Hallo,
mein Vermieter hat mir den Stellplatz wegen Eigenbedarf nach § 573 BGB gekündigt.
Mir stellt sich die Frage ob das tatsächlich rechtsmäßig aufgrund der folgenden Sachverhalte:
- es gibt keinen getrennten Mietvertrag für den Stellplatz
- in dem Mietvertrag sind keine seperaten Kosten für den Stellplatz aufgeführt
- er will nur sein 2. Auto darauf parken und dann ein Carport bauen
daher ist es ein einheitlicher Mietvertrag und eine Teilkündigung wäre nicht möglich.
Aber, der Stellplatz ist unter dem Punkt "Individuelle Vereinbarung" aufgeführt (ohne weitere Erläuterungen):
Der Vermieter ist deshalb der Meinung das es doch berechtigt wäre?!
Bisher hatte ich im Netz keine wirkliche Antwort darauf gefunden.
Vielleicht kann mir hier jemand eine Erklärung dazu geben was richtig ist.
Danke für eure Hilfe.