Hallo,
ich habe mir eine Wohnung angeschaut, die ich auch gerne hätte,
Mietvertrag( nach Sigel ) ist mir jetzt zugeschickt worden, habe
noch nicht unterschrieben.
Es handelt sich um eine Dachgeschosswohnung, mit einer Terrasse über
zwei Garagen. Die Terrasse ist undicht, das Abflussrohr befindet
sich in der Mitte der Garagentrennwand. Diese ist nass,von der
Garagendecke hängen dicke Kalkspitzen, der Vermieter sagte mir zu
die Terrasse und Garage zu reparieren, falls die Garage weiter
undicht wäre, müsste ich die Miete nicht bezahlen. Das steht aber
nicht im Mietvertrag, ebenso wenig, dass ich die Garage einen
Monat später als die Wohnung anmieten wollte.
Die Wohnung müsste ich renovieren, die Decken sind verputzt,
aufgrund der Dachsanierung, aber die Wände sind noch von den
Vormietern mit 3-4 Tapetenschichten beklebt, oben zur Decke hin, sind diese
aufgrund der Deckenverputzung , mehrfach eingerissen... zum Teil
muss auch beigeputzt werden.
Weiterhin sollte ich die Türrahmen streichen,die zum Teil be
schädigt sind, ( Lackschäden )
Meine Fragen: Muss der Vermieter selber die Tapeten entfernen,
oder müsste ich das machen ? Ich würde entweder dann Rauhfaser
kleben und streichen lassen, oder die Wände einfach nur verputzen lassen, je nachdem was billiger kommt.
Muss ich die Türrahmen streichen lassen, ist das nicht Sache des
Vermieters, bevor er eine Wohnung vermietet ?
Denn das sind doch enorme Summen, die ich dann tragen muss.
Ist es besser, für die Garage noch einen Mietvertrag aufzusetzen ?
Im Mietvertag ist von Schönheitsreperaturen die Rede:
Der Vermieter kann während des Mietverhältnisses die Durchführung verlangen, wenn und soweit die Räume objektiv
renovierungsbedürftig sind.
Dann steht da noch: als angemessene Zeit gelten im Allgemeinen..
Küche..drei Jahre, Wz, Sz, fl, B 5 jahre, Nebenräume 7 Jahre...
sind das nicht festgelegte Fristen ? Muss ich das dann machen, wenn ich vorher die Wohnung renoviert habe ?
Meine jetzige Wohnung habe ich beim Einzug auch renoviert, muss
ich da auch Schönheitsreperaturen durchführen lassen,wohne da jetzt sieben Jahre , da z.B. der Lack bei den Türrahmen unten abgesplittert ist ( Staubsauger....), die Türrahmen sind vom damaligen Vermieter aufgrund der Wohnungssanierung auch gestrichen worden.
Kann ich dann vom neuen Mietvertrag noch zurücktreten, die Wohnung wäre zum 1. 7. angemietet ?
Vielen Dank Lalima