"Provision" vom Hausverwalter zurückverlangen?!

  • Hallo,
    wir brauchen dringend Hilfe!
    Im Oktober sind wir in einer neue Wohnung gezogen. Dabei handelte es sich um eine Eigentumswohnung in einem Wohnblock vieler anderer Eigentumswohnungen. Als wir die Wohnung besichtigten war nur die Vormieterin anwesend. Der Hausverwalter sagte uns, dass er normalerweise eine Provision verlangt, wenn er die Besichtigung durchführt. Da dieses mal aber die Aufgabe von der Vormieterin übernommen wurde, wollte er nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. Mwst haben. Diese haben wir dann auch bezahlt. Als wir im Februar aus dieser Wohnung wieder ausgezogen sind, haben wir erfahren, dass ein Hausverwalter keine Provision oder oder Bearbeitungsgebühr vom Mieter nehmen darf, da der Vermieter hierfür zuständig ist und man dieses Geld zwei Jahre zurückverlangen kann. Als wir dem Hausverwalter schrieben, sagte er uns, dass dieser Sachverhalt auf ihn nicht zuträfe, da es sich hierbei um eine Eigentumswohnung handelt. Es sagte, dass dieser Sachverhalt auf eine andere Firma zutrifft, die das Gemeinschaftseigentum verwaltet. Aus diesem Grund möchte er uns das Geld nicht zurückzahlen.
    Hat er nun recht? Was sollen wir jetzt machen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Es ist eine rein private Angelegenheit zwischen den Beteiligten.
    Die Hausverwaltung hat mit der Vermietung nichts zu tun. Wenn die Eigentümerin, aus welchen Gründen auch immer, einen Anderen (hier Hausmeister) beauftragt die Besichtigung durchzuführen, ist das kein mietrechtliches Problem.
    Da Sie den verlangten Preis bereits gezahlt haben, waren Sie damit offensichtlich ein verstanden. ....... schützt vor Strafe nicht. Leider!

  • auch wenn es kein Mietrecht ist mein Senf dazu

    fassen wir es mal kurz: es ist kompliziert ...

    grundsätzlich wäre zu unterscheiden ob der Verwalter die WEG verwaltet oder ob er die Mietverwaltung übernimmt.
    Wen hätten Sie angerufen wenn der Wasserhahn kaputt wäre oder wenn sich z.B. ein Fenster nicht öffnen liese?

    Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Eine WEG Hausverwaltung hat mit der Vermietung der einzelnen Wohnungen durch die einzelnen Eigentümer grundsätzlich nichts zu tun, es sei denn sie wird explizit damit von den einzelnen Eigentümern beauftragt und extra bezahlt.

    Und nun der Unterschied, eine Courtage oder Vermittlungsgebühr kann der Verwalter verlangen, wenn er nur die WEG verwaltet.
    Ist dagegen auch noch die Mietverwaltung der Wohnung, also Ansprechpartner für alle Belange auch des Mieters gegeben, also z.B. der Vermieter sagt, wenden sie sich grundsätzlich an die Hausverwaltung bei Fragen, dann darf er keine Gebühr für die Vermittlung verlangen und auch eine Rückforderung ist möglich.

    Für mich sieht es in Ermangelung weiterer Fakten so aus, als wäre die Verwaltung hier im Recht.

  • Im Oktober sind wir in einer neue Wohnung gezogen. Dabei handelte es sich um eine Eigentumswohnung in einem Wohnblock vieler anderer Eigentumswohnungen. Als wir die Wohnung besichtigten war nur die Vormieterin anwesend. Der Hausverwalter sagte uns, dass er normalerweise eine Provision verlangt, wenn er die Besichtigung durchführt. Da dieses mal aber die Aufgabe von der Vormieterin übernommen wurde, wollte er nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. Mwst haben. Diese haben wir dann auch bezahlt.

    Einerseits: Gut, dass ihr die volle Provision nicht zahlen musstet, was da verlangt wird (werden darf) ist eigentlich eh ne Frechheit. Andererseits: Wie genau rechtfertigt sich die "Bearbeitungsgebühr" in dieser Höhe? War das für das Auf- und Zumachen der Tür als er euch reingelassen hat, oder...? Wurde das Geld an irgendwen weitergeleitet oder hat ers behalten? Habt ihr eine Quittung?

  • Einerseits: Gut, dass ihr die volle Provision nicht zahlen musstet, was da verlangt wird (werden darf) ist eigentlich eh ne Frechheit. Andererseits: Wie genau rechtfertigt sich die "Bearbeitungsgebühr" in dieser Höhe? War das für das Auf- und Zumachen der Tür als er euch reingelassen hat, oder...? Wurde das Geld an irgendwen weitergeleitet oder hat ers behalten? Habt ihr eine Quittung?


    Da sich dieser Vorgang vor dreizehn Monaten abspielte, kommt Deine Stellungnahme "just in time"...:rolleyes:

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