Umzug mit bestehendem Telefon/Internet Anschluss - neue Wohnung hat bereits Anschluss

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und habe eine recht dringende Frage, da wir bald umziehen und noch den Mietvertrag unterzeichnen müssen.


    Wir haben derzeit einen Telekom Entertain Vertrag worin alles enthalten ist: Telefon, Internet und Fernsehen.


    In der neuen Wohnung ist anscheinend schon alles vorhanden und der Vertrag läuft auf den Vermieter.
    Zudem sollen die Kosten anscheinend in den NK enthalten sein.


    Der Makler bringt zur Vertragsunterzeichnung auf Wunsch die letzte NK-Abrechnung mit, sodass wir eine klare Aufstellung haben.
    Dennoch macht mich das ganze stutzig, da Telefon/Internet/Fernsehen für mich nicht zu Betriebskosten aka NK gehört.


    Wie seht ihr das aus rechtlicher Sicht, muss ich überhaupt den Anschluss übernehmen, eigentlich müsste ich hier doch das Recht haben selbst meinen Anbieter auszuwählen.
    Gerade in Bezug auf meinen bestehenden Vertrag aus dem ich nicht so schnell rauskomme und es auch nicht vorhabe, möchte ich nicht doppelt zahlen.


    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, sodass ich bei Vertragsunterzeichnung möglicherweise die NK reduzieren kann.


    Lieben Dank und Grüße
    Florian


  • Wie seht ihr das aus rechtlicher Sicht, muss ich überhaupt den Anschluss übernehmen, eigentlich müsste ich hier doch das Recht haben selbst meinen Anbieter auszuwählen.


    Betriebskosten werden vereinbart. Sie müssen also nicht. Besteht der Vermieter darauf, müssen Sie die Wohnung nicht annehmen.

  • In der neuen Wohnung ist anscheinend schon alles vorhanden und der Vertrag läuft auf den Vermieter.


    Es wäre seine Sache, den Vertrag zu beenden, damit Du Deinen in der neuen Wohnung fortsetzen kannst.
    Btw, kann überhaupt (technisch) Dein Vertrag in der neuen Wohnung fortgesetzt werden?

  • Was sagt den Ihr Vertrag zu sofortigen Kündigungen. Wenn Sie das hier nicht reinstellen, enthalte ich mich jeder Diskussion.
    Ich kenne da andere Vertragsbedingungen, welche beim Umzug dem Kunden unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
    Das alles hat mit Mietrecht nichts zu tun. Siehe meinen ersten Beitrag.

  • Einzig Kabelfernsehen kann imho zu den NK der Wohnung gehören, da hier ggf. Verträge für die Wohnanlage mit Kabelanbietern bestehen.
    Ich würde mich hüten als Vermieter Telefon / Internetanschluss auf mich für den Mieter abzuschliessen.
    Habe ich so bisher auch höchstens in WG´s gehört.
    Mal genau nachfragen was da mit drin sein soll und ein außerordentliches Kündigungsrecht für Verträge mit Mindestlaufzeit besteht meist nur wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann. Was bei der Telekom eher selten der Fall ist.