Renovieren beim Neueinzug und Auszug

  • Hallo,

    ich habe mir eine Wohnung angeschaut, die ich auch gerne hätte,

    Mietvertrag( nach Sigel ) ist mir jetzt zugeschickt worden, habe

    noch nicht unterschrieben.

    Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung, mit einer Terrasse über

    zwei Garagen. Die Terrasse ist undicht, das Abflussrohr befindet

    sich in der Mitte der Garagentrennwand. Diese ist nass,von der

    Garagendecke hängen dicke Kalkspitzen, der Vermieter sagte mir zu

    die Terrasse und Garage zu reparieren, falls die Garage weiter

    undicht wäre, müsste ich die Miete nicht bezahlen. Das steht aber

    nicht im Mietvertrag, ebenso wenig, dass ich die Garage einen

    Monat später als die Wohnung anmieten wollte.

    Die Wohnung müsste ich renovieren, die Decken sind verputzt,

    aufgrund der Dachsanierung, aber die Wände sind noch von den

    Vormietern mit 3-4 Tapetenschichten beklebt, oben zur Decke hin, sind diese

    aufgrund der Deckenverputzung , mehrfach eingerissen... zum Teil

    muss auch beigeputzt werden.

    Weiterhin sollte ich die Türrahmen streichen,die zum Teil be

    schädigt sind, ( Lackschäden )

    Meine Fragen: Muss der Vermieter selber die Tapeten entfernen,

    oder müsste ich das machen ? Ich würde entweder dann Rauhfaser

    kleben und streichen lassen, oder die Wände einfach nur verputzen lassen, je nachdem was billiger kommt.

    Muss ich die Türrahmen streichen lassen, ist das nicht Sache des

    Vermieters, bevor er eine Wohnung vermietet ?

    Denn das sind doch enorme Summen, die ich dann tragen muss.

    Ist es besser, für die Garage noch einen Mietvertrag aufzusetzen ?

    Im Mietvertag ist von Schönheitsreperaturen die Rede:

    Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses die Durchführung verlangen, wenn und soweit die Räume objektiv
    renovierungsbedürftig sind.

    Dann steht da noch: als angemessene Zeit gelten im Allgemeinen..

    Küche..drei Jahre, Wz, Sz, fl, B 5 jahre, Nebenräume 7 Jahre...

    sind das nicht festgelegte Fristen ? Muss ich das dann machen, wenn ich vorher die Wohnung renoviert habe ?

    Meine jetzige Wohnung habe ich beim Einzug auch renoviert, muss

    ich da auch Schönheitsreperaturen durchführen lassen,wohne da jetzt sieben Jahre , da z.B. der Lack bei den Türrahmen unten abgesplittert ist ( Staubsauger....), die Türrahmen sind vom damaligen Vermieter aufgrund der Wohnungssanierung auch gestrichen worden.


    Kann ich dann vom neuen Mietvertrag noch zurücktreten, die Wohnung wäre zum 1. 7. angemietet ?
    Vielen Dank Lalima

    Einmal editiert, zuletzt von Lalima (2. Juni 2010 um 19:25)

  • Hallo Lalima,

    vorweg: die Wohnung würde ich nicht nehmen.

    "Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung, mit einer Terrasse über zwei Garagen. Die Terrasse ist undicht,"
    ... und schon geht es los...

    "...Garagentrennwand. Diese ist nass,von der Garagendecke hängen dicke Kalkspitzen,"
    "toll"... :(

    "der Vermieter sagte mir zu die Terrasse und Garage zu reparieren"
    Ha ha, mündliche Zusagen... :(

    "falls die Garage weiter undicht wäre, müsste ich die Miete nicht bezahlen. Das steht aber nicht im Mietvertrag,"
    Also eine nichts werte "Zusage", vergiss' es!

    "ebenso wenig, dass ich die Garage einen Monat später als die Wohnung anmieten wollte."
    Also auch eine nichts werte "Zusage", vergiss' es!

    "Die Wohnung müsste ich renovieren, die Decken sind verputzt, aufgrund der Dachsanierung, aber die Wände sind noch von den Vormietern mit 3-4 Tapetenschichten beklebt, oben zur Decke hin, sind diese aufgrund der Deckenverputzung , mehrfach eingerissen... zum Teil muss auch beigeputzt werden. Weiterhin sollte ich die Türrahmen streichen,die zum Teil beschädigt sind, ( Lackschäden )"
    Diese Zustände müssten im Übergabeprotokoll genau festgehalten werden und auch, wie damit auf wessen Kosten umgegangen werden soll.

    "Meine Fragen: Muss der Vermieter selber die Tapeten entfernen, oder müsste ich das machen ? Ich würde entweder dann Rauhfaser kleben und streichen lassen, oder die Wände einfach nur verputzen lassen, je nachdem was billiger kommt. Muss ich die Türrahmen streichen lassen, ist das nicht Sache des Vermieters, bevor er eine Wohnung vermietet ?"
    Meine Antwort wie vor. Du kannst, wenn Du willst, auch (ernsthaft!) eine Bruchbude mieten.

    "Denn das sind doch enorme Summen, die ich dann tragen muss."
    Nicht unbedingt. Kommt drauf an, was im Übergabeprotokoll vereinbart wird. Sinnvoll wäre es, Fotos mit eingeblendetem Datum zu machen und Zeugen dabei zu haben.

    "Ist es besser, für die Garage noch einen Mietvertrag aufzusetzen ?"
    Muss nicht unbedingt. Kann auch im Wohnungsmietvertrag aufgeführt werden. Dann ist die Garage nämlich nicht so leicht kündbar. Ein Vertrag wird übrigens nicht aufgesetzt, sondern abgeschlossen, btw.

    "Im Mietvertag ist von Schönheitsreperaturen die Rede:
    Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses die Durchführung verlangen, wenn und soweit die Räume objektiv
    renovierungsbedürftig sind."
    Nein, kann er nicht. Der VM ist sogar verplichtet, die Mietsache in Ordnung zu halten. "Renovieren" ist dehnbar...

    "Dann steht da noch: als angemessene Zeit gelten im Allgemeinen.. Küche..drei Jahre, Wz, Sz, fl, B 5 jahre, Nebenräume 7 Jahre... sind das nicht festgelegte Fristen ? Muss ich das dann machen, wenn ich vorher die Wohnung renoviert habe ?"
    Nein! Diese Regelungen hat der BGH vergangenes Jahr gekippt. Kannste sogar unterschreiben, sie gelten trotzdem nicht.

    "Meine jetzige Wohnung habe ich beim Einzug auch renoviert, muss ich da auch Schönheitsreperaturen durchführen lassen,wohne da jetzt sieben Jahre , da z.B. der Lack bei den Türrahmen unten abgesplittert ist (Staubsauger....), die Türrahmen sind vom damaligen Vermieter aufgrund der Wohnungssanierung auch gestrichen worden."
    Grundsätzlich musst Du die Wohnung so zurückgeben, wie Du sie übernommen hast (von normal gebrauchsgemässer Abnutzung von zB Fussböden mal abgesehen). Deshalb sind eben die Übergabe-/nahmeprotokolle soo wichtig.

    "Kann ich dann vom neuen Mietvertrag noch zurücktreten, die Wohnung wäre zum 1. 7. angemietet ?"
    Du hast geschrieben, dass Du den neuen MV noch nicht unterschrieben hast.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. Juni 2010 um 00:22)

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