Hausmeistervergütung und Fremdfirmentätigkeit

  • Hallo,

    ich habe bezüglich der Nebenkostenabrechnung der Hausmeister-Vergütung betreffend folgendes Anliegen.
    Laut Anstellungsvertrag unter § Vergütung erhält der Hausmeister für seine unter § aufge-führten Tätigkeit zu zahlendes Bruttogehalt von 1950,00 €.
    Ergibt eine Jahresvergütung inkl. 13. Gehalt = 25350,00 €

    Auszug:
    Zu seinen Tätigkeiten gehören nach dem § Aufgabenbereich folgende:
    1. Der Hausmeister trägt dafür Sorge, dass die Hausbewohner in einer sauberen, gepflegten Umgebung wohnen können und achtet auf die Einhaltung der Hausordnung.
    Verstöße gegen die Hausordnung sind der Hausverwaltung sofort anzuzeigen. Er informiert die Verwaltung fortlaufend und unverzüglich über alle erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der von ihm betreuten Liegenschaften. Ausschließlich die Hausverwaltung ist gegenüber dem Hausmeister weisungsberechtigt.

    2. Dem Hausmeister obliegt die Reinigung der Treppenhäuser, Kellergänge, Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen, soweit kein externer Reinigungsdienst beauftragt ist.

    3. Dem Hausmeister obliegt die Pflege der Gärten- und Rasenflächen. Dies beinhaltet das
    regelmäßige Mähen der Rasenflächen in den Sommermonaten grundsätzlich alle 14
    Tage, das Reinigen und Sauberhalten der Beete und soweit erforderlich das Beschneiden von Hecken und Büschen, sofern keine Fremdfirmen mit dieser Aufgabe betraut werden.

    4. Die Müllplätze sind stets in einem einwandfreien Zustand zu halten und bei Bedarf zu des-infizieren. Die Mülltonnen sind rechtzeitig am Entleerungstag bereitzustellen.

    5. Dem Hausmeister obliegt die Wahrnehmung des Winterdienstes. Er sorgt für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Bei Schneefall und Eisbildung hat er rechtzeitig und ord-nungsgemäß den Schnee zu räumen und die Verkehrsflächen gemäß Satzungen der Kommune abzustreuen.

    usw.

    Zu 1. OK

    zu 2. Treppenhäuser, Kellergänge, Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen werden von einer Firme getätigt

    zu 3. Pflege der Gärten- und Rasenflächen, Rasenflächen in den Sommermonaten grundsätzlich alle 14 Tage tatsächlich wird alle 4 – 8 Wochen der Rasen gemäht man sollte lieber sagen runtergeknüppelt
    die Gartenflächen werden durch eine Firma getätigt
    Reinigen und Sauberhalten der Beete und soweit erforderlich das Beschneiden von Hecken und Büschen werden von einer Fima getätigt

    Zu 4. Lässt zu wünschen übrig

    Zu 5. Wahrnehmung des Winterdienstes zu einem Teil von Firma getätigt.
    Firma ca. 60 m Gehweg dieser wird aber vom Hausmeister mit Schneekehrmaschine überschnitten (er räumt über den Gehweg hinweg).

    In der Nebenkostenabrechnung ist eine Hausmeistervergütung zu ersehen unteranderen laut Gesamtkostenabrechnung Hausmeister folgende:
    Gesamtkosten Hausmeister 33618,20 € /13= 2586,02 €
    Telefon Hausmeister 999,88 € ?
    Bereitschaftsdienst 1641,10 € ?
    Gesamt: = 36259,18 €

    Meine Frage hierzu:
    Die Kosten der Fremdfirmen wurden komplett in die Hausmeistervergütung zur NK-Abrechnung gebracht.
    Das heißt für mich da der Hausmeister ein e Vergütung unteranderem das o.g. zu tätigen, da er aber dieses nicht verrichtet hat bleibt nicht mehr viel übrig worum er sich zu kümmern hat.

    Werden die Kosten entsprechen der Hausmeistervergütung abgezogen oder werden sie dazu gerechnet
    HV + Fremdfirma €? = Hausmeister-Vergütung

    Das heißt für mich, dass der Hausmeister für Tätigkeiten laut Anstellungsvertrag entsprechend vergütet wird wenn er diese Tätigkeiten ausführt?

    Dies ist aus der NK-Abrechnung 2011.

  • Hallo pika,

    Du willst offenschtlich sagen, dass die Mieter manche Tätigkeiten doppelt bezahlen?
    Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietern auf Verlangen Einblick in die Original-Abrechnungsbelege zu gewähren.
    PS: Wie sind die Betriebskosten lt. MV geregelt?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (21. September 2013 um 13:56)

  • Hallo Berny,
    ich hänge mal BK Abrechnung 2011 an.Betriebskosten.jpg
    Zu dieser Abrechnung gehören 6 Eingänge mit 76 Wohnungseinheiten.
    Für die o.g. Werte als Gesamtsumme HM sind Wohnungseinheiten mit insgesmat 14675,60 m². Zu meiner Abrechnungseinheit sind 4514,77 m² gleich 30,76% zuberechnung zu grunde gelegt worden.

  • Und wie stellst du dir das weitere Vorgehen vor, soll jemand aus dem Forum deinen Vermieter um Einsicht in die Unterlagen bitten?

    Da musst du dich schon selbst auf den Weg machen und dir die Unterlagen zeigen lassen und dabei auch erkären lassen, warum deiner Meinung nach der Hausmeister fürs Nichtstun bezahlt wird.

    Aber warum meldest du dich mit der Abrechnung aus 2011. Da ist doch längst die Messe gelesen, ein Widerspruch ist nicht mehr möglich.

  • Hallo Mainschwimmer,

    hier geht es doch garnicht um ein Vorgehen sondern wie dargelegt:
    HM bekommt eine Vergütung für vorgegebene Arbeiten. Zum Teil werden Arbeiten die der HM ausführen müsste von Fremdfirmen getätigt.
    BK-Abrechnung volle Vergütung HM und Rechnungen der Fremdfirmen.
    Dahingegend die Frage liegt hier eine Doppelberechnung vor ja oder nein.

    Ich glaube kaum das ich in den Beitrag etwas davon dargelegt habe, dass jemenad zu meinem VM gehen um in die Unterlagen einsehen soll. Übrigens "Da ist doch längst die Messe gelesen" so einfach ist es doch nicht es gibt eine sogenante Verjährungsfrist?

  • Zitat

    es gibt eine sogenante Verjährungsfrist?

    Ooch nee, das weißt du also? Aber diese Verjährungsfrist ist schon lange, lange abgelaufen. Du hast ein ganzes Jahr Zeit nach Erhalt der Abrechnung diese zu prüfen, danach ist kein Widerspruch mehr möglich.

    Eine Verjährungsfrist läuft, wenn bereits eine Forderung vorliegt und nicht, wenn du dich irgendwann einmal bequemst, deine Abrechnung zu prüfen.

  • Zitat

    liegt in der obigen BK-Darlegung eine DOPPELBERECHNUNG

    Und das schreibe ich ganz langsam, weil ich weiß, dass du so schnell verstehst. Geh zu deinem Vermieter/der Hausverwaltung und lasse dir erklären, wer, was, wann und warum gemacht hat. Und dann mache dir über diesen Satz mal Gedanken:

    sofern keine Fremdfirmen mit dieser Aufgabe betraut werden.

    Es dürfte wohl bei solch großen Wohnanlagen üblich sein, dass die meiste Arbeit von externen Firmen ausgeführt wird, oder denkst du, dass der hausmeister alle Jobs während seiner Arbeitszeit ausführen kann?

  • Erläuterung zur Einspruchsfrist:

    Die oben abgebildete Abrechnung 2011 ist Ihnen bis Ende 2012 zuzustellen und anschließend haben Sie noch 12 Monate Zeit, also bis können

  • Erläuterung zur Einspruchsfrist:

    Die oben abgebildete Abrechnung 2011 ist Ihnen bis Ende 2012 zuzustellen und anschließend haben Sie noch 12 Monate Zeit, also bis können

  • Erläuterung zur Einspruchsfrist:

    Die oben abgebildete Abrechnung 2011 ist Ihnen bis Ende 2012 zuzustellen und anschließend haben Sie noch 12 Monate Zeit, also bis können

    Die Abrechnung wurde wohl am 12.07.12 erstellt. Davon ausgehend, dass sie danach auch umgehend zugestellt wurde, wären Einwendungen nicht mehr möglich.