Wohnung freistgerecht gekündigt, aber keine Bestätigung erhalten (zudem Mäuseplage)

  • Hallo Forummitglieder,
    ich bräuchte mal euren Rat.
    Und zwar habe ich am 30.Juni meine Wohnung zum 30.09.2013 gekündigt, also fristgerecht. Ich habe die Kündigung persönlich dem Vermieter übergeben. Aber ich habe bis jetzt ( fast 14 Tage später immer noch keine Bestätigung erhalten von ihm.
    Der andere Punkt ist, das ich gekündigt habe, wegen den vielen Mäusen. Der VM hatte in der Wohnung im Vorfeld schon Fallen aufgestellt und ich schlug zweimal vor, die EBK vor zu ziehen, damit wir die Löcher zu machen könnten. Aber der Sohn des VMs (VM ist schon etwas älter) hatte vorher noch die frei zugänglichen Löcher mit Bauschaum zu gemacht. Aber da fressen sich die Mäuse ja auch nur durch. Manchmal stinkt es hier einfach nach toten Mäusen, die irgendwo hinter der Küchenzeile oder in den Zwischenräumen (Zwischendecke, Vertefelung) liegen. Ich sage mal dazu, das es eine Wohnung ist, die früher mal als eine Art Speicher oder sonstiges genutzt wurde und es dann ausgebaut wurde als Wohnung. Denn unter dieser Wohnung befindet sich ein Hofladen und über der Wohnung ist ein Dachboden und der ist nicht dicht. Also da weht der Wind quer durch.


    Wie soll ich nun weiter vorgehen???

    (Ich muss nochwas dazu sagen: Mein VM hat raus bekommen, das ich über die Mäuseplage in sozialen Netzwerken etwas geschrieben hatte und hat sich deswegen fürchterlich aufgeregt und mich belehrt, das ich das mit ihm in den Griff zu bekommen habe und nicht anderswo rein schreibe.)

    Einmal editiert, zuletzt von apilmaedel (11. Juli 2013 um 11:15)

  • Hallo apilmaedel,

    anscheinend "musst" Du wohl Dir und anderen Leuten das Leben schwer machen.:mad:
    Es hätte doch genügt, die Kündigung beweisbar (mit Zeugen oder per Einwurfeinschreiben) abzugeben, oder? Eine Kündigungsbestätigung zu erteilen ist der VM nicht verpflichtet - es sei denn, sowas wurde im MV ausdrücklich vereinbart.
    Was soll die Mäusegeschichte??? Interessiert Dich doch eh bald nicht mehr!

  • Es hätte doch genügt, die Kündigung beweisbar (mit Zeugen oder per Einwurfeinschreiben) abzugeben, oder? Eine Kündigungsbestätigung zu erteilen ist der VM nicht verpflichtet - es sei denn, sowas wurde im MV ausdrücklich vereinbart.

    Bis auf das "Einwurfeinschreiben" stimme ich Berny zu.

  • Weshalb....?

    Weil Sie den Zugang der Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben nicht beweisen können. Sie können lediglich den Zugang eines Schreibens beweisen, nicht aber dessen Innhalt. Das geht nur "per Bote", "persönlich mit Zeuge" oder durch die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.

  • Weil Sie den Zugang der Kündigung durch ein Einwurfeinschreiben nicht beweisen können. Sie können lediglich den Zugang eines Schreibens beweisen, nicht aber dessen Innhalt. Das geht nur "per Bote", "persönlich mit Zeuge" oder durch die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.


    Da hast Du völlig recht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!