Französicher Balkon

  • hallo zusammen :)

    ich und meine junge kleine familie leben zur zeit in einem doch recht maroden altbau
    unsere vermieterin die sich aus persönlichen gründen seit wir hier wohnen eigendlich kaum um das grundstück und das haus gekummert hat, hat jetzt der bauwahn gepackt..

    sie hat angefangen das ratten problem und dem mit bauschutt zu gekippten keller an zu gehen.
    allerdings meint sie jetzt auch das unser balkon der im mietvetrag steht wohl instabil ist.
    mir persönlich ist nie etwas derartiges aufgefallen. klar an dem haus ist lange nichts gemacht worden
    deshalb gibt es einige risse aber die sind nicht so dramatisch wie sie denkt. keiner davon ist durchgängig und wenn sich der balkon absenken oder irgend wie anderst bewegen würde wären auch die fliesen gebrochen.

    statiker und fachmänner sind ja meist eh nur auf den verkauf von "teuren" angeboten aus
    deswegen glaub ich das die ihr gut angst gemacht haben. jetzt will sie den balkon abreißen und so einen "französischen balkon" anbringen. also einfach nur ein gitter vor die tür.

    darf sie das einfach?
    immer hin haben wir den balkon mit den m² im mietvetrag stehen

    vielen dank im vorraus

    mfg Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Nightmare91 (31. August 2013 um 10:08)

  • Zitat

    immer hin haben wir den balkon mit den m² im mietvetrag stehen

    Das spielt eigentlich keine Rolle, ob der Balkon mit oder ohne Quadratmeter angegeben ist. Entscheidend ist nur, dass ihr eine Wohnung mit Balkon angemietet habt und aus dem Grund auf diesen Balkon ein Recht habt.

  • dacht mir schon das die m² nicht wirklich interessant sind.
    (obwohl sie ja auch in die gesamt m² zahl einfliesen und dadurch würde ja dann wohn/nutzfläche flöten gehen oder bin ich da falsch?)
    wollte es aber trotzdem erwähnen^^

    ist schonmal gut das wir das recht auf den balkon haben.
    heißt für mich sie darf ihn sanieren oder abreißen und einen neuen bauen, ihn aber nicht durch so ein blödes gitter ersetzen.

    find ich gut^^
    danke für die antwort :)

  • nein ein gutachten liegt nicht vor.

    der "gutachter" (ich war arbeiten nur meine freundin war zuhause) hat nur kurz gekuckt
    hat die fliesen gesehen und gesagt er könnt nix begutachten weil der balkon gefliest ist.
    danach ist er wohl wieder gegangen.

    selbst wenn ein gutachten vorliegt kann sie ihn nicht einfach weg lassen wenn er abgerissen werden muss oder?


  • selbst wenn ein gutachten vorliegt kann sie ihn nicht einfach weg lassen wenn er abgerissen werden muss oder?

    Wenn der Balkon baupolizeilich gesperrt würde, haben Sie das zu akzeptieren. Der Eigentümer müsste Ihnen auch keinen neuen Balkon bauen, eben dann nur französich. Allerdings könnten Sie aber die Miete mindern.

  • es war niemand da außer nem statiker
    und der hat gemeint wegen den fliesen kann ers nicht beurteilen.

    wir können den balkon frei betretten. was mich annehmen lässt das es nicht so schlimm sein kann.

  • Wenn der Balkon baupolizeilich gesperrt würde, haben Sie das zu akzeptieren. Der Eigentümer müsste Ihnen auch keinen neuen Balkon bauen, eben dann nur französich.


    Dieser Meinung bin ich nicht. Es spielt m.E. keine Rolle, wie teuer die ordnungsgemässe Wiederherstellung des Balkons ist.

  • Nightmare91:

    "sowas les ich gern benny ^^"
    - Benny äh Berny auch...

    "ich hab mir hart angewöhnt nur auf dem balkon zu rauchen.
    wenn der jetzt weg ist hab ich echt ein problem"
    - Soso, Berny nicht, denn der hatte vor 35 Jahren problemlos mit diesem Blödsinn aufgehört (eine starke Erkältung "half" dabei :p ).

  • Und noch ganz wichtig: Hören Sie sofort auf und zwar von einer Minute zur anderen,
    Lassen Sie sich ja nicht von irgendwelche Hilfsmittel aufschwatzen.

    Nichtrauchen fängt allein im Kopf an!!!! Eigene Erfahrung. Ihre Geldbörse wird die einzige sein, welcher unter der Last zu leiden hat.