Tisch gezogen wird.


    Mir meinem Minijob kann ich mir jedoch kein Anwalt leisten der dies überprüfen sagte.
    Eine freundin sagte ich soll zum Amtgericht mir eine Beratungshilfeschein holen bzw beantragen.


    Auch wenn mein allg noch nicht durch ist, sollte es klappen..


    Bin jetzt auf wohnungssuche, weiß jemand ob ich Sonderkündigunsrecht habe ?


    lg und danke im vorraus


    spumante

  • Zitat

    Ich frage mich ist das möglich ??
    In einem halben Jahr aus 475 zu steigen ???


    Natürlich ist das möglich. Fenster auf und Heizung auf Stufe 5. Morgens und abends baden etc.
    Nur wird dir hier leider niemand weiterhelfen können, da wir deine Abrechnung nicht kennen.
    Sonderkündigungsrecht hast du m.E. nicht, da es sich nicht um eine Mieterhöhung handelt, sondern um eine Nachzahlung der Nebenkosten.

  • Ich sehe hier kein Sonderkündigungsrecht für Dich.
    Ausserdem kennen wir weder Deinen Mietvertrag noch die BK-Abrechnung noch die HK-Abrechnung.

  • Betriebskostennachzahlungen berechtigen nicht zu einer sofortigen Kündigung. Was man verbraucht muß auch bezahlt werden oder glauben Sie sich da wegmogeln zu wollen.

  • Natürlich ist das möglich. Fenster auf und Heizung auf Stufe 5. Morgens und abends baden


    betriebskostenabrechnung nicht die heizkostenabrechnung.
    Badewanne hab ich nicht.





    Betriebskostennachzahlungen berechtigen nicht zu einer sofortigen Kündigung. Was man verbraucht muß auch bezahlt werden oder glauben Sie sich da wegmogeln zu wollen.


    Ich möchte mich bestimmt nicht wegmogeln, zu dem stimmt es nicht so ganz.
    Falls es sich bei der Abrechnung um eine hohe Summe eines Fehlers handelt, habe ich Sonderkündigungsrecht!


    Es wird im Moment auch alles überprüft, denn man gab mir Recht.
    Dennoch vielen Dank für eure "Hilfe".



    Schönes Wochenende.

  • Zitat

    Falls es sich bei der Abrechnung um eine hohe Summe eines Fehlers handelt, habe ich Sonderkündigungsrecht!


    Quatsch! Oder kennst du jemanden, der für dich das BGB ändert?


  • Falls es sich bei der Abrechnung um eine hohe Summe eines Fehlers handelt, habe ich Sonderkündigungsrecht!
    Es wird im Moment auch alles überprüft, denn man gab mir Recht.


    Na dann, Gut Holz! :D


    Schönes Wochenende.

  • Spumante:


    "Es wird im Moment auch alles überprüft, denn man gab mir Recht."
    - Wer war das?


    "Dennoch vielen Dank für eure "Hilfe"."
    - "Man" tut was "man" kann... Tut mir leid, falls Du Dir andere Antworten gewünscht hattest...