Hallo,
ich bin im Oktober 2012 mit meinem Freund in eine Wohnung eingezogen, bei der ein Jahr Kündigungsverzicht und 3 Monate Kündigungsfrist besteht. Da mein Freund nur einen Arbeitsvertrag für ein Jahr bekommen hat, haben wir vor der Unterzeichnung des Mietvertrags telefonisch nachgefragt, ob ein vorzeitiger Auszug aus der Wohnung möglich ist, wenn wir einen Nachmieter stellen. Dies wurde uns zugesagt. Nun ist es dazu gekommen, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde und meine Masterstudienbewerbungen in dieser Region abgelehnt wurden. Daher haben wir fristgerecht im September gekündigt. Die Wohnungsvermietung wird über eine Verwaltung geregelt, von der ich in Erfahrung brachte, welche Unterlagen ein potentieller Nachmieter bei denen vorlegen muss. Nun hatten wir etliche Interessenten hier, die unter anderem auch ein Großteil der Möbel wie auch die Einbauküche übernehmen wollten.
Nachdem die Interessenten ihre Unterlagen an die Verwaltung geschickt haben, kam von der Verwaltung mehrere Tage keine Rückmeldung und dann nur Vertröstung auf "Ende der Woche" da noch mehr Bearbeitungszeit benötigt sei. Daraufhin hat ein Nachmieter nach dem anderen abgesagt. Als ich dann die Verwaltung erreichen konnte wurde mir gesagt, dass der Eigentümer, noch 14 Tage Zeit hätte darüber nachzudenken, ob er die Wohnung verkaufen oder weitervermieten will. Da haben wir das erste mal erfahren, dass die Wohnung gar nicht der Genossenschaft angehört. Da am 15. Oktober die weiteren Masterstudiengänge anfangen, wollten wir bis dahin aus der Wohnung ausziehen, zum einen weil einige Nachmieter eine Wohnung zu diesem Termin suchen und zum anderen weil ich selber ab da woanders etwas habe. Wir und die Nachmieter wollten also am liebsten eine schnelle Entscheidung der Verwaltung. Weitere Besichtigungstermine folgten und es fanden sich neue Interessenten, damit bei Entscheidung des Vermieters eine schnelle Wohnungsübergabe erfolgen konnte.
Nun hat mich die Verwaltung letzte Woche angerufen und mir mitgeteilt, dass der Eigentümer nun verkaufen möchte und wir daher bis Ende des Jahres die Miete zahlen müssen, da ein Nachmieter nicht gewünscht wird.
Nun stehen wir vor dem Problem. Sind wir verpflichtet die Miete bis Ende des Jahres zu zahlen, obwohl wir viel Zeit investiert haben um einen Nachmieter zu finden? Müssen wir dann nur die Kaltmiete bezahlen? Der Eigentümer wird sich davor hüten die Wohnung vor Ablauf unseres Mietvertrags zu verkaufen, damit er noch unsere Miete bekommt...
Wie gesagt müssen wir dennoch Mitte Oktober ausziehen und sind auch nicht mehr in der Gegend. Die Verwaltung meinte, dass eine vorzeitige Schlüsselübergabe rechtlich nicht möglich sei und wir dies daher erst im Dezember machen können. Wir können schlecht wegen einer Schlüsselübergabe eine so weite Strecke fahren.
Selbstverständlich wird meine email von letzter Woche bei der Verwaltung ignoriert und ans Telefon geht nur der Anrufbeantworter. Wisst ihr einen Ausweg? Wir können uns keine 2,5 Warmmieten zusätzlich leisten und wären vor einem Jahr nicht in die Wohnung eingezogen wenn wir gewusst hätten, dass es einen Eigentümer gibt der mit dem Gedanken spielt die Wohnung zu verkaufen.
Auf meine Anfrage nach den Kontaktdaten des Eigentümers, damit wir das mit dem selber und vor allem schneller regeln können, wurde uns gesagt dass sämtliche Sachen nur über ihre Verwaltung laufen würden.