Schlüssel verloren - Schadensersatz (welcher Umfang?)

  • Hallo,

    ich habe meinen Haustürschlüssel auf dem Weg in die Arbeit verloren. Ich habe meinen Vermieter nun informiert, der wollte sofort alle Schlösser austauschen.

    1. Darf er das tatsächlich? Ist hier eine mißbräuchliche Verwendung zu befürchten? Kein Name oder ähliches steht auf dem Schlüssel. Keine Tasche. Er ist lediglich aus der Jacke gefallen. Liegt die Entscheidung nun im Ermessen des Vermieters oder wie kann eine mißbräuchliche Verwendung bestimmt werden?

    2. Das Nebenhaus der Vermieters hat das gleiche Schließsystem. Beide Häuser sind mit einer Kellertür verbunden. Den Schlüssel hat aber nur der Vermieter. Wir haben keinen Zugriff auf das Nebengebäude. Muss ich auch die Schlösser des Nebenhauses bezahlen? Wir reden von jeweils 2 Parteien plus einer Eingangstür. Wie ist die Rechtslage?

    Leider zahlt meine Versicherung nicht, da ich nicht gegen Schlüsselverlust versichert bin :( Versicherung werde in nach diesem Fall natürlich aufstocken. Nur für diesen Fall hilft sie mir jetzt nicht mehr.

    Ich wäre für einen Rat sehr dankbar

    Eure verzweifelte Melian

    Einmal editiert, zuletzt von melian (11. Oktober 2013 um 11:24)

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