Kostet die Nebenkostenabrechnung nach §35a extra?

  • Hallo Leute,

    bin neu hier, da sich mir Fragen zur meiner Nebenkostenabrechnung aufdrängen. Hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen.

    Die Frage ist dann, ob die Nebenkostenabrechnung nach §35a extra kostet, bzw. kosten darf. Bekomme eine in dieser Weise ausgeführte Abrechnung erst das zweite Mal. Komischerweise hat das erste Mal nichts gekostet, obwohl nachträglich erstellt. Diesmal werden aber Kosten aufgeführt.

    Gruß Lim

  • Hallo, und danke für die antwort.

    Mag jetzt blöd klingen, aber ich frage trotzdem. Wieso soll das den ein steuerliches Problem sein? In meinen Augen wird hier eine Nebenkostenabrechnung erstellt wie sonst auch. Diese ist nur um eben die eine Position erweitert. Ich vermute mal schwer, dass die Nebenkostenabrechnung an sich zu der Gruppe der Verwaltungkosten gehört und somit nicht vom Mieter zu tragen ist. Lasse mich hier aber gerne eines Besseren belehren, wenn das denn tatsächlich so ist.

    Hier noch was allgemeines an alle: Ich habe nichts dagegen mit "du" angesprochen zu werden. Dennoch lasse ich dies jedem einzelnen offen.

    Gruß Lim

  • Der von Ihnen zitierte § 35a Einkommensteuergesetz regelt die steuerliche Absetzbarkeit von haushaltnahen Dienstleistungen. Was das mit Ihrer Betriebskostenabrechnung zu tun hat, sollten Sie anhand meines Links selbst heraus finden.

    Mit Ihren Angaben, ohne Einblick in die Abrechnung, ist beim besten Willen nichts anzufangen.

  • hmm... Ich glaube es handelt sich um ein Missvertändnis. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der Vermieter die Kosten für den Ausweis der absetzbaren Kosten auf den Mieter umlegen darf.

    Nun den oben genannten Link habe ich meiner Meinung nach ausgiebig bemüht. Das Ergebnis: Mir scheint, dass keiner hier so recht Bescheid weiß.
    Das einzig brauchbare was ich gefundet habe: Haushaltsnahe Dienstleistungen. Dort wird ganz unten auf dieses Problem etwas eingegangen. Mein Fazit: Nach der BetrKV muss der Vermieter wohl die Kosten tragen, da diese zu den Verwaltungkosten zählen.
    Generell denke ich, auch auf Grund des zuvor genannten Atrikels, sollte der Ausweis mittlerweile keine Zusatzkosten mehr nach sich ziehen, da bereit 2006 die abrechnenden Organisationen dazu aufgerufen wurden sich darauf einzustellen. Bei manchen anderen, als dem meinen Versorger, ist die Nebenkostenabrechnung nach §35a EStG bereits Standard.
    Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die Kosten für diesen Ausweis sich generell in Grenzen halten. Also keine riesigen Beträge verlangt werden. Prinzipiell sind dies aber Verwaltungskosten des Vermieters.

    Gruß Lim