Hallo ins Forum. Ich hoffe, ich habe meine Anfrage in das richtige Unterforum gestellt.
Mein Vermieter hat vor einigen Tagen Handwerker beauftragt, die Elektro-Steigleitungen im gesamten Haus zu erneuern. Die Handwerker fingen auch direkt am nächsten Tag damit an, die Wände aufzureißen, um die Elektroleitungen freizulegen.
An diesem Montag wurden dann schon neue Leitungen im Treppenhaus verlegt, interessanterweise sind es jedoch elf Leitungen, jedoch sind in unserem Haus derzeit nur neun Wohnungen. Es kursiert daher das Gerücht, dass der Eigentümer den Dachboden zu Wohnraum umbauen möchte.
Der Dachboden ist bisher jedoch mit Bodenräumen für jeden Mieter, welche auch im Mietvertrag fest vereinbart sind, ausgestattet. Alternativen, wie zum Beispiel Kellerräume können seitens des Vermieters aufgrund der Bauweise des Obejktes nicht zur Verfügung gestellt werden.
Daher meine Frage, welche Möglichkeit wir als Mieter haben, gegen den Dachbodenausbau vorzugehen beziehungsweise in welcher Größenordnung nach Wegfall des Dachbodens eine Mietminderung möglich und zulässig ist.
Ab kommenden Montag sollen die Zuleitungen in die vorhandenen Wohnungen erneuert werden, die Elektriker benötigen also Zugang zu den Wohnungen. Muss ich dies gestatten vor dem Hintergrund des zu erwartenden Wegfalls des Dachbodens?
Wäre klasse, wenn hier einer von Euch/Ihnen mir eine Rückmeldung zu meinen Fragestellungen Thema geben kann, vielleicht sogar eigene Erfahrungen in diesem Bereich hat. Vielen Dank schon mal!!