Zusatzklausel Mietvertrag-Teppichboden

  • Ich hätte da eine Frage bezüglich einer Zusatzklausel zum Teppichboden in einer Mietwohnung.

    Die Wohnung sollte ursprünglich mit altem Teppich vermietet werden, der älter als 10 Jahre war.
    Dies wollte der potentielle Mieter nicht, der potentielle Vermieter scheute aber hohe Kosten.
    Darum wurde eine Zusatzklausel (separates Blatt von beiden Parteien unterschrieben) eingefügt, indem sich der Vermieter an Legung eines neuen Teppichbodens/Laminat und Entsorgung des alten Bodens mit 1300€ (100qm Wohnung) beteiligte. Zusätzlich erfolgte ab dem Datum der Legung eine Mieterhöhung von 50€ monatlich und die Mietpartei verpflichtete sich den Teppich im einwandfreien Zustand bei Auszug dem Vermieter zu überlassen. Der Vermieter „verkaufte“ diese Zusatzvereinbarung als eigene Sicherheit, sollten die Mieter einen Bodenbelag reinlegen, und dann nach ein paar Monaten ausziehen, und der neue Mieter möchte etwas anderes in der Wohnung haben, wolle der Vermiter sich entsprechende Sicherheit schaffen. Zusätzlich sollte in „ein paar Jahren“ diese Zusatzklausel auch gestrichen werden.
    Leider verstarb der Vermieter.
    Vermieter und Mieter wohnten unter dem selben Dach (das selbe Haus-2 Parteien) und nach einigen Jahren sollte diese Zusatzklausel tatsächlich gestrichen werden. Mündlich versicherte der Vermieter gerade das letzte Jahr vor seinem Dahinscheiden, dass der Teppich „bezahlt“ sei und er keine Forderungen stellen würde, aber die Streichung der Klausel kam aufgrund einer Erkrankung der Vermieters nicht zustande. Generell gab es noch einige mündliche Nebenabreden, in den Jahren baute sich ja auch Vertrauen auf und man vereinbarte einiges mündlich. Diese Vereinbarungen führten u.a. dazu, dass die Mieter dem Vermieter gerade in der Zeit einer Erkrankung nochmals zusätzlich 50€ mehr aufs Konto überwiesen (eine Ölheizung für beide Parteien und der steigende Ölpreis machte dem Vermieter Sorgen), die sie nach dem Tod auch einige Zeit beibehielten aus Umsicht bezüglich der trauernden Familie , die nun als Erbengemeinschaft die Wohnung/das Haus übernahm.
    Nun, nach dem Auszug kam zum Vorschein, dass der Teppich ein Brandloch aufweist, und der verlegte PVC-Boden aufgrund von abgefärbten Plastik einen Schaden aufweist. Der verlegte Boden, Teppich und PVC ist knapp 5 Jahre alt gewesen jetzt bei Auszug. Nun fordert die Erbengemeinschaft, dass der Mieter 50% des Schadens zu tragen hat.

    Man muss dazu sagen, dass der verstorbene Vermieter von den Schäden wusste, er wurde darüber informiert und meinte auch hier, der Mieter müsse sich keine Sorgen machen, der Teppich sei ja bezahlt.
    Generell müsste der Mieter eh gar nicht renovieren bei Auszug (wo er auch Recht hatte, die Klauseln zu Schönheitsreparaturen waren unwirksam geworden, aufgrund neuer Rechtssprechung). Die AUfwendungen des Vermieters für den Teppich seien aber ja schon "abbezahlt" (nach ca. 5 Jahren x50€ pro Monat ist davon auszugehen...)

    Nun weigert sich der Mieter, den Schaden zu tragen und verweist auf die mündliche Absprache, dass der Teppich ja „bezahlt“ sei- wie es der verstorbene Vermieter sagte.
    Zeugen gibt es allerdings nicht, die Mietpartei (ein Pärchen) und der Vermieter (ein älterer Herr) haben in diesem Haus gewohnt.

    Muss die Mietpartei nun bezahlen?

  • Erstens, weil es ihnen gesagt wurde, zweitens ist aus dem Betrag (5 Jahre x 50€ mtl.) ersichtlich, dass die Beteiligung des Vermieters an dem Teppichboden mehr als abgeglichen ist und die Erbengemeinschaft im Inbegriff ist, sich am Mieter zu bereichern und drittens behandelt die Erbengemeinschaft den Teppich so, als hätte sie ihn alleinig bezahlt ( 5 Jahre Abnutzung= 50% Wertverlust=50% Entschädigung)
    Drittens sind mündliche Absprachen mit dem damaligen Vermieter aus dem Zusatzaufkommen von mochmals 50€ über knapp 1,5 Jahre des Mieters auch nicht zurückerstattet worden (obwohl die Erbengemeinschaft das wusste), sodass davon auszugehen ist, dass die Erbengemeinschaft die mündlichen Absprachen axeptiert.
    Es geht m.M nach nicht an, dass die 1,5 Jahre mtl. zusätzlich 50€ für eventuelle Nebenkosten, die auch mündlich vereinbart wurden nicht zurückerstattet werden, noch eine Abrechnung erfolgt- d.h. wenn die Erbengemeinschaft Geld bekommt, also die mündlichen Vereinbarungen stillschweigend axeptiert werden, wenn der Mieter allerdings einen Vorteil daraus zieht, sollen mündliche Vereinbarungen urplötzlich keine Gültigkeit mehr haben.

  • Na, erstmal bemühe ich einen Anwalt und trete den Forderungen entgegen. Vielleicht findet sich ja außergerichtlich eine Einigung. Die Kaution wird ja auch erst erstattet, wenn dieser Sachverhalt geklärt ist. Mich interessiert eigentlich nur die allgem. Einschätzung des Falls hier.

  • Mich interessiert eigentlich nur die allgem. Einschätzung des Falls hier.


    1. Basar
    2. Nichtbeweisbare Nebenabsprachen
    3. Rechtsanwalt, Gutachter, Gerichtskosten, die den Streitwert um ein Vielfaches übersteigen
    4. Viel Spass...:o

  • Ja, finde ich auch schade, aber dafür hat man eben Rechtsschutz. Wenn das Argument immer lauten würde "das kostet doch am Ende viel zu viel, darum zahle halt lieber gleich" kann der Vermieter ja machen, was er will.

    Nebenabsprache 2 beweist sich allerdings aus den Zusatzbetrag, der 1,5 Jahre auf das Konto des Vermieters gegangen ist und für dessen Grund es auch kein Schriftstück gibt- die Kontoaauszuüge sind wohl dann Beweis.

    Zusätzlich ist die Frage zu stellen, inwieweit mündliche Nebenabsprachen Bestand haben....und ich bin der Meinung, das haben sie durchaus.

    Man kann das natürlich auch so klären, das der Mieter den 1,5 Jahre zuviel bezahlten Beitrag wiederbekommt und der Vermieter bekommt dann vom Mieter entsprechend prozentual vom Schaden das wieder, was er an diesem Teppichstück beigetragen hat abzügl. 50%, da der Teppich nun schon 5 Jahre alt ist.:p


    Was ist mit "Basar" gemeint?
    Und wieso "gutachter?"

    2 Mal editiert, zuletzt von Revana (23. Oktober 2013 um 16:28)

  • Man kann das natürlich auch so klären, das der Mieter den 1,5 Jahre zuviel bezahlten Beitrag wiederbekommt und der Vermieter bekommt dann vom Mieter entsprechend prozentual vom Schaden das wieder, was er an diesem Teppichstück beigetragen hat abzügl. 50%, da der Teppich nun schon 5 Jahre alt ist.:p
    Was ist mit "Basar" gemeint?


    Na, was wird wohl mit "Basar" gemeint sein?:o