Hallo Community,
mir kam in den letzten Tagen eine Frage in den Kopf, zu der ich leider nichts im Forum gefunden habe:
Mieter A hat eine Wasseruhr im Badezimmer. Im Rahmen der Betriebskostenberechnung sollte diese nun eigentlich abgelesen werden, wurde sie aber nicht. Stattdessen bekam Mieter A eine Betriebskostenabrechnung, bei der der Gesamtfrischwasserverbrauch (und auch Abwasser) des Hauses auf alle Mieter (nicht Wohneinheiten, sondern Mieter) umgelegt wurde und so nun jeder einen gleichen Anteil des verbrauchten Wassers des gesamten Hauses zahlt. Ist sowas in Ordnung? Zahlt Mieter A nicht eigentlich nur, was er auch verbraucht hat? Immerhin gibt es ja eine Wasseruhr.
Auf derselben BKA nun auch noch folgendes Szenario: Die Waschmaschinen stehen in einem gemeinsamen Waschkeller, jeder hat aber seine eigene Waschmaschine dort hin gestellt, mit eigenem Anschluss. Dennoch werden auch hier die Gesamtkosten des Verbrauchs (Strom + Wasser) auf alle (diesmal) Wohneinheiten umgelegt. So zahlt auch hier wieder jeder für jeden.
Sind die beiden gezeichneten Szenarien so in Ordnung und gerechtfertigt oder sollte in beiden Fällen jeder eigentlich nur das zahlen, was er auch verbraucht?
Ich bin sehr gespannt auf eure Antworten und eure Ansichten zu diesem Thema.
Liebe Grüße
Emma