hallo Zusammen,
wir sind im Hebrst letzten Jahres in eine neue WOhnung gezogen. EG WHG eines um 1960 gebauten Zweifamilienhauses. Bei Mietvertragsabschluss fand sich folgender Satz im Mietvertrag:
Im Kellerbereich kann es zu Feuchtigkeitsproblemen kommen, für Schäden und Kosten haftet der Vermieter nicht. Unsere Kellerräume und der WÄschekeller waren vor unserem EInzug frisch gestrichen und gefliest worden.
Im Heizungskeller und im Keller unserer Mitmieterin zeigten sich Wasserränder an den Wänden. Es sah aus als sein die Räume seit Jahrzehnten nicht mehr renoviert worden.
Hier im WOhnbereich ist ein sehr hoher Grundwasserspiegel, von daher erklärten sich für uns die hässlichen Wände.
Den ganzen Winter über hatten wir keine Probleme, Laut Messung lag die Luftfeuchtigkeit zwischen 55 und 65% je nach Wetterlage.
Dann kam das Hochwasser! Das Wasser drückte sich im gesamten Kellerbereich durch die Wände. STändig waren 10 -15 cm Wasser im gesamten Kellerbereich. Unser Hausverwalter war nicht zu erreichen ( im Urlaub) also haben wir Mieter uns selbst geholfen. Zum Abpumpen durch die Feuerwehr war es zu wenig Wasser, warten und volllaufen lassen wollten wir nicht. Wir haben also tagelang immer wieder mit dem Nassauger das Wasser aufgesaugt und so geschafft, das die Heizung keinen Schaden nahm und wir alle auch keinen materiellen Schaden hatten.
Da unser Verwalter immer noch nicht zu erreichen war, haben wir dann Entfeuchter aufgestellt und die Heizungen angemacht um die inzwischen pitsch nassen Wände zu trockenen.
Wir haben Bilder gemacht und diese unserem Hausverwalter geschickt. Als Antwort bekamen wir dann eine Mail, er bzw. die Hausbesitzerin käme selbstverständlich für die entstanden Kosten auf.
Wir erstellten eine Liste mit den geleisteten Arbeitstunden fürs trockensaugen und machten eine Aufstellung über die Laufzeiten und den Energieverbrauch der Trockner.
Inzwischen bildete sich aber an den vor unserem Einzug renovierten Kellerwänden immer mehr Aussalzungen und Schimmel. Wieder machten wir Bilder und schickten diese unserem Verwalter mit der Bitte, für Abhilfe zu sorgen. Im Haus stank es inzwischen schon moderig!
Der Verwalter kam und hatte angeblich einen Ortstermin mit einem Maurermeister gemacht. Dieser kam allerdings nicht. Unser Verwalter schaute sich den Schaden an und meinte nur: Wir haben Ihnen ja gesagt das es hier ein Feuchtigkeits Problem gibt. Sicher muss der Schaden gerichtet werden. Dann ging er. Es passierte wieder nichts. Auf Nachfragen ließ er sich verläugnen, dann bekamen wir die Antwort. Er sei nicht zuständig, sondern die Hausbesitzerin. Dann haben wir diese kontaktiert.
Diese erklärete dann, ja gerichtet werden muss der Schaden, aber sie wisse ja nicht in welchem Umfang der Schaden liege. Dafür sei ihr Verwalter zuständig. Der aber ist für uns nicht erreichbar!!!!
Wir Mieter haben dann in Eigenleistung den Putz von den renovierten Wänden geschlagen und mit Isolierputz und Isolieranstrich die Wände wieder hergerichtet. In den alten nicht renovierten Kellerräumen sind weder Aussalzungen noch Schimmelbeläge entstanden.
Jetzt stinkt es nicht mehr im Haus und die Keller sind wieder nutzbar. WIr haben die Materialrechnungen und Fotos an unseren Verwalter geschickt, mit der Bitte um Kostenerstattung.
Leider haben wir bisher keine Stellungnahme dazu erhalten. Es hat auch keine Rückmeldung oder Kostenerstattung zu den aufgelisteten Kosten zur Beseitigung des Hochwassers und der Trocknungszeit gegeben.
Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es ja diese Gelder für Hochwasserschäden gibt. Aber die bekommen nur die Vermieter oder Eigentümer, bei Gebäudeschäden!
Haben wir eine Chance auf Kostenerstattung? Was können wir tun?
über Antworten würde ich mich freuen.