Nun wird es für mich peinlich. Seit 9 Jharen wohnte ich in meiner Wohnung und war dort sehr glücklich, die Hausgemeinschaft (nur Vermieterfamilie und ich) stimmt alles Bombe. Nun gab mir mein Vermieter im August ein Schreiben das die Kaltmiete erhöht wird um 100€ rückwirkend zum 01.07.2013. Das Schreiben habe ich nicht unterschrieben. Habe ich mit der Zahlung der Mieterhöhung stillschweigend zugestimmt?
Mieterhöhung
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Tazi -
1. November 2013 um 16:07 -
Erledigt
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Lesen Sie sich bitte mal den § 558b BGB durch.
Wie oft haben Sie die erhöhte Miete denn schon gezahlt?
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Danke Muss die Zustimmung schriftlich erfolgen oder kann diese auch mündlich sein?
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Es gibt keine Formvorschrift für die Zustimmung. Die stärkste Form der Zustimmung ist die Zahlung, daher die Frage wie oft sie schon gezahlt haben.
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Seit Juli also insgesamt 4 mal.
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Seit Juli also insgesamt 4 mal.
Dann müssen Sie davon ausgehen, dass Sie der Erhöhung wirksam zugestimmt haben.
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Okay man man manchmal ist gutgläubigkeit einfach bescheuert, ärger mich über mich selbst. GsD bin ich da weg, wahrscheinlich wären weitere Forderungen (wie neuer Fussboden ect.) auf mich zugekommen
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Dennoch könnten Sie gem 812 BGB ein Rückzahlungsanspruch haben. Dies dürfte sich im Zweifelsfall aber nicht ohne richterliche Mitwirkung klären lassen.
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Danke für die Info. Nun noch die Kaltmiete für November bezahlen mit der Mieterhöhung oder ohne? Noahhh ... Fragen über Fragen
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Zu Sicherheit mit, aber mit dem Vermerk "unter Vorbehalt"
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Was kann mir passieren, wenn ich die miete nicht mehr bezahle ? Zudem der Vermieter schuldet mir ja noch 900€
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Wieso schuldet Ihnen der VM etwas? Hat er sie "angepumt"
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Ja. Das habe ich schriftlich allerdings mit Rückzahlung bis 2015
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Also eine Darlehen - verstehe. Können sie den Vertragstext mal Wortgenau hier einstellen?
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Also
Darlehensvertrag
Darlehensgeber
mir (Natürlich mit Namen, Adresse , und Personalausweisnummer)
Darlehensnehmer
Vermieter (mit Namen, ADresse und Personalasuweissnummer)
Betrag 900€ (auch in Worten nochmal hingeschrieben)
Rückzahlung: Bis Juli 2015
Unterschriften von Darlehensgeber und nehmer mit Ort und Datum
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Da hier nahezu nichts bezüglich der Modalitäten geregelt, ist das so eine Sache.
Womöglich haben sich aber die Vermögensverhältnisse des Dahrlehnsnehmers verschlechtert, was eine fristlose Kündigung und eine anschließenden Aufrechnung mit noch fälligen Mieten rechtfertigen könnte.
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Kündigung und Erklärung der Aufrechnung könnte man/n schriftlich machen.
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WOW das klingt gut. Ja wenn der Vermieter Insolvenz anmelden sollte gucke ich in die Röhre und bekomme nix
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Kündigung und Erklärung der Aufrechnung könnte man/n schriftlich machen.
Die Kündigung ist schon durch zum 30.11.2013 (Vermieter kommt aber früher in die Wohnung als Gegenleistung bezahle ich nur die KM alles nur mündlich aber dennoch bindend )
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Die Kündigung ist schon durch zum 30.11.2013 (Vermieter kommt aber früher in die Wohnung als Gegenleistung bezahle ich nur die KM alles nur mündlich aber dennoch bindend )
Nicht die fristlose Kündigung des Mietvertrages war gemeint - sondern die des Dahrlehnsvertrages
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