Gasnachzahlung nach 3 Jahren?

  • Hallo!
    Mein Freund und ich sind aus unserer alten Wohnung ausgezogen und wollten diese dann bei E.on abmelden. Da stellte sich heraus,dass wir für 3 Jahre kein Gas angemeldet hatten und das jetzt nachzahlen sollen.
    Meine Frage ist nun ob das rechtens ist?
    E.on hätte das doch merken müssen,dass wir Gas nicht angemeldet hatten zumal die ja auch immer zum Zählerstände ablesen kamen.
    Kann man da vielleicht auch mit einer Verjährung argumentieren oder müssen wir alles nachzahlen?
    Vielen dank für die Hilfe!

  • Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre!!


    Und warum sind Sie während Ihrer Mietzeit nicht auf den Gedanken gekommen, von wem Sie das Gas geschenkt bekommen?

  • Naja wir haben halt gedacht e.on rechnet Gas in Strom um.Und es hat sich ja auch nie jemand beschwert...


    Über diese Antwort soll man wohl ganz herzlich lachen, oder?


    Warum soll sich denn jemand beschweren, so lange die Verjährung noch nicht eingetreten ist, kommt jeder Lieferant an sein Geld.

  • Kann man natürlich drüber lachen wenn man will.
    Es war ja auch nur ne Frage wie das ist mit der Verjährung.Jeder hat ja irgendwann mal seine erste Wohnung und macht dann mal Fehler.
    Danke aufjedenfall für die schnelle Antwort.

  • Da ihr keinen Vertrag mit dem Anbieter habt mußt ihr noch zu frieden sein wenn Euch dieser nicht verklagt. Denn in diesem Falle war die Nutzung vom Gas illegal.