Ex hat die Wohnung übernommen BK

  • Meine ex hat die Wohnung nach der trennung übernommen (31.04.2013) und auch bei der vermietung dafür unterschrieben das sie sämtliche rechten und pflichten übernimmt für die wohnung.
    Nun ist die Betriebskostenabrechnung gekommen von letzten jahr (2012) zu meiner ex wo sie 424,- zahlen soll.
    Es steht nur sie in den anschreiben muss ich da mich dran beteiligen? Eigentlich nicht oder?

  • Wenn das Schreiben an Ihre Ehemalige gerichtet ist und Sie sich verpflichtet hat alle Rechte und Pflichten zu übernehmen kann ich nicht nachvollziehen, womit Sie nun beteilitgt werden sollen. Einen Persilschein kann ich Ihnen dafür aber nicht ausstellen.

  • Meine ex hat die Wohnung nach der trennung übernommen (31.04.2013) und auch bei der vermietung dafür unterschrieben das sie sämtliche rechten und pflichten übernimmt für die wohnung.
    Nun ist die Betriebskostenabrechnung gekommen von letzten jahr (2012) zu meiner ex wo sie 424,- zahlen soll.
    Es steht nur sie in den anschreiben muss ich da mich dran beteiligen? Eigentlich nicht oder?

    Da die Forderung nur an die Ex gestellt wurde, rechtlich gesehen, nicht. Menschlich gesehen ... Sie haben doch 2012 in der Wohnung gewohnt, waren Mieter und haben die Kosten mit verursacht ...

  • Das stimmt aber ich habe mich die ganze zeit bemüht im guten zu trennen obwohl sie schluss gemacht hat für einen anderen.
    Aber sie tritt mich wo es nur geht das es mir jetzt reicht. Ich wollte es auch zahlen aber nach diesen wochenende nehme ich abstand wenn es geht.
    Sie ist auch so schon sehr gut weggekommen bei der trennung von daher habe ich kein schlechtes gewissen mehr.

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