Mietspiegel angebliches Maisonette Wohnung erhebliche Erhöhung

  • Hallo zusammen,


    bei unserer Wohnung steht eine drastische Mieterhögung an, obwohl wir meines erachtes mit unserem Quadratmeterpreis von 8,30 € bereits deutlich über dem Mietspeigel liegen. Begründet wird die Erhöhing beispielsweise auch damit, dass es sich um eine Maisonettewohnung handeln würde und dies allein eine Erhöhung der Miete um 9% rechtfertige.
    Nun ist es zwar so, dass wir den ehemaligen Speicher als Arbeitszimmer im oberen Stockwerk nutzen können und die Treppe zum Arbeitszimmer innerhalb unserer Wohnung liegt, reicht das allerdings schon um das Kriterium Maisonette mietrechtlich zu erfüllen. Im besagten Dachspitz ist der alte Speicherboden mit einem alten Teppichboden belegt, an ihm wie auch an den Fenstern und Tapeten wurde seit den frühen 80ern nichts mehr gemacht (außer Tapete gestrichen). Es handelt sich um wahrlich keinen nobel ausgestatteten Raum, ganz im Gegenteil. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Richtlinien für einen zweiten Rettungsweg erfüllt werden. Kann es wirklich sein, dass hierüber eine Mieterhöhung von 9% gerechtfertigt werden kann?


    Über Antworten und Meinungen würde ich mich sehr freuen.


    Grüße aus Freiburg


    Andi

  • Zitat

    Über Antworten und Meinungen würde ich mich sehr freuen.


    Mein ernst gemeinter Vorschlag: Lade die User dieses Forums zur Besichigung ein, damit man sich ein Bild machen kann


    Zitat

    die Treppe zum Arbeitszimmer innerhalb unserer Wohnung liegt, reicht das allerdings schon um das Kriterium Maisonette mietrechtlich zu erfüllen.


    Das die Treppe innerhalb der Wohnung liegt, ist z.B. eines der wichtigen Kriterien für eine Maisonette. Siehe hier: Maisonette ? Wikipedia


    Zitat

    Kann es wirklich sein, dass hierüber eine Mieterhöhung von 9% gerechtfertigt werden kann?


    Das hat dann das damit befasste Amtsgericht zu entscheiden.


    Aber: Die Mieterhöhung wird ja nicht alleine aus dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dieser Maisonette begründet sein, oder?

  • Begründet wird die Erhöhing beispielsweise auch damit, dass es sich um eine Maisonettewohnung handeln würde und dies allein eine Erhöhung der Miete um 9% rechtfertige.


    Hi Andi,
    aufgrund welcher Rechtsvorschrift?

  • Zitat

    aufgrund welcher Rechtsvorschrift?


    Das dürfte wohl so oder so ähnlich aus dem Mietspiegel hervorgehen. Da der Text aber hier nicht vorliegt, dürfte jede weitere Antwort Kaffeesatzleserei sein.

  • Hi Berny,
    Im Mietspiegel für Freiburg sind Maisonettewohnungen mit einem Aufschlag von 9% angegeben. Auf diesen Mietspiegel beruft sich der Vermieter. Die Frage ist nun also, entspricht unser poplig ausgebauter Speicher dem Kriterium Maisonette?
    Grüße Andi

  • Noch einmal mal ernst gemeinter Vorschlag:

    Zitat

    Mein ernst gemeinter Vorschlag: Lade die User dieses Forums zur Besichigung ein, damit man sich ein Bild machen kann


    Du erwartest hier eine Stellungnahme zu deiner Wohnsituation, von der wir nur deine negative Schilderung kennen. Wenn du mal darüber nachdenkst, dann solltest du erkennen, dass du nur vor Ort durch einen Anwalt für Mietrecht oder dem Mieterverein Hilfe erwarten kannst.

  • nö, mir gehts im Grunde nur darum herauszufinden was genau eine maisonettewohnung ist und zur Mieterhöhung berechtigt und was nicht...

  • Zitat

    mir gehts im Grunde nur darum herauszufinden was genau eine maisonettewohnung ist


    Ich habe dir doch schon die Erklärung von wiki geliefert. Für weitere Hinweise bin ich echt zu faul, da solltest du mal selbst Google bemühen.

  • Ich habe dir doch schon die Erklärung von wiki geliefert. Für weitere Hinweise bin ich echt zu faul, da solltest du mal selbst Google bemühen.


    Naja Mainschwimmer, die Ansicht von Wikipedia war mir schon vor einigen Tagen bekannt. Bei Google habe ich leider nichts brauchbares gefunden, sonst würde ich hier doch gar nicht schreiben. Ich hatte schlichtweg die Hoffnung, dass so erfahrene Benutzer wie Du genau wissen, was genau eine Maisonette Wohnung ist und was nicht. Schade

  • Mein ernst gemeinter Vorschlag: Lade die User dieses Forums zur Besichigung ein, damit man sich ein Bild machen kann



    Aber: Die Mieterhöhung wird ja nicht alleine aus dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dieser Maisonette begründet sein, oder?


    9% Mieterhöhung sollen nur im Vorhandensein der Maisonettewohnung begründet sein, doch...

  • 9% Mieterhöhung sollen nur im Vorhandensein der Maisonettewohnung begründet sein, doch...


    Also sozusagen ein Häuschen, wohl über zwei Etagen. Und weil das wohl sowas gaaanz Tolles ist, packt der VM die Gelegenheit beim Schopfe.

  • Zitat

    Schade


    Sonst gehts noch, was erwartest du eigentlich von einem Mietrechtsforum? Ich habe dir geschrieben/verlinkt, was eine Maisonette ist. Wenn dir das nicht reicht, dann ist das ganz alleine dein Problem. Bezahle die Mieterhöhung nicht, lasse dich verklagen, dann kommen dazu dann noch die Gerichts- und Anwaltkosten. Dann bist du hoffentlich zufrieden.

  • Sonst gehts noch, was erwartest du eigentlich von einem Mietrechtsforum? Ich habe dir geschrieben/verlinkt, was eine Maisonette ist. Wenn dir das nicht reicht, dann ist das ganz alleine dein Problem. Bezahle die Mieterhöhung nicht, lasse dich verklagen, dann kommen dazu dann noch die Gerichts- und Anwaltkosten. Dann bist du hoffentlich zufrieden.


    Mensch hast du heute wieder gute laune!

  • Hallo Zidanero,


    an deiner Stelle würd ich erst mal überprüfen, ob der Speicher als Aufenthaltsraum, bzw. Wohnraum zugelassen ist ( §34 LBO für B-W).
    Wenn nicht, ist es natürlich auch nix mit der Maisonette....

  • Bei Nervensägen aus Freiburg, die nicht in der Lage sind, eine Maisonette zu erkennen, immer!


    An der Nervensäge kann schon was dran sein. Aber klar zu unterscheiden was unter einer Maisonette zu verstehen ist und was nicht, das scheint dir ja auch nicht gerade leicht von der Hand zu gehen...

  • Bei Nervensägen aus Freiburg, die nicht in der Lage sind, eine Maisonette zu erkennen, immer!


    An der Nervensäge kann schon was dran sein. Aber klar zu unterscheiden was unter einer Maisonette zu verstehen ist und was nicht, das scheint dir ja auch nicht gerade leicht von der Hand zu gehen...

  • Hallo Zidanero,


    an deiner Stelle würd ich erst mal überprüfen, ob der Speicher als Aufenthaltsraum, bzw. Wohnraum zugelassen ist ( §34 LBO für B-W).
    Wenn nicht, ist es natürlich auch nix mit der Maisonette....


    Hi Linus, vielen Dank für den Tipp. Bisher bin ich auf ein Urteil gstoßen, welches besagt: eine Galeriefläche kann auch dann als Wohnfläche hinzugezählt werden, wenn 50% der Raumhöhe unter 220 cm liegen.


    Aber bezügl deines § werde ich nochmal schauen, danke.

  • Zitat

    Aber klar zu unterscheiden was unter einer Maisonette zu verstehen ist und was nicht, das scheint dir ja auch nicht gerade leicht von der Hand zu gehen...


    Und woher kommt deine Erkenntnis? Du bist ja noch nicht einmal in der Lage, eine Galerie von einer Maisonette zu unterscheiden. Denn warum faselst du jetzt von einer Galerie?

  • Und woher kommt deine Erkenntnis? Du bist ja noch nicht einmal in der Lage, eine Galerie von einer Maisonette zu unterscheiden. Denn warum faselst du jetzt von einer Galerie?


    Und heute die Sensation im Kindergarten: ein Mainschwimmer. BRAVO APPLAUS