Hallo zusammen,
folgende Situation:
A und B gingen vor 2 Jahren eine Wohngemeinschaft ein.
A wohnte bereits in der Wohnung ohne Mietvertrag, da Vater von A = Vermieter ist.
Nach Einzug von B wurde ein Mietvertrag mit namentlicher Nennung beider geschlossen.
Aufgeführt ist die Gesamtmiete mit dem Vermerk "je zur Hälfte".
Jetzt der Punkt um den es geht:
Unterschrieben wurde der Vertrag nur vom Vermieter und von B - ist der Vertrag so gültig?
Die Frage kommt jetzt auf, da B durch die Umstände, dass Vermieter=Vater von A ist und A deutlich spürbar meint st mehr Rechte in der Mietwohnung als B zu haben, nur noch das Gefühl einer Duldung verspürt und ausziehen möchte..
Beendigung des Mietverhältnisses durch B früher als innerhalb der gesetzl. 3 Monate möglich?
Besten Dank im Voraus!