Sonderkündigung

  • Ich muss glaube ich von vorne anfangen: Meine Eltern wohnten beide in der gemeinsamen Wohnung. Meine Mutter hat Demenz und konnte nicht mehr in der Wohnung bleiben (sie hatte die Pflegestufe I) und zog ins Pflegeheim. Mein Vater hat auch eine sehr ausgeprägte Demenz (aber leider hatte er keine Pflegestufe). Seit Juli hat er sie und lebt seit dem 20.8. ebenfalls im Heim. Die KoWo machte Zicken bei der Kündigung der Wohnung. Ich habe den bestehenden Mietvertrag gekündigt und unterschrieben (Ich legte die Vorsorgevollmachten dem Schreiben bei). Das war Anfang Juli. Die Kündigung wurde nicht anerkannt und es sollte bis Ende November Miete gezahlt werden (3 Monate Kündigungsfrist). Im Fernsehen sah ich eine Sendung (Escher hilft am 8.8.13) dort wurde von außerordentlicher Kündigung gesprochen und von einem Zeitraum von 4-6 Wochen. Wer weiß da Näheres zu?

  • Zitat

    Wer weiß da Näheres zu?


    Mit Sicherheit dieser Escher, denn laut Gesetz ist nun mal die Frist 3 Monate.

    Zitat

    Das war Anfang Juli.

    Wann genau, Anfang Juli ist so nichtssagend, wenn es um Termine und Fristen geht.

    Zitat

    es sollte bis Ende November Miete gezahlt werden (3 Monate Kündigungsfrist).

    Wer kann denn da nicht rechnen? Noch einmal, ohne genaue Daten keine Antwort.

  • Ich habe mir besagt Sendung angesehen. Der Mensch beruft sich auf eine Rechtsprechung wonach die Kündigungsfrist in so einem Fall nur 4 - 6 Wochen beträgt. Behauptet also das es so ist.

    Was aber so pauschal falsch ist.

    Ich habe folgendes gefunden:

    Die Rechtsprechung ist - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - einhellig der Ansicht, dass betagte Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis haben. Der Umzug in ein Altenpflegeheim oder Seniorenheim stellt einen gewichtigen Grund dar, der zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den betagten Mieter berechtigt..

    Aber auch das:

    Die Kündigungsfrist kann jedoch nur angemessen verkürzt werden (in der Regel 4-6 Wochen), wobei die jeweilige Situation auf dem Wohnungsmarkt zu berücksichtigen ist. Eine sehr leichte Möglichkeit einer Neuvermietung kann eine entsprechend kurze Kündigungsfrist rechtfertigen.

    Quelle und mehr dazu Mietrecht: vorzeitige Vertragsaufhebung bei Einweisung in ein Pflegeheim

    Die dort genannten Urteile sind übrigens allesamt von Amts- und Landgerichten. Also Einzelfallentscheidungen die nicht allgemein gültig sind.

    Wer sich das ansehen möchte hier ab Minute 16:55 Escher | MDR.DE

  • Die vorgenannte Rechtsprechung düfte überholt sein. Grundsätzlich gilt bei einer 3-Monatigen Kündigungsfrist, dass diese auch für den Mieter zumutbar ist wenn er dauerhaft in ein Pflegeheim wechselt. Denkbar wäre allerdings eine Verkürzung der Frist im Rahmen des § 242 BGB, wenn vom Mieter ein Ersatzmieter gestellt wird.