Nebenkosten-Abrechnung für Untermieter

  • Hallo zusammen,

    bis Mai 2013 habe ich in einer 2er-WG in einem Untermietverhältnis zu meiner damaligen Mitbewohnerin als Hauptmieterin gewohnt. Zum 1. Juni bin ich aus der WG ausgezogen (und meine damalige Mitbewohnerin wieder nach Hause zu ihren Eltern).

    Jetzt habe ich von ihr die Kopien über die Schlussabrechnung von Strom, die Turnusabrechnung für Strom und die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012/2013 bekommen.

    Insgesamt soll ich jetzt anteilig (50%) 303,17 EUR an die Hauptmieterin überweisen.

    Bin ich als Untermieterin verpflichtet, diese Kosten zu 50% zu übernehmen?
    Mein Untermietvertrag ist nicht gerade der ausführlichste, da steht zum Thema Nachzahlung nichts drin!

    In der Nebenkosten-Abrechnung sind außerdem Kosten bzw. Leistungen aufgeführt, die nie erbracht wurden: z.B. Reinigung Treppenhaus (wurde nie gemacht!). Meine ehemaligen Mitbewohnerin (die Hauptmieterin) hat die kompletten Kosten jetzt schon überwiesen und fordert von mir die Hälfte, d.h. ich habe jetzt gar nicht mehr die Möglichkeit irgendetwas anzufechten oder? Ich stehe ja auch gar nicht in Kontakt mit dem richtigen Vermieter, sondern nur mit ihr? Muss ich jetzt alles einfach so hinnehmen?

    Folgende Kosten sind in der Nebenkosten-Abrechnung von der Hauptmieterin zum Vermieter aufgeführt: Grundsteuer 2012, Haftpflichtversicherung (was für eine Haftpflichtversicherung? Ich weiß da von gar nichts?) Gebäudebrandversicherung (Was für eine Gebäudebrandversicherung? Weiß ich auch von nix), Reinigung (wurde nie etwas gemacht), Strom, Wasser, Abwasser, Heizkosten.

    Bin ich als Untermieter tatsächlich verpflichtet blind! dies 50% der Kosten zu übernehmen, wenn in meinem Untermietvertrag gar nichts davon steht? Ich kann ja auch schlecht beim Vermieter anrufen, mit dem ich gar nicht in Kontakt stand?

    Ich weiß ich sollte mich mit der Hauptmieterin in Verbindung setzen usw. würde nur gern vorher wissen, was ungefähr Sache ist ...

    Bitte dringend um Rat.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Zitat

    Bin ich als Untermieterin verpflichtet, diese Kosten zu 50% zu übernehmen?

    Das weiß hier niemand, was tatsächlich zu diesen Kosten im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Zitat

    Ich weiß ich sollte mich mit der Hauptmieterin in Verbindung setzen usw. würde nur gern vorher wissen, was ungefähr Sache ist ...


    Was Sache ist, ist nur zwischen euch zu klären, ein Forum hält sich da klugerweise im Hintergrund.

  • "Folgende Kosten sind in der Nebenkosten-Abrechnung von der Hauptmieterin zum Vermieter aufgeführt:"

    Alles übliche Nebenkosten, die vertraglich auf den Mieter umgelegt werden können. Deshalb wäre erstmal zu klären, ob Sie überhaupt zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet sind. Was steht dazu genau im Vertrag? Wurden Vorauszahlungen geleistet?
    Erst falls eine solche Vereinbarung existiert (was üblicherweise der Fall ist), können die Kosten umgelegt werden. Allerdings hat man dann auch das Recht in die Belege zu sehen und ggf. Fehler zu beanstanden (falls z.B. Reinigung abgerechnet, aber nicht ausgeführt wurde)

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