Mieterhöhung im Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag

  • Hallo werte Gemeinschaft,

    Mieter A und B haben vor 17 Monaten einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Beide sind als Hauptmieter eingetragen. Mieter B möchte ausziehen und wird durch Mieter C ersetzt. Nun haben A und B heute Post vom Vermieter bekommen, worin der "1. Nachtrag zum Mietvertrag vom xx.xx.2012" zu finden war.

    Neben den Formulierungen zum Aus- und Eintritt steht auch die Passage im Nachtrag, dass die NKM ab 1.10.2013 um 8,2% erhöht wird. Die daraus resultierenden 6,49 €/qm liegen weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

    Da es sich nicht um einen neuen Mietvertrag handelt, gehe ich davon aus, dass A und C der Mieterhöhung nicht zustimmen müssen. Erst recht nicht, wenn diese nur gut eine Woche vor Eintritt der Erhöhung unbegründet ist. Bin ich auf dem Holzweg?

    Vielen Dank

  • So ist es. Gleiches gilt auch für einen Nachtrag, wenn ein Mieter "ausgetauscht" werden soll.
    Auch damit müssen alle Beteiligten einverstanden sein.
    Wenn Ihnen die Bedingungen nicht zusagen, müssen Sie diesem Nachtrag natürlich nicht zustimmen. Dann bleiben A und B Vertragspartner.

  • Alles klar, vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.

    Ich konnte mir nur nicht vorstellen, dass der Vermieter, ohne dass jemals der Vertrag von irgendwem gekündigt wurde, verlangen kann, ab in 9 Tagen eine Mieterhöhung durchzuführen, da es sich in meinen Augen nicht um eine Neuvermietung handelt.

    B tritt aus dem bestehenden Vertrag aus und C tritt in den bestehenden Vertrag ein. Somit dachte ich, dass der Vermieter an die Regelungen zur Erhöhung bis auf die ortsübliche Vergleichsmiete (5,84 €/qm) gebunden ist (inkl. Fristen, Begründung, etc.) die allesamt NICHT vorhanden sind. Dem ist anscheinend nicht so und rein rechtlich ist ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag ein neuer Mietvertrag?!

  • Alles klar, vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.

    Ich konnte mir nur nicht vorstellen, dass der Vermieter, ohne dass jemals der Vertrag von irgendwem gekündigt wurde, verlangen kann, ab in 9 Tagen eine Mieterhöhung durchzuführen, da es sich in meinen Augen nicht um eine Neuvermietung handelt.

    B tritt aus dem bestehenden Vertrag aus und C tritt in den bestehenden Vertrag ein. Somit dachte ich, dass der Vermieter an die Regelungen zur Erhöhung bis auf die ortsübliche Vergleichsmiete (5,84 €/qm) gebunden ist (inkl. Fristen, Begründung, etc.) die allesamt NICHT vorhanden sind. Dem ist anscheinend nicht so und rein rechtlich ist ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag ein neuer Mietvertrag?!

    Rein rechtlich muß der Vermieter einem "Austritt" aus dem Mietvertrag eines von mehreren Hauptmietern nicht zustimmen, ebenso wenig dem "Eintritt" eines neuen Hauptmieters.

    Er kann schlicht und rechtlich Verlangen das alle Personen die momentan als Mieter im Vertrag stehen gemeinsam kündigen.

    Und dann werden die Karten neu gemischt. Falls der Vermieter will.

    Also neue Hauptmieter und neue Miete.

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