Hallo zusammen,
bei unserer Wohnung steht eine drastische Mieterhögung an, obwohl wir meines erachtes mit unserem Quadratmeterpreis von 8,30 € bereits deutlich über dem Mietspeigel liegen. Begründet wird die Erhöhing beispielsweise auch damit, dass es sich um eine Maisonettewohnung handeln würde und dies allein eine Erhöhung der Miete um 9% rechtfertige.
Nun ist es zwar so, dass wir den ehemaligen Speicher als Arbeitszimmer im oberen Stockwerk nutzen können und die Treppe zum Arbeitszimmer innerhalb unserer Wohnung liegt, reicht das allerdings schon um das Kriterium Maisonette mietrechtlich zu erfüllen. Im besagten Dachspitz ist der alte Speicherboden mit einem alten Teppichboden belegt, an ihm wie auch an den Fenstern und Tapeten wurde seit den frühen 80ern nichts mehr gemacht (außer Tapete gestrichen). Es handelt sich um wahrlich keinen nobel ausgestatteten Raum, ganz im Gegenteil. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Richtlinien für einen zweiten Rettungsweg erfüllt werden. Kann es wirklich sein, dass hierüber eine Mieterhöhung von 9% gerechtfertigt werden kann?
Über Antworten und Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Grüße aus Freiburg
Andi