Mietminderung von Mieterschutzbund bewertet - Fragen

  • Ich habe heute eine schriftliche Bestätigung des Mieterschutzbundes erhalten,
    nachdem er einen Schaden begutachtet hatte.
    Leider hat man mir nicht mitgeteilt, ob der Betrag von der Kaltmiete oder der Gesamtmiete abzuziehen ist.

    Muß der Mietminderungsbetrag eigentlich nach Beseitung zurück gezahlt werden?

    Muß der Betrag der Mietminderung auf einem seperaten Konto angelegt werden?

    Ich meine so etwas mal gehört oder gelesen zu haben, bin mir aber nicht sicher.

    Leider erreiche ich dort heute niemanden mehr.

    Danke.


  • Leider hat man mir nicht mitgeteilt, ob der Betrag von der Kaltmiete oder der Gesamtmiete abzuziehen ist.


    Mietminderung von Kaltmiete oder Warmmiete? BGH-Urteil beachten!

    Zitat

    Muß der Mietminderungsbetrag eigentlich nach Beseitung zurück gezahlt werden?


    Nein. Es ist das Äquivalent für die zeitliche Wertminderung.

    Zitat

    Muß der Betrag der Mietminderung auf einem seperaten Konto angelegt werden?


    Nein, einfach von der Mietzahlung abziehen.

  • Zitat


    Ich habe heute eine schriftliche Bestätigung des Mieterschutzbundes erhalten,
    nachdem er einen Schaden begutachtet hatte.


    Naja die können auch nur ungefähr abschätzen. Um was für einen "Schaden" handelt es sich?

    Zitat

    Leider hat man mir nicht mitgeteilt, ob der Betrag von der Kaltmiete oder der Gesamtmiete abzuziehen ist.


    wie oben schon verlinkt Warmmiete

    Zitat


    Muß der Mietminderungsbetrag eigentlich nach Beseitung zurück gezahlt werden?


    Jein. Grundsätzlich wenn die Mietminderung gerechtfertigt war: Nein.
    Dies kann der VM ggfs. aber noch gerichtlich feststellen lassen und wenn Du vor Gericht nicht
    Recht bekommst, musst Du nicht nur die einbehaltene ungerechtfertigte Mietminderung sondern auch noch die Gerichtskosten zahlen.

    Zitat

    Muß der Betrag der Mietminderung auf einem seperaten Konto angelegt werden?


    Es empfiehlt sich den Betrag erstmal anzusparen und nicht auf den Kopf zu hauen, da ggfs. tatsächlich eine Nachzahlung bei ungerechtfertigter Mietminderung möglich ist. Schon oft erlebt und dann ist das Geheule groß.