Hallo,
ich wohne bereits ein Jahr ohne Waschmaschine in einer neuen Wohnung. Der vorgesehene Platz dafür ist im Waschkeller. Als ich mir letztens eine kaufen wollte, sehe ich, dass dort gar kein Wasserzugang für meine Maschine frei ist. Unsere Vermieterin will die Installation eines Wasserzugangs nicht bezahlen. Im Mietvertrag steht lediglich "Der Mieter ist berechtigt folgende Gemeinschaftsräume zu nutzen: 1 Waschkeller,...". Ist ein Wasserzugang damit impliziert? Da es ein Gemeinschaftsraum ist, zahlen wir anteilig Wasser. Hätte man uns nicht vorher in Kenntnis setzen müssen, dass wir anteilig Wasser zahlen, aber erst investieren müssen, um daran teilzuhaben? Die Vormieterin hatte dort auch einen Anschluss. Wir vermuten jetzt, dass sich diesen Anschluss ein Nachbar "geklaut" hat, da unsere Vermieterin sich auch wenig um ihre Anschlüsse kümmert und es damit nicht verhindert hat (ihr gehört nur unsere Wohnung).
Wer muss nun den Wasserzugang bezahlen und welche Rechte gelten hier?
Vielen Dank im Vorraus!
Mit freundlichen Grüßen,
fisch