Hiiielfeeee qm kürzen

  • hallo
    ich weiß nimmer weiter .... ich habe am 1.10.2013 eine wohnung gemietet bzw meine tochter sie soll 97qm und 600 euro kosten inkl nebenkosten außer strom nun hatte die vermieterin allerdings sich unterschreiben [ da meine tochter eine wg angegeben hatte die dort einzieht] lassen das sie die wohnung weiter aufteilen darf.
    Nun will sie meiner tochter ein großes wohnzimmer wegnehmen und an einer fremden persohn weiter vermieten.dadurch würde die wohnung meiner tochter aber nur noch knapp 45qm groß sein. wenn sie da snicht zulässt dann will vermieterin die wohnung kündigen
    darf sie das ???
    sie hat sich auch unterschreiben lassen das sie toilette und küche putzen würde die vermieterin.. ich sehe das nur zum zwek der kontrolle.somit darf sie zu jeder zeit in die wohnung zum putzen ?? ode rmuss das vereinbart werden ??

    und dazu kommt noch die vermieter sind eine erben gemeinschaft nun hat aber nur eine der beiden unterschrieben und auf einmal nun iss die andere nicht damit einverstanden obwohl sie vorher damit einverstanden war denn meine tochter durfte ja einziehen.

    wäre echt dankbar für eine meldung ob das recht ist oder nur meint das es das sei ??

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von akkascha (5. Oktober 2013 um 16:51)

  • Was steht denn genau im Mietvertrag? 600€ warm zahlt man für 97m² wahrscheinlich nur noch in den wenigsten Gegenden Deutschlands. Für München wär die Wohnung selbst mit nur 45m² immer noch ein Schnäppchen.

  • Was steht denn genau im Mietvertrag? 600€ warm zahlt man für 97m² wahrscheinlich nur noch in den wenigsten Gegenden Deutschlands. Für München wär die Wohnung selbst mit nur 45m² immer noch ein Schnäppchen.

    450 kalt 150 für nebenkosten..für 3 zimmer küche [ küche strimmt auch nicht da sie ja von mehreren mietpartein benutzt wird ] bad toilette wobei da schon ein fehler iss bad und toilette sind in einem raum aber egal nun
    welche gegend iss denke ich so wichtig nicht .

    2 Mal editiert, zuletzt von akkascha (5. Oktober 2013 um 17:13)

  • Mit "genau" meinte ich eigentlich wirklich genau. Und wo steht das mit der Unterteilung platzmässig im MV? Und was stand in der Annonce? Ist das eine zusätzliche Vereinbarung, die separat unterschrieben wurde und was steht genau drin? Bitte wortwörtlich abtippen.
    Es könnte sich um eine überraschende Klausel handeln, die dann unwirksam wäre.
    Die Gegend spielt insofern eine Rolle, als das es z.B. in München äusserst ungewöhnlich, wenn nicht sogar unmöglich wäre eine 97m² grosse Wohnung für 450 kalt zu bekommen und das überraschender wäre, als die überraschende Klausel.

  • Ist der Mietvertrag schon unterschrieben oder nicht? Wenn ja, ist er rechtskräftig und eine nachträgliche Änderung nur im gegenseitigen Einvermehmen möglich.

  • Zitat

    Ist der Mietvertrag schon unterschrieben oder nicht? Wenn ja, ist er rechtskräftig und eine nachträgliche Änderung nur im gegenseitigen Einvermehmen möglich.


    Für mich hört sich das an als wäre beides schon unterschrieben ("Hatte sich die Vermieterin unterschreiben lassen", "Habe am ...... eine Wohnung gemietet"). Das bedeutet aber nicht, dass es wirksam wäre, vor allem nicht, wenn der Vertrag sich widersprechende Klauseln enthält, die zum Nachteil des Mieters sind.

  • Ist der Mietvertrag schon unterschrieben oder nicht? Wenn ja, ist er rechtskräftig und eine nachträgliche Änderung nur im gegenseitigen Einvermehmen möglich.


    unterschrieben ja klar die wohnen ja schon drinnen in der wohnung ^^
    aber die vermieterin meinte sie hat sich das ja unterschreiben lassen das sie berechtigt sei die wohnung neu auf zu teilen.
    ich bin der meinung das kann sie ja amchen aber 97qm gehören meiner tochter.alles darüber hinaus kann sie ja weiter vermieten nur da bleibt nix mehr über an qm deshalb will sie nun meiner tochter 45 qm wegnehmen und weiter vermieten.

    wenn mehrere die küche und wc benutzen darf sie die qm zahl von der küche meiner tochter anrechnen oder muss des geteilt werden ??

    na ja jung und naiv ^^

  • das amt wovon sie im mom unterstützung bekommt sagte das die wohnung eigentlich für hier die gegend zu teuer wäre ^^sie iss auf teilzeit und bekommt ergänzend harz 4

    tja das mit dem wortwörtlich hätte icha uch gerne...leider hat sie sich das nicht geben lassen und der anderer mieter der wg auch nicht.

    jung und naiv halt....

    es steht nur drinenn das die vermieterin das recht hätte die wohnung zu jeder zeit zu betreten... das sie die wohnung aufteilen dürfte....und halt neue mieter in die wg einfügen dürfe..nach ihrem sinne halt

    Einmal editiert, zuletzt von akkascha (5. Oktober 2013 um 19:38)

  • der knackpunkt iss nun auch sie wollen den vertrag nun fristlos kündigen...weil nur einer der erbengemeinschaft unterschrieben habe...aber die andere wusste ja davon das die wohnung vermietet ist...man man nervig

  • der knackpunkt iss nun auch sie wollen den vertrag nun fristlos kündigen...weil nur einer der erbengemeinschaft unterschrieben habe...aber die andere wusste ja davon das die wohnung vermietet ist...man man nervig

    Also ein Grund mehr, einen Fachanwalt mit dem Mietvertrag aufsuchen. Hier kommen Sie nicht zum Ziel.

  • Zitat

    tja das mit dem wortwörtlich hätte icha uch gerne...leider hat sie sich das nicht geben lassen und der anderer mieter der wg auch nicht.

    jung und naiv halt....

    es steht nur drinenn das die vermieterin das recht hätte die wohnung zu jeder zeit zu betreten... das sie die wohnung aufteilen dürfte....und halt neue mieter in die wg einfügen dürfe..nach ihrem sinne halt


    Wie jetzt? entweder hat man was schriftlich und dann kann man es auch wortwörtlich abtippen oder man hat nichts schriftlich.
    Vielleicht machst du einfach mal präzise Angabe, wann, was, wie u.s.w. Ansonsten verlier ich auch die Lust dir die Würmer einzeln aus der Nase zu ziehn. Das soll dann ein Anwalt machen, denn der bekommt Geld dafür.

    Fehler die seitens einer Erbengemeinschaft gemacht wurden berechtigen übrigens ganz sicher nicht zu einer fristlosen Kündigung gegenüber einem Mieter, der einen gültigen MV hat.

  • Vielleicht machst du einfach mal präzise Angabe, wann, was, wie u.s.w. Ansonsten verlier ich auch die Lust dir die Würmer einzeln aus der Nase zu ziehn. Das soll dann ein Anwalt machen, denn der bekommt Geld dafür.


    Das wollte ich eigentlich bereits in meinem ersten Posting geschrieben haben...

  • [ da meine tochter eine wg angegeben hatte die dort einzieht]


    Und nun zieht keine WG ein sondern die Tochter allein?

    Wenn dem so sein sollte wäre die Neuaufteilung der Wohnung eigentlich ein Entgegenkommen der Vermieterin.

    Denn kein Jobcenter in Deutschland übernimmt die KdU für 97 m² bei 1 Person. Bestenfalls für 50 m².

  • Und nun zieht keine WG ein sondern die Tochter allein?

    Wenn dem so sein sollte wäre die Neuaufteilung der Wohnung eigentlich ein Entgegenkommen der Vermieterin.

    Denn kein Jobcenter in Deutschland übernimmt die KdU für 97 m² bei 1 Person. Bestenfalls für 50 m².

    nein sie ist mit einem freund [ kein Paar ] als wg da eingezogen und mit jobcenter war das alles geklärt man muss ja erst eine genehmigung für einen umzug haben.

    präzise angaben... nicht so einfach wnen man nichts in dne händen hält außer eienn mietsvertrag... die zusatz sachen hat alles die vermieterin alleine, keinerlei kopie für meine tochter.

    Ich konnte nur einen Blick erhaschen auf dem zettel samstag als sie mit einem herrn gekommen iss der räumlichkeiten mieten wollte.

    denke der mieterschutzbund wird eine lösung sein.. deren rechtsanwälte muss sie ja alles darlegen was sie hat sich unterschreiben lassen.
    Die beiden waren einfach nur froh eine wohnung zu haben und haben fürchte ich alles unterschrieben was die wollte nur um die wohnung zu bekommen.

    jedenfalls will die eine erbin nun auf der spur fahren das die schwester nicht berechtigt war die wohnung zu vermieten sondern nur sie da es wohl ihr teil des hauses ist.

    ich danke euch jedenfalls das ihr mir anstöße gegebn habt und sorry das ich nicht mehr schreiben kann würde ja gerne dachte ja auch das meien tochter oder der freund irgendeine kopie haben , aber nix...

    nun wollen sie wieder mit allem einverstanden sein, weil sie angst haben die wohnung zu verliehren "oh mann.
    So kann man Jungen leuten das leben schwer machen..schade das es noch solche vermieter gibt

    mfg

  • Zitat

    nein sie ist mit einem freund [ kein Paar ] als wg da eingezogen und mit jobcenter war das alles geklärt man muss ja erst eine genehmigung für einen umzug haben.

    Also sollte es so sein das Jeder von den Beiden einen separaten Mietvertrag hat oder einen gemeinsamen?

    Wenn jeder einen separaten wäre die Neuaufteilung, sprich jeder ca. 45 m², wie ich schon schrieb, zu ihren Gunsten.

    Denn selbst für 2 Personen, wenn gemeinsamer Vertrag, übernimmt das Jobcenter nicht die KdU für eine fast 100 m² große Wohnung.

  • Also sollte es so sein das Jeder von den Beiden einen separaten Mietvertrag hat oder einen gemeinsamen?

    Wenn jeder einen separaten wäre die Neuaufteilung, sprich jeder ca. 45 m², wie ich schon schrieb, zu ihren Gunsten.

    Denn selbst für 2 Personen, wenn gemeinsamer Vertrag, übernimmt das Jobcenter nicht die KdU für eine fast 100 m² große Wohnung.


    das iss doch alles genmigt ergo ist die aussage faslch das des jobcenter des nicht bezahlt !!
    aber darum gings in meiner frage nie ob das jobcenter die wohnung nicht bezahlt !!

    danke euch trotzdem
    mfg