Wer entrümpelt?

  • In meiner neuen Mietwohnung hat vorher ein Mietnomade gehaust. Der Vermieter hat soweit entrümpelt, außer die Küchenzeile. Wir haben uns bereit erklärt selbst zu streichen und gegebenenfalls zu tapezieren. Er sagte: "Die Küche kann ja erstmal drinbleiben, damit Sie noch Wasser haben. Die können Sie dann ja nachher entsorgen." Aber eigentlich kann die versiffte Küchenzeile doch jetzt schon raus, denn schließlich gibt´s im Bad doch auch Wasser. Keine Ahnung, warum mir das in dem Moment nicht eingefallen ist. Jetzt ärgere ich mich, kann ihn aber heute nicht erreichen - was mich noch mehr ärgert, denn jetzt zu der Frage: kann der Vermieter mir die Entsorgung der unbenutzbaren Küche des Vormieters aufs Auge drücken oder ist das Vermieterpflicht? Wenn er sich (wenn er morgen erreichbar ist) weigern sollte, kann ich theoretisch einen Entrümpelungsdienst beauftragen und ihm die Rechnung zukommen lassen?
    Ich frage mich das, weil wenn ich ihn morgen erreiche und er weigert sich und ich droh ihm mit den Kosten einer Entrümpelungsfirma - wenn das dann gar nicht seine Pflicht ist, dann lacht der sich ja einen. Im Übergabeprotokoll ist nix von der Küche vermerkt.
    Danke schon mal!

    Zustand der Küche: Abfluss Waschbecken undicht (steht Schüssel drunter), Arbeitsplatte durchgesägt und splitterig gelassen, Ende der Arbeitsplatte nicht verleimt (Pressholz "an der Luft"), klebt, Schätzalter nach Aussehen und Abnutzung 20 Jahre (kann ggf. später Foto nachliefern bei Bedarf?)

  • Sie haben sich bei der Übernahme der Wohnung durch Ihr Tun bereiterklärt, diese mit den Küchenmöbeln zu übernehmen.
    Wenn nicht ausdrücklich vereinbart(schrfitlich) bleibt die Entsorgung nun bei Ihnen hängen. Wer A sagt.......

    Aber reden Sie erst mal mit dem Vermieter.

  • Wenn er sich (wenn er morgen erreichbar ist) weigern sollte, kann ich theoretisch einen Entrümpelungsdienst beauftragen und ihm die Rechnung zukommen lassen?


    "Toll", wie Du ein neues Mietverhältnis beginnst...:mad: Gott beschütze mich vor solchen Zeitgenossen.

  • Schade, das keine gewollte Meinung dabei war.
    Aber es steht Ihnen frei nach den Meinungen zu handeln oder nicht. Es wird hier niemand gezwungen sein Handeln danach zu richten.

  • sie können ja auch den Vermieter falsch verstanden haben: "die Küche kann ja erst noch stehen bleiben, die entrümpele ICH später :;))".........also mal fragen ob er diese nicht doch jetzt schon entrümpeln kann...............schließlich habe Sie eine Wohnung OHNE Küche angemietet oder ist die Küche im Mietvertrag aufgeführt??

  • ............schließlich habe Sie eine Wohnung OHNE Küche angemietet oder ist die Küche im Mietvertrag aufgeführt??

    Das ist nicht richtig. Auch wenn der MV keine Regelung bezüglich der Küche enthält, sie aber bei der Besichtigung sowie bei der Übergabe vorhanden war, ist Sie Gegenstand des MV.

  • Auch wenn der MV keine Regelung bezüglich der Küche enthält, sie aber bei der Besichtigung sowie bei der Übergabe vorhanden war, ist Sie Gegenstand des MV.


    Des Mietvertrags nicht. Ob Bestandteil der Mietsache, steht auf (k)einem anderen Blatt...

  • Des Mietvertrags nicht. Ob Bestandteil der Mietsache, steht auf (k)einem anderen Blatt...

    Ok richtig ... der Mietsache. Aber ein Bestandteil ist es sicher nicht - wohl eher Zubehör oder ein Scheinbestandteil:D

  • Das ist nicht richtig. Auch wenn der MV keine Regelung bezüglich der Küche enthält, sie aber bei der Besichtigung sowie bei der Übergabe vorhanden war, ist Sie Gegenstand des MV.

    Genauso wie die Kloschüssel !!!!!:p