Mitbewohner rauswerfen der nicht im Mietvertrag steht?!?

  • Hallo
    ich bin neu hier da ich nach genau so etwas wie diesem Forum gesucht habe!

    Ich hab mal eine Frage und hoffe das ihr mir helfen könnt.

    Ich habe vor fast einem Jahr (Oktober 2009) zusammen mit einer Freundin eine Mietwohnung genommen, da wir zusammen studieren.
    Jetzt kam Sie vor gut 2 Wochen einfach so an das sie keine lust mehr hätte auf das Studium und Heimweh, so das sie wieder ausziehen wolle und nach Hause zurück will.

    Wir haben uns damals zusammen im Mietvertrag eintragen lassen damit wir die gleichen Rechte haben. Allerdings haben wir abgemacht das wenn einer von uns ausziehen möchte das der andere dem keine Steine in den Weg legt und ihn aus der Wohnung ausziehen lässt.

    Naja ich habe mich an die Abmachung gehalten und wir sind vor 3 Tagen bei unserem Vermieter gewesen und haben sie als meine Mitbewohnerin streichen lassen. Sie wollte zwar erst zum 31.7.2010 ausziehen, aber da die Streichung dann jetzt noch nicht möglich gewesen wäre und sie keine Lust hatte dann später nochmal wieder zu kommen, wurde sie halt sofort gestrichen und ich steh ab gestern als alleiniger Mieter im Mietvertrag.
    Wir haben dann mündlich abgemacht oder eher geht sie seit dem davon aus das sie dann noch weiter bis Ende Juli hier wohnen bleiben kann und dann ihre sachen packen und abhaut.
    Sie hat mir auch schon ihren Mietanteil für die nächsten 3 Monate im Vorraus überwiesen, da so wie es ausdrückt keine schulden mehr bei mir haben möchte.

    Jetzt ist hier aber nur noch Zickenkrieg von ihr angesagt, z.B. das wir ab jetzt getrennt Einkaufen, Abwaschen, Kochen, Wäsche waschen usw.

    Diesen Zickenkrieg möchte ich mir nicht mehr geben und daher frag ich mich, ob ich Sie einfach vor die Tür setzen kann, schließlich steh ich als alleiniger Mieter im Mietvertrag da ich mir den Zickenkrieg nicht mehr bis Juli antun möchte.
    Ich würde ihr im Falle eines Rausschmisses die Miete natürlich zurück überweisen.

    Zum zweiten kommt dazu das wir damals die Wohnung zusammen eingerichtet haben, mit Gegenständen die Ihr gehörten und der erst von mir. Sie will Ihre sachen ja mitnehmen und lässt nix hier, sie meinte wörtlich "Bevor ich was hier lasse schmeiß ich es lieber auf den Sperrmüll!"

    Deshalb komm ich zum Schluss zu vier Fragen

    1. Kann ich Sie einfach vor die Tür setzen???
    2. Wie lange muss ich ihr Zeit geben, ihre Sachen aus der Wohnung zu räumen???
    3. Was kann ich machen wenn sie sich weigert die Wohnung zu verlassen???
    4. Was kann ich machen wenn sie ihre Sachen nicht aus der Wohnung räumt in der eingeräumten Frist.


    Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, denn je eher ich klarheit habe, desto eher hab ich hier meine Ruhe.

    MfG
    karl-otto

    PS. Tut mir leid das ich soviel geschrieben habe :D

  • So einfach geht das nicht, denn hier muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Und die beträgt 3 Monate. Also bis zum 31.08.

    Auch wenn sie nicht mehr im Mietvertrag steht, haben Sie nicht das Recht eigenmächtig vorzugehen. Auch wenn kein schriftlicher Vertrag (mehr) besteht, ist es wohl unbestritten, dass Ihre "Freundin" noch ein Zimmer in der WG bewohnt. Und dies aufgrund eines mündlichen Vertrages. Und dieser Vertrag ist genau so bindend wie ein schriftlicher.

  • aber die Wohnung gehört doch lt. Mietvertrag jetzt mir, oder ich bin alleiniger Mieter
    eine Kündigungsfrist musste beim Vermieter nicht eingehalten werden da ich die Wohnung ja weiterhin nutze.
    Sie wurde ja lediglich aus dem Mietvertrag gestrichen

    Gilt dann trotzdem eine Kündigungsfrist zwischen mir und meiner Mitbewohnerin???

  • Und Sie meinen ganz einfach, dass Ihre Mitbewohnerin keine Rechte mehr hat?

    Sie hat die gleichen Grundrechte ohne Mietvertrag, wie vorher mit. Und das gilt ganz besonders für die Kündigungsfrist.

  • Was ich meine ist hier nicht wichtig!

    Ich versteh das nur nicht, da sie gestrichen wurde
    also hab ich keine chance sie vorzeitig loszuwerden ???

    PS. Gibts dazu eigentlich nen Paragraphen wo ich mich mal schlau machen kann???

  • Och nee, karl-otto!

    Hier ist ein Forum und nicht die Kanzlei für Mietrecht. Paragrafen nennt Ihnen gerne jeder Rechtsanwalt oder aber die Gesetzessammlungen im Internet.

  • Hallo karl-otto,

    "wir sind vor 3 Tagen bei unserem Vermieter gewesen und haben sie als meine Mitbewohnerin streichen lassen."
    Das geht nicht. Es kann bestenfalls, wenn sie vom VM aus dem MV entlassen wird, ihr Name im MV gestrichen werden.

    "Sie wollte zwar erst zum 31.7.2010 ausziehen, ...
    Sie hat mir auch schon ihren Mietanteil für die nächsten 3 Monate im Vorraus überwiesen, da so wie es ausdrückt keine schulden mehr bei mir haben möchte."
    Ist doch prima für Dich, Du hast die Mietanteile bis 30.08. bekommen, sie zieht aber bereits zum 31.07. aus...:)

    "Jetzt ist hier aber nur noch Zickenkrieg von ihr angesagt, z.B. das wir ab jetzt getrennt Einkaufen, Abwaschen, Kochen, Wäsche waschen usw.
    Diesen Zickenkrieg möchte ich mir nicht mehr geben und daher frag ich mich, ob ich Sie einfach vor die Tür setzen kann, schließlich steh ich als alleiniger Mieter im Mietvertrag da ich mir den Zickenkrieg nicht mehr bis Juli antun möchte.
    Ich würde ihr im Falle eines Rausschmisses die Miete natürlich zurück überweisen.
    Zum zweiten kommt dazu das wir damals die Wohnung zusammen eingerichtet haben, mit Gegenständen die Ihr gehörten und der erst von mir. Sie will Ihre sachen ja mitnehmen und lässt nix hier, sie meinte wörtlich "Bevor ich was hier lasse schmeiß ich es lieber auf den Sperrmüll!""
    Das sind zwischenmenschliche Beziehungen und haben mit Mietrecht nichts zu tun.

    "1. Kann ich Sie einfach vor die Tür setzen???"
    Lieber nicht.

    "2. Wie lange muss ich ihr Zeit geben, ihre Sachen aus der Wohnung zu räumen???"
    Wie Mainschwimmer schon sagte, max. 3 Monate.

    "3. Was kann ich machen wenn sie sich weigert die Wohnung zu verlassen???"
    Wart's erst mal ab.

    "4. Was kann ich machen wenn sie ihre Sachen nicht aus der Wohnung räumt in der eingeräumten Frist."
    Abwarten und Tee trinken...

  • Sie wurde offiziel vom Vermieter gestrichen
    inklusive Datum, Stempel und UNterschrift des Vermieters


    Und keine Unterschriften der Mieter? Hmm, ich bin kein im Vertragsrecht vertrauter RA (aber einseitige Änderungen im einem Vertrag kommen nicht so gut...).

  • danke aber der Fall hat sich gerade heute erledigt
    Sie kam an und will freiwillig ausziehen
    wir haben uns auf ein Datum geeinigt und so klappt dsa dann
    Trotzdem danke an die die geholfen haben