Kosten nach Hochwasser Schaden

  • hallo Zusammen,

    wir sind im Hebrst letzten Jahres in eine neue WOhnung gezogen. EG WHG eines um 1960 gebauten Zweifamilienhauses. Bei Mietvertragsabschluss fand sich folgender Satz im Mietvertrag:

    Im Kellerbereich kann es zu Feuchtigkeitsproblemen kommen, für Schäden und Kosten haftet der Vermieter nicht. Unsere Kellerräume und der WÄschekeller waren vor unserem EInzug frisch gestrichen und gefliest worden.
    Im Heizungskeller und im Keller unserer Mitmieterin zeigten sich Wasserränder an den Wänden. Es sah aus als sein die Räume seit Jahrzehnten nicht mehr renoviert worden.
    Hier im WOhnbereich ist ein sehr hoher Grundwasserspiegel, von daher erklärten sich für uns die hässlichen Wände.

    Den ganzen Winter über hatten wir keine Probleme, Laut Messung lag die Luftfeuchtigkeit zwischen 55 und 65% je nach Wetterlage.

    Dann kam das Hochwasser! Das Wasser drückte sich im gesamten Kellerbereich durch die Wände. STändig waren 10 -15 cm Wasser im gesamten Kellerbereich. Unser Hausverwalter war nicht zu erreichen ( im Urlaub) also haben wir Mieter uns selbst geholfen. Zum Abpumpen durch die Feuerwehr war es zu wenig Wasser, warten und volllaufen lassen wollten wir nicht. Wir haben also tagelang immer wieder mit dem Nassauger das Wasser aufgesaugt und so geschafft, das die Heizung keinen Schaden nahm und wir alle auch keinen materiellen Schaden hatten.

    Da unser Verwalter immer noch nicht zu erreichen war, haben wir dann Entfeuchter aufgestellt und die Heizungen angemacht um die inzwischen pitsch nassen Wände zu trockenen.

    Wir haben Bilder gemacht und diese unserem Hausverwalter geschickt. Als Antwort bekamen wir dann eine Mail, er bzw. die Hausbesitzerin käme selbstverständlich für die entstanden Kosten auf.

    Wir erstellten eine Liste mit den geleisteten Arbeitstunden fürs trockensaugen und machten eine Aufstellung über die Laufzeiten und den Energieverbrauch der Trockner.

    Inzwischen bildete sich aber an den vor unserem Einzug renovierten Kellerwänden immer mehr Aussalzungen und Schimmel. Wieder machten wir Bilder und schickten diese unserem Verwalter mit der Bitte, für Abhilfe zu sorgen. Im Haus stank es inzwischen schon moderig!

    Der Verwalter kam und hatte angeblich einen Ortstermin mit einem Maurermeister gemacht. Dieser kam allerdings nicht. Unser Verwalter schaute sich den Schaden an und meinte nur: Wir haben Ihnen ja gesagt das es hier ein Feuchtigkeits Problem gibt. Sicher muss der Schaden gerichtet werden. Dann ging er. Es passierte wieder nichts. Auf Nachfragen ließ er sich verläugnen, dann bekamen wir die Antwort. Er sei nicht zuständig, sondern die Hausbesitzerin. Dann haben wir diese kontaktiert.
    Diese erklärete dann, ja gerichtet werden muss der Schaden, aber sie wisse ja nicht in welchem Umfang der Schaden liege. Dafür sei ihr Verwalter zuständig. Der aber ist für uns nicht erreichbar!!!!

    Wir Mieter haben dann in Eigenleistung den Putz von den renovierten Wänden geschlagen und mit Isolierputz und Isolieranstrich die Wände wieder hergerichtet. In den alten nicht renovierten Kellerräumen sind weder Aussalzungen noch Schimmelbeläge entstanden.
    Jetzt stinkt es nicht mehr im Haus und die Keller sind wieder nutzbar. WIr haben die Materialrechnungen und Fotos an unseren Verwalter geschickt, mit der Bitte um Kostenerstattung.

    Leider haben wir bisher keine Stellungnahme dazu erhalten. Es hat auch keine Rückmeldung oder Kostenerstattung zu den aufgelisteten Kosten zur Beseitigung des Hochwassers und der Trocknungszeit gegeben.

    Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es ja diese Gelder für Hochwasserschäden gibt. Aber die bekommen nur die Vermieter oder Eigentümer, bei Gebäudeschäden!

    Haben wir eine Chance auf Kostenerstattung? Was können wir tun?

    über Antworten würde ich mich freuen.

  • Hallo Floni,

    der von Dir geschilderte Sachverhalt berührt das Mietrecht nur am Rande. Das Hochwasser ist m.E. als höhere Gewalt einzustufen. Vielleicht ist Dein Vermieter so geschickt, und wendet sich mit Deiner Kostenaufstellung zur Schadenregulierung an seine Gebäudeversicherung.
    Unsere soll übrigens nächstes Jahr um 10-15% teuerer werden, das mal nur so nebenbei.

  • Danke für deine Antwort.

    Mein Vermieter ist über 90 und wohnt 600 km entfernt. Hier vor Ort hat er einen Steuerberater als Verwalter des Hauses eingesetzt. Ich bin mir nicht sicher ob es überhaupt eine Gebäudeversicherung gibt, wir wohnen hier im Moorgebiet.
    Was mich irritiert ist einfach dieses Stillschweigen und sich die Zuständigkeiten hin und her zu schieben. Verwalter sagt: Geht mich nichts mehr an und der Vermieter sagt: Kann er nicht entscheiden, soll der Verwalter machen. Seit dem ist von beiden Seiten Stillschweigen. Keiner ist für uns zu sprechen.

    Für mich stellen sich jetzt mehr die Fragen: An wen sollen wir uns nun wenden? Müssen wir uns die entstanden Kosten selbst ans Bein binden, durch diesen Zusatz im Mietvertrag? Ist der Vermieter nicht sogar verpflichtet nach Hochwasserschäden dafür zu sorgen, dass die entstanden Schäden repariert werden?

    Es gibt hier noch so eine unklare Sache.
    Bei Einzug stellten wir an versch. Fensterrahmen der Wohnung leichte Stockfleckenbildung fest. Ausserdem waren Wasserränder auf den Rahmen sichtbar. Der Verwalter erklärte uns, das sei auf falsches Lüften der Vormieter zurück zu führen. Sollten sich aber Schimmel bilden sollten wir uns melden, dann würde er eine Fensterfirma beauftragen. In das übergabeprotokoll wurde die Stockfleckenbildung mit aufgenommen.
    In den Wintermonaten dann, waren einigen Fenstern die Scheiben am Morgen bis oben hin nass. Luftfeuchtigkeit bei ca 50 %. In der Wohnung wird mit Kaminofen geheizt alle Zimmertüren sind offen. Mehrmals täglich Stosslüften machen wir alles. Durch die Feuchtigkeit auf den Scheiben bildete sich Schimmel. Im Wohnzimmer ist links ein neueres Fenster und rechts ein altes Fenster. Das alte beschlägt, das neue bleibt trocken. Wir haben Fotos gemacht und diese unserem Verwalter zukommen lassen. Der schickte uns darauf hin eine Fensterfirma. Die bestätigte unseren Verdacht, die alten Fenster sind fehlerhaft( es fehlen Dichtungen) und müssen ausgetauscht werden. Das war im April. Als unser Verwalter dann im Juni hier im Haus war um sich den Hochwasserschaden anzusehen, hatte er das Angebot der Fensterfirma dabei. Er sah sich die Fenster in der Wohnung an und meinte darauf hin: Ja die müssen gewechselt werden. Es sind seitdem viele Woche ins Land gegangen. In den letzten Tagen habe ich bei der Fensterfirma nachgefragt, wann wir mit den Fenstern rechnen könnten. Ich erhielt die Antwort: Wir haben den Auftrag bis heute nicht erhalten!

    Auch da wieder die Frage: Was sollen wir tun? Miete mindern, denn die Feuchtigkeit an den Scheiben war ja für uns bei EInzug nicht sichtbar? Das es kein Lüftungsfehler ist hat der Fensterbauer ja bestätigt!

    An wen sollen wir uns wenden? Vermieter und Verwalter reagieren nicht, sind nicht zu sprechen!

    Es kann doch nicht sein, dass Vermieter solche Sachverhalte einfach aussitzen, bis der Mieter auszieht oder endlich die Klappe hält!

    Habt Ihr einen Rat?

  • Auch da wieder die Frage: Was sollen wir tun? Miete mindern, denn die Feuchtigkeit an den Scheiben war ja für uns bei EInzug nicht sichtbar? Das es kein Lüftungsfehler ist hat der Fensterbauer ja bestätigt!
    An wen sollen wir uns wenden? Vermieter und Verwalter reagieren nicht, sind nicht zu sprechen!
    Es kann doch nicht sein, dass Vermieter solche Sachverhalte einfach aussitzen, bis der Mieter auszieht oder endlich die Klappe hält!
    Habt Ihr einen Rat?


    Rechtsberaten darf nur ein Anwalt...
    In den vergangenen Tagen hatten wir hier tagtäglich ein Posting bzgl. schrottige Immobilien, wo die Vermieter die Nummer mit den drei Affen abziehen.
    Mein Tipp: Zum nächstmöglichen Termin kündigen und bei der nächsten Wohnung haargenau (mit handwerklich versierten Bekannten) inspizieren und ein Übergabeprotokoll ausfüllen mit genauen Angaben über den Zustand der Mietsache UND wer welche Mängel innerhalb welcher Frist zu beseitigen hat.

  • Danke dir für deine Antwort.

    Wenn Umziehen nicht so teuer wäre, wir wohnen erst 1 Jahr hier und möchten gern bleiben. WIr werden doch einmal einen Fachanwalt kontaktieren und uns beraten lassen.

  • WIr werden doch einmal einen Fachanwalt kontaktieren und uns beraten lassen.


    Mietvertrag, Notizen und eine tabellarische Mängelliste vorbereitend mitnehmen. Der RA wird sicherlich and en VM schreiben, sollte aber vorsorglich an den HV eine Kopie schicken.

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