Kündigung Stellplatz wg. Eigenbedarf

  • Hallo,

    mein Vermieter hat mir den Stellplatz wegen Eigenbedarf nach § 573 BGB gekündigt.
    Mir stellt sich die Frage ob das tatsächlich rechtsmäßig aufgrund der folgenden Sachverhalte:

    - es gibt keinen getrennten Mietvertrag für den Stellplatz
    - in dem Mietvertrag sind keine seperaten Kosten für den Stellplatz aufgeführt
    - er will nur sein 2. Auto darauf parken und dann ein Carport bauen

    daher ist es ein einheitlicher Mietvertrag und eine Teilkündigung wäre nicht möglich.

    Aber, der Stellplatz ist unter dem Punkt "Individuelle Vereinbarung" aufgeführt (ohne weitere Erläuterungen):
    Der Vermieter ist deshalb der Meinung das es doch berechtigt wäre?!

    Bisher hatte ich im Netz keine wirkliche Antwort darauf gefunden.
    Vielleicht kann mir hier jemand eine Erklärung dazu geben was richtig ist.

    Danke für eure Hilfe.

  • Aber, der Stellplatz ist unter dem Punkt "Individuelle Vereinbarung" aufgeführt (ohne weitere Erläuterungen):


    Somit ist der Stellplatz von keiner der beiden Vertragsparteien separat kündbar.
    Natürlich könnt Ihr Euch vertraglich einigen, was Du Dir aber gut entlohnen lassen solltest.

  • Danke für die Antwort.
    Hast du vieleicht noch einen Beleg dafür parat damit ich es ihm Schwarz auf Weiss zeigen kann?
    Nur mit guten Worten ist es leider kaum möglich ihn von seiner Meinung abzubringen. :(

    Eine Entlohnung wäre auch eine Möglichkeit, aber da hat er auch schon anklingen lassen das er das anders sieht.

  • Danke für den Link.
    Da ich mich bisher nicht mit dem Thema Mietrecht befassen musste, muss ich aber nochmal nachfragen.
    In dem Link wird nicht auf Individuelle Vereinbarungen in einem Mietvertrag eingegangen und darauf beruft sich ja der Vermieter.

    Gibt es vielleicht einen passenden Text der auch für ihn verständlich und deutlich das Thema behandelt?


  • mein Vermieter hat mir den Stellplatz wegen Eigenbedarf nach § 573 BGB gekündigt.
    Mir stellt sich die Frage ob das tatsächlich rechtsmäßig aufgrund der folgenden Sachverhalte:

    - es gibt keinen getrennten Mietvertrag für den Stellplatz
    - in dem Mietvertrag sind keine seperaten Kosten für den Stellplatz aufgeführt
    - er will nur sein 2. Auto darauf parken und dann ein Carport bauen

    daher ist es ein einheitlicher Mietvertrag und eine Teilkündigung wäre nicht möglich.

    Da stimme ich Ihnen zu, zudem auch die Bedingungen des § 573 BGB nicht zutreffend sind.

    Zitat

    Aber, der Stellplatz ist unter dem Punkt "Individuelle Vereinbarung" aufgeführt (ohne weitere Erläuterungen):
    Der Vermieter ist deshalb der Meinung das es doch berechtigt wäre?!

    Nein, ist es nicht. Auch eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag ist Bestandteil dessen und kann nur im Gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.

  • Auch eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag ist Bestandteil dessen und kann nur im Gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.


    Das ist schon zutreffend, jedoch werden individuelle Vereinbarungen bei Auseinandersetzungen höher gewichtet.