Nach dem Mietverhältnisses für zukünftige Wasserschäden verantwortlich?

  • Guten Tag,
    hoffe ich bin hier richtig.
    Also mein mietverhältnis endet zum 31.08. gestern sollte die schlüßelübergabe stattfinden die vermieterin ging mit einem weißen lappen durch die wohnung und verlangte das ich nochmal putze. der Abfluss des Badezimemrwaschbeckens lief nicht richtig ab ich erklärte mich bereit das zu beheben. Allerdings geriet sie so in Rage das sie ankündigte mich für zukünftige Wasserschäden verantwortlich zu machen.
    Darf sie das? Auch wenn das wasser bei der übergabe abläuft? wenn ja wie lange wehren dabei die fristen? sonst kann sie mich ja auch in 10 jahren noch dafür belangen und das sehe ich nicht ein!

    Hoffe das ich eine beruhigende antwort bekomme ... und meine Kaution auch wieder sehe. :(

  • 1. Ist in deinem Mietvertrag rechtssicher vereinbart, dass bei deinem Auszug mit einem weißen Lappen geprüft wird, ob alles sauber ist. Wenn nein, dann musst du die Wohnung nur besenrein übergeben. Die Spinnweben in den Ecken solltest du aber entfernen.

    2. Wenn jetzt der Abfluss verstopft ist, solltest du das beheben. Nimm aber kein Granulat dazu, sondern ein Gel, um den Abfluss frei zu kriegen. Granulat hat den Nachteil, dass es im Rohr verklumpen kann.

    3. Wenn bei der Übergabe alles frei ist, dann kann deine Nochvermieterin zu keiner Zeit mehr Ansprüche stellen.

  • Schliesse mich meinem Vorredner an.
    Du soltest einen Zeugen + Photoapparat (bis 31.08. kann Photografieren nicht verboten werden) mitnehmen, ebenso zwei Blatt Papier und Kuli.
    Ist im MV etwas vereinbart über den Zustand der Mietsache bei Beendigung des MV?

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