Mindestbreite für Zugang zum Wohnhaus

  • Hallo zusammen,


    super forum hier, allerdings habe ich über die suchfunktion leider kein passendes thema zu meinem problem gefunden und hoffe hier antworten oder ratschläge zu finden.


    kurze erklärung zu meinem problem:


    ich wohne seit ca. 3 Jahren in einem 3-Familien-Haus in der mittleren Wohnung. Vor ca. 2 Monaten sind meine Vermieter jetzt in die untere Wohnung eingezogen und seitdem "errege" ich mich ständig über das Verhalten meiner Vermieter. Aber ein Punkt stört mich extrem.
    Meine Vermieter, haben zwei Autos und stellen diese entweder in die Hof-Einfahrt oder vor die Einfahrt. Ich muss auch hier kurz die Begebenheiten erklären...Wir haben eine Hofeinfahrt an derren Ende eine Garage steht, die dem Vermieter gehört (er parkt aber nie darin). In der Mitte der Hofeinfahrt ist unser Zugang zum Haus. Es gibt nur diesen Zugang. Zwischen diesem Eingang und der Garage stehen kleinere und größere Mülltonnnen und ein Anhänger des Vermieters.
    Das eigentliche Problem ist nun, dass die Hofeinfahrt ziemlich schmal ist und wenn dann ein Auto drin steht muss man sich an den Autos vorbeizwängen. Wenn man dann noch was in der Hand hat oder wie es bei mir fast immer der Fall ist.... ein Rucksack auf dem Rücken und dann noch die Trainingstasche umgehängt würde ich immer an einen dieser Autos hängenbleiben. Nächster Fall ist, wenn man einen Großeinkauf gemacht hat oder große sperrige Sachen gekauft hat, muss man oder ich jedes mal Fragen wenn ich reinfahren will...


    Nun meine Fragen:


    Darf der Vermieter vor der Hofeinfahrt Parken? Darf er in der Hofeinfahrt parken? Muss er mir nicht eine Mindestbreite für den Zugang zum Wohnhaus gewährleisten?


    Ich bin dankbar für jede Hilfe oder Anregung

  • Zitat

    Darf der Vermieter vor der Hofeinfahrt Parken?


    Klar, das ist sein Grundstück!


    Zitat

    Darf er in der Hofeinfahrt parken?


    s.o.


    Zitat

    Muss er mir nicht eine Mindestbreite für den Zugang zum Wohnhaus gewährleisten?


    Bis jetzt scheint es ja geklappt zu haben, oder musstest du eine Nacht draußen verbringen?

  • Bis jetzt scheint es ja geklappt zu haben, oder musstest du eine Nacht draußen verbringen?


    Die Frage ist nicht unberechtigt wenn man an das Thema Fluchtwege denkt. Treppenhäuser dürfen normalerweise ja auch nicht ohne Grund mit Fahrrädern, Kinderwagen etc. zugestellt werden.

  • Zitat

    Treppenhäuser dürfen normalerweise ja auch nicht ohne Grund mit Fahrrädern, Kinderwagen etc. zugestellt werden.


    Hier ist es aber nicht das Treppenhaus, sondern die Hofeinfahrt. Und der Unterschied dürfte so lange gültig sein bis der TE eine Zeichnung oder ein Foto über den "Fluchtweg" einstellt.

  • Klar ist es sein Grundstück....ich dachte eigentlich nur, dass ich mit der abgabe der unterschrift auf dem mietvertrag eine Sache gemietet habe und dann die hofeinfahrt von "allen" genutzt werden darf und "allen" freigehalten werden muss...er kann ja auch nicht einfach sagen, meine einfahrt....also mauer ich sie zu und keiner kann mehr durch....er muss und ich denke das ist klar....mir einen zugang zum objekt gewährleisten
    um es mal ganz dumm zu sagen....ich habe ja auch die pflicht "seine" Hofeinfahrt in der Kehrwochenzeit zu fegen.....kann ich aber nicht....steht sein auto drauf....

  • Zitat

    um es mal ganz dumm zu sagen..


    Und um noch dümmer zu antworten. Wenn du nicht in der Lage bist bei deinem Vermieter für dein Durchgangsproblem mit den richtigen Argumenten zu punkten, dann ist das traurig. Ich jedenfalls sehe mich nicht in der Lage, für dich Platz zu schaffen.

  • Und um noch dümmer zu antworten. Wenn du nicht in der Lage bist bei deinem Vermieter für dein Durchgangsproblem mit den richtigen Argumenten zu punkten, dann ist das traurig. Ich jedenfalls sehe mich nicht in der Lage, für dich Platz zu schaffen.


    weiß auch nicht....hab eigentlich weniger dich gemeint....also spar dir bitte deine antworten.....erfahrener Benutzer und so unfreundlich??? aber es gibt immer.....ach was solls....bitte nehm dich meinem problem nicht mehr an und überlass den anderen bitte das normale und freundliche antworten....danke

  • Hier ist es aber nicht das Treppenhaus, sondern die Hofeinfahrt. Und der Unterschied dürfte so lange gültig sein bis der TE eine Zeichnung oder ein Foto über den "Fluchtweg" einstellt.


    Eine Zeichnung ist hier nicht nötig, wenn der TE schreibt, dass es der einzige Zugang ist und dieser ist anscheinend regelmäßig zu schmal (weniger als einen Meter dürfte es schon sein, wenn man sich "vorbeizwängen" muss). Für Miethäuser gibt es Auflagen für Fluchtwege, z.B. dass diese hindernisfrei sein müssen.

  • Für Miethäuser gibt es Auflagen für Fluchtwege, z.B. dass diese hindernisfrei sein müssen.


    ... und bei im Wege stehenden Fahrzeugen von Passanten die Aussenspiegel nicht verstellt werden dürfen...:mad:

  • Eine Zeichnung ist hier nicht nötig, wenn der TE schreibt, dass es der einzige Zugang ist und dieser ist anscheinend regelmäßig zu schmal (weniger als einen Meter dürfte es schon sein, wenn man sich "vorbeizwängen" muss). Für Miethäuser gibt es Auflagen für Fluchtwege, z.B. dass diese hindernisfrei sein müssen.


    Es waren knapp 60cm

  • hab ich jetzt mal so angenommen, sonst würde sich das Problem des TE ja nicht stellen und er könnte einfach den anderen Weg wählen, oder?????


    1,25 m Breite als Rettungsweg freizuhalten


    Danke Linus2011 das ist mal ein Wert....woher hast du diesen Wert wenn ich fragen darf??? Ich würde mich gerne auf etwas beziehen wenn ich meinen Vermieter anspreche....


    Unglaublich @ Mainschwimmer.......etliche Antworten aber nix sinnvolles.....nur gegenfragen oder besserwisserisches getue...schade für das forum..... sry aber das musste sein

  • Unglaublich @ Mainschwimmer.......etliche Antworten aber nix sinnvolles.....nur gegenfragen oder besserwisserisches getue...schade für das forum..... sry aber das musste sein


    Er hat die Eigenart, von Fragestellern auch selbst Ideen und Eigeninitiative zu erwarten...
    Es gibt im Mietrecht eben keine garantierte Wohlfühlflatraten.

  • Flucht- und Rettungswegbreiten ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung. Da ich nicht weiß aus welchen Bundesland du stammst könnten es ggf. auch 1,20m sein.
    Rettungswege dienen dazu, zum einen die Flucht aus dem Gebäude zu gewährleisten, zum anderen auch der Feuerwehr den Weg ins Gebäude zu ermöglichen. Ferner ist ja auch zu überlagen, dass auch für Notarzteinsatz, etc. eine Mindestbreite notwendig wird.

  • Flucht- und Rettungswegbreiten ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung. Da ich nicht weiß aus welchen Bundesland du stammst könnten es ggf. auch 1,20m sein.
    Rettungswege dienen dazu, zum einen die Flucht aus dem Gebäude zu gewährleisten, zum anderen auch der Feuerwehr den Weg ins Gebäude zu ermöglichen. Ferner ist ja auch zu überlagen, dass auch für Notarzteinsatz, etc. eine Mindestbreite notwendig wird.


    Mit einer solchen Pauschalantwort wäre ich eher zurückhaltend. Es kommt wie Immer darauf an, z.B. auf die Gebäudeklasse die Nutzung oder z.B. das Alter des Hauses. Ohne hier die genauen Details zu kennen, wäre es aber denkbar, dass es sich bei der Hofeinfahrt im Sinne der Bauordnung um eine Zu- oder Durchfahrt handelt. Dann wäre hier ein Abstellen von PKW`s grundsätzlich unzulässig. Aber wie gesagt es kommt halt darauf an .

  • Zitat

    Unglaublich @ Mainschwimmer.......etliche Antworten aber nix sinnvolles.....nur gegenfragen oder besserwisserisches getue.


    Und warum stellst du kein Foto, oder eine Zeichnung von dieser Situation ein? Dann hättest du schon längst eine Antwort. Aber das einzige, das du kannst ist über deinen Vermieter und über meine Anmerkungen/Antworten motzen.