Satellitenanlage jährlich in der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo erstmal,
    Heute war es mal wieder soweit, die Nebenkostabrechnung lag im Briefkasten.
    Und wie jedes Jahr steht auf der Betriebskostenabrechnung der Punkt DVB-S u. DVB-T Anlage. Wir haben eine Gemeinschaftsanlage mit 16 Parteien. Die Anlage wurde 2008 installiert also 2 Jahre bevor ich hier eingezogen bin. Eigentlich müsste diese Anlage doch mal abbezahlt sein. Sowas kostet doch keine 15000€. Wartungen sind an der Anlage auch nicht gemacht worden. Mir kommt das alles ziemlich Spanisch vor.
    Hat man das recht sich die Rechnung von der Installation zeigen zu lassen?
    Danke schon mal.

    Grüße


  • Hat man das recht sich die Rechnung von der Installation zeigen zu lassen?
    Grüße

    Was reden Sie hier von Installation? Eine solche müssen Sie als Mieter garnicht bezahlen.
    Wenn Sie die jährlichen Wartungskosten meinen, dann wird schon eher ein Schuh draus.
    Also, erstmal die Erklärung vom Vermieter und dann hier wieder melden.

  • Mit Installation meine ich Satellitenschüssel, Kabel usw. + Arbeitszeit. Der Vermieter hat diese Kosten auf die Mieter umgelegt. Eine Wartung wurde an der Anlage seit dem ich hier wohne nie durchgeführt. Es müsste dann ja auch Wartung auf der Abrechnung stehen. Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen und er meinte das die Anlage noch nicht abbezahlt sei. Das kann ich aber nicht glauben und deshalb würde ich gerne die Rechnung sehen.

  • Zu die Betriebskosten gehören nur "regelmäßig wiederkehrende Kosten". Die Installation bzw. der Erwerb einer Sat-Anlage gehört demnach nicht dazu.
    Lediglich regelmäßige Kosten, wie Strom, Wartung, Gerätemiete etc. könnten über die BK umgelegt werden.

  • und er meinte das die Anlage noch nicht abbezahlt sei. Das kann ich aber nicht glauben und deshalb würde ich gerne die Rechnung sehen.

    Kann es sein das der Vermieter die Anlage geleast hat? In dem Fall wäre die Umlage der Leasingraten u. U. rechtens.

    Einsicht in die Rechnung bzw. entsprechende Verträge muß der VM gewähren. Ohne Einsicht keine Zahlung!

  • Zitat

    und er meinte das die Anlage noch nicht abbezahlt sei.

    Das ist einzig sein Problem und diese Kosten kann er nicht auf die Mieter in dieser Form umlegen.

    Die einzige Möglichkeit, die er damals hatte, wäre eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung. Hier kann er dann 11% der Kosten für die Anlage auf alle Mieten umlegen. Das wären dann für jeden Mieter ein Betrag unter 10.- € pro Monat. Das würde die Miete erhöhen, hätte aber mit den Betriebskosten nichts zu tun.

  • Zu die Betriebskosten gehören nur "regelmäßig wiederkehrende Kosten". Die Installation bzw. der Erwerb einer Sat-Anlage gehört demnach nicht dazu.
    Lediglich regelmäßige Kosten, wie [Betriebs-]Strom, Wartung, Gerätemiete etc. könnten über die BK umgelegt werden.


    So isses.....

  • Sowas kostet doch keine 15000€. Wartungen sind an der Anlage auch nicht gemacht worden. Mir kommt das

    In einem Haus mit 16 Parteien kann das inkl. Wartung, Montage, Kabel und Dosen durchaus soviel kosten.
    Hinzu kämen ja ggf. noch die Finanzierungskosten des Leasings.

  • Zitat

    In einem Haus mit 16 Parteien kann das inkl. Wartung, Montage, Kabel und Dosen durchaus soviel kosten.
    Hinzu kämen ja ggf. noch die Finanzierungskosten des Leasings.

    Das ist doch Quatsch, ganz großer Quatsch! Erstens hat der TE nicht von Leasing gesprochen, der VM meinte lediglich, dass die Anlage noch nicht abbezahlt sei. Und das klingt nicht nach Leasing. Und wenn schon Leasing, dann wird komplett geleast, da sind dann Kabel und Dosen mit dabei!

  • Und wenn schon Leasing, dann wird komplett geleast, da sind dann Kabel und Dosen mit dabei!

    Nix anderes hab ich doch geschrieben. Und das es sich um Leasing handeln könnte ist eine Vermutung mit Nichtwissen - daher auch das Wort das "ggf." in dem Satz.