Mieterwechsel Studenten-WG

  • Hallo liebe Mietrecht-Hilfe Community,

    ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einer Studenten-WG mit zwei Mitbewohnern. Wir sind alle Hauptmieter des Mietvertrages. Nun möchte meine Mitbewohnerin wegen Beendigung ihres Studiums ausziehen. im gegensatz zu diversen anderen Beiträgen, hat hier unser Vermieter nichts dagegen, solange wir einen Nachmieter stellen, jedoch möchte er die Miete um 200 € erhöhen (alte Kaltmiete 9,60 €/m²; neue Kaltmiete 13 €/m²; Mietspiegel 8,04 €/m²). Meine Frage ist nun, ob der Vermieter eine solche Erhöhung mit der Begründung ausprechen kann, dass durch einen Mieterwechsel ein neues Mietverhältnis zustande kommt. Kann trotz einer studentischen WG (LINK) der Vermieter einen völlig neuen Vertrag aufgesetzen, obwohl keine Kündigung sondern nur eine Vertragsänderung vorliegt?

    Viele Grüße und vielen Dank im voraus!

    2 Mal editiert, zuletzt von Student_reg (26. Juli 2013 um 16:07)

  • Aus den von Ihnen zitierten Artikel ist aber nur ersichtlich das es der Zustimmung des Vermieters bedarf einen neues Mitglied aufzunehmen. Dadurch wird auch eine Vertragsänderung in Bezug auf die Mitgliedschaft notwendig.
    Das diese Vertragsänderung eine Änderung des bisherigen Mietzinses ausschließen soll, kann ich nicht erkennen.

  • Ob die WG nun aus Studenten besteht oder nicht völlig unwichtig.

    Ihr seit 3 Personen die als Mieter im Mietervertrag stehen.

    Nun kann der Vermieter, und die anderen 2 Personen der Partei Mieter, eine der 3 Personen ohne Bedingung aus dem Vertrag entlassen und eine neue Person aufnehmen, muß er aber nicht.


    Eine Vertragsänderung ist ohne den Vermieter gar nicht möglich. Sprich wenn der nicht will bleibt alles beim alten oder der Vertrag wird insgesamt gekündigt und ein neuer, natürlich zu neuen Bedingungen, abgeschlossen. Falls der Vermieter will.

  • Zitat

    Ob die WG nun aus Studenten besteht oder nicht völlig unwichtig.

    naja ganz unwichtig ist es meiner Meinung nach nicht

    Zitat

    Sofern es sich um eine studentische WG handelt, und der Vermieter dies wußte (in Uni-Städten wird er kaum behaupten können, er habe dies nicht gewußt) ist die Rechtsprechung zwar nicht von dem Grundsatz abgewichen, dass der Mieterwechsel der Zustimmung des Vermieters bedarf. Jedoch hält die Rechtsprechung in der Regel (siehe nachstehende Urteile) den Vermieter für verpflichtet, die Zustimmung zum Mieterwechsel problemlos zu erteilen.

    Daraus folgt für mich, dass der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen muss. Für mich ist jedoch die Frage ob ein neuer Vertrag zustande kommt, oder eine Vertragsänderung mit alten Konditionen. Bei einer Vertragsverlängerung sind für mich Kappungsgrenze, etc. einzuhalten, wohingegen bei einem Neuvertrag ein Mieterhöhung legitim ist.

    Falls ich da falschliege, korrigieren Sie mich bitte.

  • Hallo Student_reg,

    hier sind mehrere Fakten, die man nicht miteinander vermischen sollte.

    "Wir sind alle Hauptmieter des Mietvertrages. Nun möchte meine Mitbewohnerin wegen Beendigung ihres Studiums ausziehen."
    - Kann sie, bleibt jedoch mit allen Rechten und Pflichten im MV.

    "hat hier unser Vermieter nichts dagegen, solange wir einen Nachmieter stellen, jedoch möchte er die Miete um 200 € erhöhen (alte Kaltmiete 9,60 €/m²; neue Kaltmiete 13 €/m²; Mietspiegel 8,04 €/m²)."
    - Dem müsstet Ihr aber Eurem krieg-den-Hals-nicht-voll-Vermieter zustimmen, wenn er dies als Bedingung macht.

    "ob der Vermieter eine solche Erhöhung mit der Begründung ausprechen kann,"
    - Eine Erhöhung kann er garnicht aussprechen, sondern sie höchstens begehren.

    "dass durch einen Mieterwechsel ein neues Mietverhältnis zustande kommt. Kann trotz einer studentischen WG der Vermieter einen völlig neuen Vertrag aufgesetzen, obwohl keine Kündigung sondern nur eine Vertragsänderung vorliegt?"
    - Nur eines geht, und da müsstet Ihr Euch beidseitig einigen.

  • Hallo Berny,

    danke für die schnelle Antwort.

    Zitat

    Eine Erhöhung kann er garnicht aussprechen, sondern sie höchstens begehren.


    Gilt dies nicht nur bei Mietfortbestand? Und wäre es so kann er dann nicht nur 20 % bis max. Mietspiegelpreis erhöhen?

    Ich wohne schon länger in der WG und habe zweimal mitbekommen wie ein Mieterwechsel von statten lief.

    1. Nachmieter suchen und finden
    2. Vermieter kontaktieren
    3. Vermieter kommt mit Vertrag in dem alle neuen Namen stehen + Übernahmeprotkoll
    4. Alle unterzeichnen

    Aus meiner Sicht eine Vertragsumschreibung und kein neuer Vertrag und somit keine Mieterhöhung. Aber vielleicht ist das nur meine Wunschvorstellung....

    LG Student_reg

  • "Gilt dies nicht nur bei Mietfortbestand? Und wäre es so kann er dann nicht nur 20 % bis max. Mietspiegelpreis erhöhen?"
    - M.E. ja.

    "Ich wohne schon länger in der WG und habe zweimal mitbekommen wie ein Mieterwechsel von statten lief.
    1. Nachmieter suchen und finden
    2. Vermieter kontaktieren
    3. Vermieter kommt mit Vertrag in dem alle neuen Namen stehen + Übernahmeprotkoll
    4. Alle unterzeichnen"
    - OK, soweit.

    "Aus meiner Sicht eine Vertragsumschreibung und kein neuer Vertrag und somit keine Mieterhöhung."
    - Richtig. Eine Mieterhöhung müsste er nach wie vor begehren, oder mit der Vertragsumschreibung eine neue Miethöhe vereinbaren - oder sich solange sperren, bis Ihr "weich" seid... - Gier frisst Hirn.:eek:

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ein ganz anderer Ansatz: Kann man mit unangemessen hohem Mietzins argumentieren?? 8,04€/m²*120%=9,64€/m². Zusätzlich nutzt er die Lage aus, dass wir schon in der Wohnung wohnen.