Hallo ans Forum,
mein Problem ist folgendes: Ich habe eine Mietvertrag zum 15.6.2010 unterschrieben und alle erforderlichen Sicherheiten (Mietsicherheit, Kaution, etc.) erbracht. Nun habe ich mit dem Makler telefoniert und er meinte, dass der Termin höchstwahrscheinlich wegen Reperaturarbeiten (Wasserschaden, seit Monaten bekannt, da Wohnung frei) nicht eingehalten kann. Dann habe ich angeboten die Wohnung erst zum darauffolgenden Wochenende, dem 18.6. bzw. dem 19.6., zu übernehmen, aber er meinte dann nur, man müsste dann den 1.Juli als Vertragsbeginn nehmen.
Das ist bei mir aber schlecht möglich, da ich im Juli keine Möglichkeit habe einen Umzug mit so einem Mietwagen durchzuführen, da mir schlichtweg der Fahrer für so ein Hertzfahrzeug fehlt.
Was habe ich denn dann für Möglichkeiten, wenn ich zum 18.6. die Schlüssel nicht bekomme, fristlose Kündigung wegen Vertragsbruch etc.? Im Mietvertrag stehen allerdings drei Klauseln, aus denen ich nicht schlau werde.
1) Dass das Mietverhältnis am 15.6.2010 beginnt, sofern die Wohnung bezugsfertig ist
2) Dass Änderungen zum Vertragsbeginn bis 14 Tage nach Erlangung der Rechtskraft des Vertrages mitgeteilt werden
3) Dass ich erst einen Anspruch auf die Nutzung der Wohnung habe, wenn die erste Miete eingegangen ist (ich habe aber eine Einzugsermächtigung erteilt und es ist nichts eingezogen worden)
Ich bin ein wenig ratlos, was ich als nächstes unternehmen soll. Denn eigentlich war mir die Wohnung mündlich schon zum 1.6.2010 zugesichert worden und es wurde zur Sicherheit der 15.6.2010 als vertragsbeginn eingesetzt. Und den 1.6.2010 hatte ich ja auch nie eingefordert, weil es ja nicht schriftlich fixiert war.
Ich wäre sehr dankbar für eure Antworten!
Viele Grüße
Janako