Knapp 20 Jahre alte Gasthreme - Wie oft Reperatur vor Austausch?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    wir wohnen nun seit einem knappen Jahr in unserer Genossenschafts-Wohnung.
    Das Haus ist ziemlich alt (ich schätze das Baujahr auf 1960er) und hier liegt einiges im Argen, unser Sorgenkind ist und bleibt jedoch unsere Gastherme (Vaillant Thermoblock atmo TEC VCW 204 XEU HL, laut Fabrikationsnr. Baujahr 94), welche uns mit Heizung und Warmwasser versorgt.

    Seit September 2012 hatten wir mit dem Ding bereits z.T. nacheinander, z.T. parallel, alle möglichen Probleme.
    Um die wichtigsten zu nennen:
    - sie ging dauernd aus (vor allem im Winter top, wenn man mal 1-2 Tage nicht da ist und die Wohnung/Rohre komplett auskühlen)
    - der Wasserdruck ist alle 2 Tage auf 0 gesunken
    - sie hat beim Zünden extrem laut geknallt (daraufhin wurde uns das Ding dann - wegen dem Riskio von Gasaustritt - für einen Tag komplett abgestellt, bei extrem schlechter Isolierung der Wohnung und winterlichen Temperaturen...).

    Alle diese Mängel wurden zwar immer relativ zeitnah von der Genossenschaft/ von ihnen beauftragten Technikern beseitig, allerdings war dies z.T. mit mehreren Terminen verbunden, da z.B. das Problem mit dem Druckverlust ewig nicht beseitigt/gefunden werden konnte.
    Und es dauert eben nie lange, bis ein neues Problem auftritt...

    Mit Beginn des Sommers habe ich nun festgestellt, dass das Duschen mit lauwarmem Wasser nicht möglich ist, da sich bei Zugabe von "zu viel" Kaltwasser nach kurzer Zeit die Warmwasserzufuhr abschaltet. D.h. wir können entweder heiß duschen oder eiskalt. Oder halt im 1 Minuten Wechsel...

    Nun ist es seit heute so, dass nicht nur diese Problem besteht, sondern schon wieder eine gravierende Störung auftritt. Nachdem nach kurzer Zeit gar kein heißes Wasser mehr kam, musste ich feststellen, dass das blinkende Licht laut meiner Bedienungsanleitung: "Prüfung auf Abgasaustritt und Brennerabschaltung bei Abgasaustritt mit automatischer Wiedereinschaltung des Brenners" bedeutet.
    Juhu. Hab das Teil jetzt erstmal ausgeschalten und werde morgen früh gleich wieder bei der Genossenschaft anrufen.

    Meine Frage ist jetzt allerdings: wie lange muss ich mir diesen Zustand noch gefallen lassen?
    Reparaturen sind ja schön und gut, aber gibt es eine Grenze, wie viele Reparaturen am selben (alten!) Gerät man als Mieter - in einem bestimmten Zeitraum - in Kauf nehmen muss, bevor man einen Austausch fordern kann?
    Schließlich ist des ganze Spaß ja jedes mal mit erheblichen Unannehmlichkeiten (kein warm Wasser, keine Heizung, Ausfälle in Arbeit/Uni) verbunden und bei einer Gastherme auch mit einem ziemlich unguten Gefühl :/

    In der Zeit, in der wir hier wohnen, war - alles in allem - bestimmt schon ca. 10x jemand wegen dem Ding hier ... das wird wahrscheinlich noch nicht ausreichen, mich würde aber dennoch interessieren, ob es einen derartigen "Richtwert" überhaupt gibt.

    Ich bin für jeden Rat dankbar!


    Lg
    Fabian

    P.s.: Man sollte sich immer erst etwas abregen, bevor man derartige Beiträge verfasst. Ich kann die Tippfehler im Titel leider nicht mehr ändern :/

    2 Mal editiert, zuletzt von FabianB. (7. Juli 2013 um 15:39)

  • "Meine Frage ist jetzt allerdings: wie lange muss ich mir diesen Zustand noch gefallen lassen?"

    Im ungünstigsten Fall bis zu Ihrem Auszug.
    Eine Gastherme, welche sich nach dem Wasserverbrauch automatisch regelt, ist für die Bereitstellung von Duschwasser völlig ungeeignet. Sie läßt keine Feinregelung zu, wie es die gewünschte Temperatur erforden würde.
    Daraus auch der Effekt: mal viel heißes Wasser, dann wieder weniger oder garnichts.

    Einen Austausch nach den Wünschen seiner Mieter muß nicht vorgenommen werden. Bereits bei der Anmietung bestimmen Sie ganz allein, welche Wohnqualität Ihnen und Ihren Möglichkeiten zur Verfügung steht.

  • Vielen Dank schonmal für die Antwort!

    Das die wechselnden Wassertemperaturen ein Problem darstellen, mit dem ich u.U. leben muss, habe ich bereits befürchtet.

    Allerdings bestehen ja abgesehen davon regelmäßig andere gravierende Probleme, wie die Gefahr von Abgasaustritt, das komplette Abschalten der Therme (völlig unabhänig von der Wassernutzung) etc.
    Im Gegensatz zur Wassertemperatur kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich diese Probleme auf Dauer einfach hinnehmen muss...

  • Hallo Fabian,

    in meiner Wohnung werkelt eine Junkers-Therme von 1986 zur WW-Bereitung und Heizung. Bei ihr wurde mal vor ~20 Jahren die Platine ausgetauscht.
    Unsere Dusche hat seit ~Ende 80er eine Grohe Thermostatarmatur (auf eigene Kosten), da uns die Temperaturwechsel (auch) nicht gefielen.
    Bei Dir scheinen jedoch gravierendere Fehler vorzuliegen. Ich würde die Mängel nach Datum tabellarisch aufzählen, e.F. auch wie sie sich auswirk(t)en und den VM schriftlich nachweislich aufforden, sie zeitnah und nachhaltig zu beheben, um Mietminderungen bzw. Ersatzvornahmen zu vermeiden. Ein Hinweis auf § 535 BGB, wonach der VM für die ordnungsgemässe Funktion allein zuständig ist, wäre sinnvoll.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Juli 2013 um 16:14)

  • Zitat

    Eine Gastherme, welche sich nach dem Wasserverbrauch automatisch regelt, ist für die Bereitstellung von Duschwasser völlig ungeeignet. Sie läßt keine Feinregelung zu, wie es die gewünschte Temperatur erforden würde.
    Daraus auch der Effekt: mal viel heißes Wasser, dann wieder weniger oder garnichts.


    Natürlich sollte man bei einer Kombitherme auch lauwarm duschen können und nicht nur knallheiss oder eiskalt. Geht das nicht liegt ein Defekt vor.