Bin ich als Mieter berechtigt Betriebskostenabr aus vergan. Jahren zu überprüfen?

  • Bei der diesjährigen BK mußte ich feststellen das uns da eine Position zum Vorteil des Vermieters doppelt berechnet wurde. Jetzt habe ich den Verdacht das dies der Vermieter auch in den letzten Jahren schon praktiziert hat. Habe ich das Recht die Bertiebkostenabrechnungen nebst Originalrechnungen der vergangenen Jahre diesbezüglich zu überprüfen?

  • Bei der diesjährigen BK mußte ich feststellen das uns da eine Position zum Vorteil des Vermieters doppelt berechnet wurde. Jetzt habe ich den Verdacht das dies der Vermieter auch in den letzten Jahren schon praktiziert hat. Habe ich das Recht die Bertiebkostenabrechnungen nebst Originalrechnungen der vergangenen Jahre diesbezüglich zu überprüfen?


    Hallo,
    die Doppelberechnung einer Position für die letzte BK-Abr. hast du ja selbst auf der Abr. festgestellt.
    Somit müsstest Du das ja auch auf früheren BK-Abr. selbst feststellen können.
    Kannst ja auch die Beträge vergleichen und daraus Rückschlüsse ziehen, ohne vorerst den VM zu involvieren.