Heizkosten trotz Nichtnutzung umlegbar?

  • Hallo zusammen :)

    Offensichtlich bin ich neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Meine Frage ist nämlich, ob die Kosten für den Betrieb einer Heizung auch auf Mieter umgelegt werden kann, die nachweislich keine Heizung nutzen.
    Sprich, wenn die Heizung den ganzen Winter abgeschaltet war und somit die Zähler allesamt keinen Verbrauch akzeigen, dürfen dann trotzdem die 30% Grundkosten auf diesen Mieter umgelegt werden?

    Immerhin macht das teils mehrere hundert Euro aus für eine Heizungsanlage, die nicht verwendet wurde.

    Konnte dazu nirgendwo etwas finden, da dies vermutlich ein eher ungewöhnlicher Fall ist :)

  • Hallo zusammen :)


    Sprich, wenn die Heizung den ganzen Winter abgeschaltet war und somit die Zähler allesamt keinen Verbrauch akzeigen, dürfen dann trotzdem die 30% Grundkosten auf diesen Mieter umgelegt werden?


    Ganz klares JA. Denn die 30 % sind verbrauchsunabhängig.

  • Zitat

    mehrere hundert Euro aus für eine Heizungsanlage, die nicht verwendet wurde.

    Das solltest du näher erklären, womit du dann die Wohnung heizt, damit kein Schimmel entsteht. Aber selbst wenn du mit einem Kaminofen heizt, sind die Grundkosten fällig.

  • Aber dürfen nur solche Instandhaltungskosten umgelegt werden oder auch Verbrauchskosten?

    Es ist eine zentrale Anlage, die quasi dauerhaft läuft und dauerhaft Strom verbraucht. In der Nebenkostenabrechnung wird dann der Gesamtverbrauch der Anlage für Strom etc. (Heizverbrauch aller Mieter) alles zusammengerechnet und dann 30% als Grundkosten umgelegt und nur die restlichen 70% werden entsprechend dem Verbrauch bezahlt.

    Sprich in den 30% stecken nicht nur die Wartungskosten u.ä., sondern vor allem Verbrauch für die Heizung der anderen Mieter.

    Im Prinzip so als würde man bei einer zentralen Gastherme den Gesamtverbrauch an Gas zu 30% auf alle Mieter verteilen und nur die restlicheb 70% entfallen dann verbrauchsabhängig.

    Dadurch sindndie Kosten für Wenigheizer viel höher. Und für Nichtheizer äusserst fragwürdig.

    Schimmel ist kein Problem. Wohnung bleibt auch so bei 17-20° und wird ausreichend gelüftet.

  • Zitat

    Wohnung bleibt auch so bei 17-20°

    Aha, die anderen Mieter im Haus heizen also für dich. Du willst also für lau in Bezug auf die Heizung wohnen. Das funktioniert aber nicht, weil die Aufteilung der Heizkosten nach Grund- und Verbrauchskosten vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Und bevor du jetzt noch nach weiteren noch dümmeren Argumenten für dein Nichtzahlen suchst, solltest du dich hier klug lesen:

    Heizkostenverordnung

  • wieso so aggressiv?

    Nein, es ist schlicht so, dass ich es kühler bevorzuge. Keine Ahnung, ob die unter mir heizen. Aber als jemand, der nicht 6 Monate durchheizt stellt sich doch wohl berechtigt die Frage, ob ich wirklich hunderte Euro bezahlen muss, damit jemand im Hinterhaus das ganze Jahr 25° haben kann.

    Ausserdem bin ich teils kaum zu Hause und nachts heizt man ebenfalls nicht.

    Ist ja OK, wenn man da nichts machen kann, aber Empörung finde ich seltsam.
    Schliesslich zahle ich für eine neue Heizanlage und Isolierung bereits 100€ mehr im Monat Kaltmiete und die neue Heizung kostet pro kWh das x-fache der alten Gasthermen.
    Insofern zahle ich jährlich locker 1500€ mehr als zuvor und das als jemand, der nicht heizt.

    Wohl verständlich, dass ich mich dann kundig mache.
    Und solche Informationsseiten erwähnen eben nicht den Spezialfall der ungenutzten Heizung.
    Ergo meine Frage hier.

  • Die Gesamtkosten der Heizungsanlage dürfen zu 30 % nach der Wohnfläche umgelegt werden. Dazu gehört auch ein Teil des Verbrauchs.

    Zitat

    Im Prinzip so als würde man bei einer zentralen Gastherme den Gesamtverbrauch an Gas zu 30% auf alle Mieter verteilen und nur die restlicheb 70% entfallen dann verbrauchsabhängig.

    Korrekt. Ist nun mal gesetzlich so vorgeschrieben. Mit nur 30 % nach Wohnfläche kommen sie doch noch gut weg. In manchen Objekten sind des sogar 50%.


    Zitat

    Dadurch sindndie Kosten für Wenigheizer viel höher. Und für Nichtheizer äusserst fragwürdig.

    Ob Sie das fragwürdig finden interessiert den Gesetzgeber aber nicht.

    Wenn Sie nicht zahlen wollen wenn nicht geheizt wird sollten Sie ein EFH kaufen.

  • Ausserdem bin ich teils kaum zu Hause und nachts heizt man ebenfalls nicht.


    Alle Jahre wieder ... kommen nicht nur das Christuskind, sondern auch die Heizungkostendiskussionen, wie bspw. hier.
    Es spielt überhaupt keine Geige, ob Du heizt oder nicht. Dann werden in die HK-Abrechnung eben auf den HKVs Null abgelesen.... und trotzdem wird eine korrekte HK-Abrechnung auch Dich mit (Verbrauchs-)kosten belasten... "Sad" but true.

  • "Wohnung bleibt auch so bei 17-20°"
    -> Und genau das ist ein Grund, warum ein Teil der Heizkosten nach qm umgelegt wird. Weil je nach Lage manche Wohnungen weniger geheizt werden müssen, weil sie quasi von den umliegenden Wohnungen indirekt mitgeheizt werden.

    Abgesehen davon hat die Heizungsanlage einen Grundverbrauch um die Wärme bereitzustellen. Auch für dich.
    Stell dir mal vor, keiner macht seinen Heizkörper an. Dann verbraucht die Heizungsanlge trotzdem Brennstoff.

  • Zitat

    keiner macht seinen Heizkörper an...

    dann würde der Threadersteller ganz dumm aus der Wäsche schauen mit "meine Wohnung hat auch so 17 bis 20 Grad"

    gab mal so einen Fall im Fernsehen, da hat einer in einer mittleren Wohnung mit genau dem Argument geklagt ... die unter ihm hatten fast die Hälfte mehr Heizkosten als der Hausdurchschnitt ohne den Kläger und darüber sogar das doppelte ... sie lassen sich also von den anderen Ihre Wohnung mitheizen und argumentieren dann sehr naiv ich heize ja nie ... da kann man schon verstehen dass Sie aufgrund eines solchen Verhaltens hier auf Kritik stossen. Diese Einstellung ist übrigens imho nunja .. fängt vorne mit a an und hört hinten mit sozial auf.

    Aber zu Ihrer Frage natürlich müssen Sie die 30 % zahlen und als VM würde ich Sie bei meinen Mietverträgen abmahnen, wenn Ihre Heizkostenabrechnung ergibt dass Sie nicht heizen. Raten Sie mal warum. Dort ist nämlich Ihre Pflicht zu heizen geregelt und eine Schimmelsanierung (ja ne bei Ihnen natürlich nicht.. ist klar) ist teuer.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (15. Oktober 2013 um 16:23)

  • Bin verwundert, dass man sich hier so unnötig empört.

    Auch als unter mir die Wohnung frei war war meine Wohnung warm.
    Insofern sind diese Argumentationen einfach falsch. Das Haus ist schlicht mega isoliert.

    Und die vermeintlichen Grundkosten haben wie gesagt nichts mit der Aufrechterhaltung der Funktion oder der Versorgungsmöglichkeit zu tun.

    Aber da es offenbar keine Unterscheidung gibt, spielt es keine Rolle.

    Deshalb danke für die Antwort, aber nicht immer gleich auf Konfrontation gehen oder Dinge unterstellen. Dazu sollte man die Lage genau kennen und ich nenne hier einen allgemeinen Fall ohne Details.

    Trotzdem Danke.

  • Sie müssen natürlich nicht heizen, jedoch sollten Sie aber soviel Energie bereitstellen, das die Anlage keinen Schaden nimmt.
    Heizkosten müssen Sie aber trotzdem zahlen, mindestens also den im Verteilerschlüssel genannten Grundanteil, in der Regel 30%.

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