In meiner neuen Mietwohnung hat vorher ein Mietnomade gehaust. Der Vermieter hat soweit entrümpelt, außer die Küchenzeile. Wir haben uns bereit erklärt selbst zu streichen und gegebenenfalls zu tapezieren. Er sagte: "Die Küche kann ja erstmal drinbleiben, damit Sie noch Wasser haben. Die können Sie dann ja nachher entsorgen." Aber eigentlich kann die versiffte Küchenzeile doch jetzt schon raus, denn schließlich gibt´s im Bad doch auch Wasser. Keine Ahnung, warum mir das in dem Moment nicht eingefallen ist. Jetzt ärgere ich mich, kann ihn aber heute nicht erreichen - was mich noch mehr ärgert, denn jetzt zu der Frage: kann der Vermieter mir die Entsorgung der unbenutzbaren Küche des Vormieters aufs Auge drücken oder ist das Vermieterpflicht? Wenn er sich (wenn er morgen erreichbar ist) weigern sollte, kann ich theoretisch einen Entrümpelungsdienst beauftragen und ihm die Rechnung zukommen lassen?
Ich frage mich das, weil wenn ich ihn morgen erreiche und er weigert sich und ich droh ihm mit den Kosten einer Entrümpelungsfirma - wenn das dann gar nicht seine Pflicht ist, dann lacht der sich ja einen. Im Übergabeprotokoll ist nix von der Küche vermerkt.
Danke schon mal!
Zustand der Küche: Abfluss Waschbecken undicht (steht Schüssel drunter), Arbeitsplatte durchgesägt und splitterig gelassen, Ende der Arbeitsplatte nicht verleimt (Pressholz "an der Luft"), klebt, Schätzalter nach Aussehen und Abnutzung 20 Jahre (kann ggf. später Foto nachliefern bei Bedarf?)