Hallo,
ich bin neu hier und das Thema Mietrecht beschäftigt mich immer wieder von neuem. Nun hoffe ich, in diesem Forum, Hilfe in einer komplizierten Angelegenheit zu finden:
Ich habe, bis vor 2 Monaten, über 2 Jahre in einem Mansardenappartement gewohnt, von dem ich seit dem Einzug wußte, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nicht der tatsächlichen entsprach. Klartext: Die Wohnung war um die Hälfte kleiner, da sie an keiner Stelle die Minsesthöhe von 2 Metern erreicht. Demzufolge ist die gesamte Fläche bis zu einer Höhe von 1 Meter mit dem halben Quadratmeterpreis zu berechnen.
Nun..., dies alles wußte ich bereits bei Vertragsunterzeichnung! Kann ich nun trotzdem den zuviel gezahlten Mietzins zurück fordern? Denn letztlich ist doch der Mietvertrag Rechtsgültig, unabhängig davon, was nun bekannt war und was nicht...
Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar. Vielleicht sogar mit §§-angabe