3-Jahres-Mietvertrag zulässig?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe einen Mietvertrag unterschrieben am 01.01.2012 und möchte jetzt gerne ausziehen aber im Vertrag steht folgendes drin:

    "Frühstens kann jedoch nach dem Monatsletzten gekündigt werden, der drei Jahre nach Vertragsbeginn liegt."

    ist das zulässig? oder kann ich ganz normal mit der 3 Monatsfrist kündigen

    ich habe in vielen Foren ähnliche Beiträge gefunden aber dort spalten sich die Meinungen.
    Kennt sich jemand damit vllt aus oder hat einen ähnlichen Vertrag?

    ich wäre total dankbar!!

    Liebe Grüße

  • Diese Klausel in dieser Form ist so unüblich, damit würde ich ganz schnell zu einem Fachanwalt gehen und sie prüfen lassen.

    Klar ist, dass ein Kündigungsverzicht im Mietrecht formularmäßig bis zu 48 Monate vereinbart werden kann. Da sieht aber dann die Formulierung aber ganz anders aus. Z.B. so:

    Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Also ab dem 30.10.2010 zum 1.1.2011.

    Es muss in der Klausel zu lesen sein, dass der Verzicht für beide Seiten gilt und das das Recht auf eine außerordentliche Kündigung weiterhin besteht. Davon lese ich bei dir aber nichts, oder du hast es uns unterschlagen.

    Den kompletten Beitrag gibt es hier: K

  • An sich ist der Verzicht auf eine ordentliche Kündigung rechtens. Laut BGH bis 48 Monate ab Vertragsabschluß. Allerdings für beide Parteien, also Mieter und Vermieter.

    Das geht aus der Formulierung in Ihrem Vertrag nicht eindeutig hervor.

    Darum auch meine Empfehlung fachlich prüfen lassen.

  • Ich würde den Mietvertrag auch prüfen lassen. Ein Bekannter von mir hatte bei der Prüfung Glück und kam eher raus. Er hatte aber ein Ladengeschäft gemietet. Durch Straßenbauarbeiten, die sein Geschäft beeinflussten und weniger Kunden kamen, hatte er finanzielle Schwierigkeiten. Der Vermieter stellte sich stur und ließ auch keine Mietminderung zu (da der Lärm und Schmutz nicht durch ihn verursacht wurden).