Zeitmietvertrag ohne Grund für Befristung

  • Hallo Forum,

    wir sind Mieter und haben einen Zeitmietvertrag von 2012, welchen wir vorzeitig kündigen wollen. In diesem ist jedoch kein Grund für die Befristung angegeben (Felder in Vordruck sind nicht ausgefüllt). Kann ich davon ausgehen, daß der Mietvertrag somit unbefristet ist (§575 BGB), und die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt? Gibt es weiteres, was wir bei der Kündigung beachten müssen oder warum wir den Mietvertrag vielleicht trotzdem einhalten müssen?
    Grund für die Kündigung ist, daß wir Nachwuchs bekommen haben, und die Wohnung zu klein geworden ist.
    Vielen Dank.

    Grüße Klaus

  • BGB § 575 Zeitmietvertrag
    (1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
    1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
    2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
    3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
    und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

  • Ganz sicher das es ein Zeitmietvertrag, also einer mit festem Datum an dem er endet, ist?

    Oder evtl. ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit?

  • Vielen Dank für die Antworten. Eure Beiträge bestätigen meine Rechtsauffassung.
    Es ist ein Zeitmietvertrag mit einem festem Enddatum, nur eben ohne Grund für die Befristung.